stand,
der
;
-(e)s/-e
+ Uml.
1.
›Stelle, Ort, an dem eine Person oder Sache steht, an dem sich j. aufhält, Stellung, Platz von etw. / jm.‹; hier anschließbar eine Vielzahl tropischer Verwendungen, z. B. ›das Stehen‹; ›Auftenthaltsort, Stand des Wildes und von Beizvögeln‹; ›Stand von Himmelskörpern‹; ›Grund, Boden, Fundament (im ütr. Sinne)‹; ›Stellung eines Heeresteiles‹; ›Widerstand, Stehvermögen‹; ›Verantwortung (vor Gericht), Genugtuung‹ (reiche Belegung im
Schweiz. Id., s. u.
); ›Stillstand‹; ›Bestand, Erhalt (z. B. einer Stadt)‹;
vgl.  12367.
Bedeutungsverwandte:
(
das
4,  2; vgl.  3.
Syntagmen:
seinen s. erwälen / finden / haben / (be)halten / wissen, s. tun
›Widerstand leisten‹,
jm. einen s
. ›Genugtuung‹
tun, e. S. einen s. tun
›etw. vor Gericht verantworten‹,
die stände ausgeben
›verteilen‹,
dem wild(brät) den s. verderben / zerstören
;
an den s. rücken, auf seinem s. bleiben, in seinen s. kommen, in einem s. stehen, den esel im s. lassen, jn. unz auf den s
. (im ütr. Sinne)
durchglühen
;
der s. der sterne
.
Wortbildungen:
ständelein
›Ständchen‹ (vgl. ,
der
),
ständlich
(a. 1595).

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
547, 1290
(
Magdeb.
1608
):
Erwehlt ein jeder seinen stand. | Der Ochs sagt: Zum Stall ich mich fuͤg.
Ebd.
620, 3578
:
Das in der mitt die leichten Knaben / | Soltn jhren stand vnd angriff haben.
Meisen, Wierstr. Hist. Nuys
1218
(
Köln
1476
):
Stunden dayr in eyme stande | Der Nuysser knecht vp der sydtwer.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
weil er keine Paralaxin oder Abwechselung des Standes der Fix-Sterne zu finden vermochte.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
189, 775
(
osächs.
,
1607
):
darum wi(e)ll Ich der Liebsten mein | Machen ein Kleines(s) Ständelein | vnter Ihrem fenster.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
die lieben heiligen und vorauß sant Peter und s. Sebolt, [...], patten got umb stant dieser stat.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel Var. (
Straßb.
1466
):
die steunge
[Var. 1475-1518:
standt
]
der philisten was zuͦ bethleem.
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
Die Franzesischen Eidgnossen haͤttid gern ein stand getan in der vorstat.
Schnyder, Qu. Zürcher Wirtsch.
976, 32
(
halem.
,
1497
/
8
):
Do wurde Leman hoͤn und schwuͦr úbel, waͤrs von im seite, er muͤst im ein standt darumm tuͦn.
Jörg, Salat. Reformationschr.
192, 13
(
halem.
,
1534
/
5
):
wie man zuͦ spilung einer comedj oder historj us gibtt die stend mit gsettzten worten.
Ebd.
407, 1
:
alle die pensionen nemend / waͤrend moͤrder / [...] / des wett er ein stand tuͦn.
Maaler (
Zürich
1561
):
Einem einen Standt vor gericht thuͦn. [...]. Thuͦ mir ein Stand mit der klag selbs.
Wyss, Luz. Ostersp. n.
2762
(
Luzern
1583
):
Joseph [...] gat zuͦ Maria, da sy ir stand vnd wonung hatt.
Ebd.
6414
:
etlich zuͦ vnns gsprochen hannd, | wir sölend die esel lan im stand.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
502
(
Genf
1636
):
Standt / ein Orth da man stehet / oder gestanden hat.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 257, 19
([
Augsb.
]
1548
):
der [Gott] die andern anblitzt / bloͤde unnd verzagt machet / unnd nimbt in das hertze / das sy kainen Stand thuͦn künden.
Brévart, K. v. Megenberg. Sphaera
58, 4
(
noobd.
,
1347
/
50
):
der ober pog des uͤberkraizs, der beslozzen ist in den zwain setzzen oder in den zwain stenden, haizzet deu aufvart.
Niewöhner, Teichner
145, 37
(
moobd.
,
1360
/
70
):
ez hat nieman ein reich gewinn | an den ein reichew gotleich mynn | hat durich gluet untz auf den stant.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1599-1610
):
an solchen ort alwo dem gwild der stand nit verderbt wirt.
Peil, a. a. O.
425, 5123
;
442, 5629
;
462, 6212
;
464, 6271
;
666, 5017
;
Jörg, a. a. O.
70, 8
;
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
740
f.;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Vgl. ferner s. v.  1,  1,  2,  4,  4.
2.
›gerüstartiger Aufbau für verschiedene Zwecke‹; im einzelnen: ›Bude‹; ›Standfach im Stall‹; ›Schießstand‹; ›Pfeiler, Stütze‹; eine Art Kanzel; ›Bühnenplatz‹; als Metonymie hier anschließbar: ›Festigkeit, Tragfähigkeit‹;
vgl.  6.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1; vgl.  1.
Wortbildungen:
standherre
›Aufseher über Marktstände‹,
standholz
›für Bauzwecke verwendbares, auch als Brennholz genutztes Stammholz‹,
standhüter
›Wächter im Schießstand‹ (um 1600),
standpfenning
›Gebühr für einen Verkaufsstand‹,
standrecht
(dasselbe).

