6.
›durch wirtschafts- und verfassungsrechtliche Verhältnisse bestimmte sowie durch gesellschaftliche Ordnungs- und Würdevorstellungen gestützte, hierachisch von
nieder
zu
hoch
gedachte, eher auf
hoch
bezogene Gliederungsschicht der Gesellschaft‹.
Mittleres und späteres Frnhd.
Syntagmen:
stände machen, die stände ermanen, seinen s. über einen anderen erheben, dem ackerbuben unterwerfen, den s. aus seiner ordnung abfüren
;
der s. die ere behalten, die stände jn. schützen, bei jm. anhalten, zu [...], jm. ein s. zuteil werden
;
eines besseren standes sein, des standes ein graf sein
;
die menschen am s. ungleich sein, j. jm. am s. gleich sein, an seinem s. nicht benügt sein, sich nach seinem s
. [wie, z. B.
erwirdiglich
]
halten, sich nach seinem s. kleiden, jm. nach seinem s. ere beweisen, in einen s. kommen, sich bei / in seinem s. halten, jn. mit einem s. begaben, aus einem niederen s. empor steigen
;
die stände des reiches, der provinz, des bundes von Schwaben
;
der adelliche / ausländische / bäbstliche / bäurische / eigenmächtige / geringe / herzogliche / hohe / königliche / löbliche / niedere / weltliche s., die arlbergischen stände
;
der unterscheid der stände, die bewilligung der stände
.