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1579
):
Ein jeder meister, so new schug machet, soll zu hauß sitzen [...] ausserhalb was in beyden messen, da sie von standtherrn samptlich hingewiesen werden.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
der stant
[für das
schiessen
]
was 400 und 75 schrit hinter sant Johanns über das wasser pei dem see.
Voc. Teut.-Lat.
ee viijr
(
Nürnb.
1482
):
Standt oder auffenthalt als ein pfeyler. sustentamentum.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1516
):
von meinem roßtal die 3 stenntt new czu solen, 3 taglun.
Golius (
Straßb.
1579
):
Fori, die staͤnd darauß man einem spil zuͦsihet.
Wyss, Luz. Ostersp. vor.
105
(
Luzern
1583
):
Gregorius Enmitten im platz, stat in einem sonderbaren, harzuͦ gerüsten Cantzel oder stand.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
hett man heyser und stent gemacht, darinnen fursten und herren [...] stunden.
die reychen, die aygen fur hetten, kauften allenthalben den prelaten und edellewten stantholtz ab, liessent das scheitten.
Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1470
):
von den leuten, so auf den kirchtegen daselbs zu der zeit fail haben, standphening nehmen.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1576
):
Standgelt zuestand. Ain inhaber mergemelter herrschaft Windischgrätz hat zu denen kirchweichs- und kirchtagszeiten im landgericht bei den kirchen das standrecht einzunemben.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 390, 33
;
Niewöhner, Teichner
3, 10
;
Mell u. a., a. a. O. ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
Vgl. ferner s. v.  1.
3.
›auf dem Boden stehender größerer Behälter‹.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. .

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Solium. Buͤtte stand zuber.
4.
›Zustand, Form der jeweils spezifischen Existenz e. S. / P.; Verhältnisse allgemeiner Art; Lebenslage; Befindlichkeit von Menschen‹; bezogen auf unterschiedliche sachliche und persönliche Gegebenheiten, mehrfach psychischer und religiöser Art; auch: ›Stand eines Rechtsverfahrens‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  2, ; vgl. (
der
12.
Syntagmen:
einen s. aufrichten / machen, js. s. ermessen, den s. e. S. vernemen / umkeren
;
in gutem s. stehen / (ver)bleiben, etw. in (guten) s. bringen / setzen, etw
. (z. B.
die schule
)
bei gutem s. erhalten
;
der s. des gemütes, der innung / sache / sünden / unbusfertigkeit / vertumnis
;
der alte / gnädige / gute / sündige s
.

Belegblock:

Luther, WA (
1518
):
dye durfftikeit unsers elenden lebens, wie wir seyn im schultlande, im sundigen stande bis uber die oren.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Standt im Rechten heißt zu Latein
Actio
, vnd ist anders nichts / denn ein Gerichtliche Erforderung deß / so man einem zu thun od zu geben schuͤldig.
Köbler, Ref. Wormbs
73, 9
(
Worms
1499
):
in dem stande. wie er die sach vnnd process fyndt.
Laufs, Reichskammergo.
181, 28
(
Mainz
1555
):
So soll nach außgang des jars die sachen abermals an das keyserlich cammergericht ipso iure devolvirt sein und [...] in dem standt, wie sie [...] gelassen were, reassumirt werden.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
daß Freunde und Feinde [...] gnug zu thun hatten / ihre [...] Wercke wieder in guten Stand zu setzen.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
81, 3
(
omd.
,
1487
):
Dÿe weill ein mensch vnrecht gutt Jnnehatt ist er all zceitt Jm Stande der ewigen vorthu̇mpniß.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
275, 19
(
thür.
,
1474
):
zcu rechtfertigunge yres hantwergkes unnde zcu redelichem stande unde wesene yrer ynungen.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
Mer sol ermessen werden der standt vnd das wesen der person, so gestolen hat.
Franck, Decl.
352, 3
(
Nürnb.
1531
):
alles was vol macht / das macht dol / vnd kert den standt des gemuͤts vmb.
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
1020
(˹wohl
Straßb.
˺
1509
):
Den bruͦder liessen sye im sinn, | Wie das sye wolten werden inn, | Was doch des geistes stande wer.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 29, 5
(
Hagenau
1534
):
Von disen fromen vätern und yhrem leben / welchs da frey war / hat man einen standt gemacht / [...] / nicht fleysch / sonder fisch zu essen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
502
(
Genf
1636
):
Meine sachen stehen in einem sehr guten standt.
Steer, Schol. Gnadenl.
2, 38
(
moobd.
,
15. Jh.
):
das sie [gnad] den menschen seczt auß dem stant der sunden jn ein gnedigen stant.
Qu. Brassó
4, 225, 41
(
siebenb.
,
1633
):
hab ich mich besorget, dieser meiner Mangel
[›Krankheitszustand‹]
würde von Tag zu Tag sich augieren.
Laufs, a. a. O.
262, 30
;
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
391a, 16
;
Perez, Dietzin
1, 319, 13
;
Opel, Spittendorf ;
Grosch u. a., a. a. O.
81, 4
;
Gille u. a., M. Beheim
80, 140
;
Michels, Murner. Badenf.
20, 23
;
Wyss, Luz. Ostersp.
108, 74
;
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern ;
Hohmann, H. v. Langenstein. Quästio
187, 77
;
Bauer, Imitatio Haller
52, 9
;
Vgl. ferner s. v. ,  10,  2.
5.
›wirtschaftlich und rechtlich geregelter Zustand der Gesellschaft, gesellschaftliche Ordnung‹.
Gehäuft berichtende Texte.
Phraseme:
der freie stand
›Verfassungsform, in der die Bewohner des betroffenen Gebietes bzw. der Stadt oder bestimmte Schichten und Gruppen der Bewohner Souveränitätsrechte wahrnehmen‹, in den Belegen auf die Verhältnisse in der Schweiz und der Stadt Augsburg bezogen.
Bedeutungsverwandte:
 123,  1210,  1, (
der
4, , .
Syntagmen:
einen s. annemen / handhalten
;
ein land in einen s. setzen
;
der s. einer stat, der Römer
;
der gemeine / hochbetrübte / ruhige s
.

Belegblock:

Schorer, Sprach-Verd.
45, 14
(
1643
):
GOtt der HErr wolle das arme Teutschland / [...] in ruhigen Stand setzen.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
21, 23
(
Frankf./M.
1626
):
Insonerheit wolt ich den hochbetruͤbten Stand / | Beschreiben / drin sich jetzt befind mein Vatterland.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
wann die jungen nach volgent der eltern treffenliche tet und hant haltent ein gemeinen stant und nutz mit tugentlichkeit.
Jörg, Salat. Reformationschr.
27, 22
(
halem.
,
1534
/
5
):
daby truͦjtt / und namm zuͦ der hoch loblich fry stand / und staat genanter Eygnoschaft.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
502
(
Genf
1636
):
Standt / Orden / m. Vn estat, Status; Ordo.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1634
):
so nun wir deßelbigen ambts ... beschwerd und von deß gmeinen stands wegen ertragende mühe [...] ... in ... betrachtung genommen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
haben die erberen handtwerck und gemaind diser statt Augspurg ain bestendig, lanckwirig, unverenderts regiment, nämlich den freien standt und zunftliche regierung, mit guter ordnung zu haben und zu halten sich entschlossen.
Ebd. (
1544
/
5
):
und send zu erhaltung des freien stands in die statt Rom [...] getzogen.
Ebd. (
1544
/
5
):
die erlichen des hailligen reichs stött, so von Gott, [...], mit dem erlichen freien stand und zünftlichen, burgerlichen regierungen begabet worden sein.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Und wart der küniglich nam und g’walt zue Rom zue ewigen zeiten abgetan, der frei stand und verwaltung des g’main mans, wie in der Schweiz, angenummen.
Köbler, Ref. Nürnberg
225, 26
;
Zarncke, Brant. Narrensch.
56, 88
;
6.
›durch wirtschafts- und verfassungsrechtliche Verhältnisse bestimmte sowie durch gesellschaftliche Ordnungs- und Würdevorstellungen gestützte, hierachisch von
nieder
zu
hoch
gedachte, eher auf
hoch
bezogene Gliederungsschicht der Gesellschaft‹.
Zur Sache:
GG
6, 155-284
;
Lex. d. Mal.
8, 44-53
.
Mittleres und späteres Frnhd.
Phraseme
(formelhaft):
sie seien hohes oder niederes standes
;
welches standes sie seien
.
Bedeutungsverwandte:
(
das
7,  3,  410,
1
 1, (
der
4,  2, , , ; vgl.  5.
Syntagmen:
stände machen, die stände ermanen, seinen s. über einen anderen erheben, dem ackerbuben unterwerfen, den s. aus seiner ordnung abfüren
;
der s. die ere behalten, die stände jn. schützen, bei jm. anhalten, zu [...], jm. ein s. zuteil werden
;
eines besseren standes sein, des standes ein graf sein
;
die menschen am s. ungleich sein, j. jm. am s. gleich sein, an seinem s. nicht benügt sein, sich nach seinem s
. [wie, z. B.
erwirdiglich
]
halten, sich nach seinem s. kleiden, jm. nach seinem s. ere beweisen, in einen s. kommen, sich bei / in seinem s. halten, jn. mit einem s. begaben, aus einem niederen s. empor steigen
;
die stände des reiches, der provinz, des bundes von Schwaben
;
der adelliche / ausländische / bäbstliche / bäurische / eigenmächtige / geringe / herzogliche / hohe / königliche / löbliche / niedere / weltliche s., die arlbergischen stände
;
der unterscheid der stände, die bewilligung der stände
.
Wortbildungen:
ständentag
(a. 1574),
standesperson
(Beleg s. v. ),
standesreuter
›geschworener Reiter im Dienste des eidgenössischen Standes‹ (17. Jh.; dazu bdv.: ).

Belegblock:

Luther, WA (
1521
):
Darauß haben die gottlosen menschen stende und wirdickeiten gemacht.
Ebd. (
1533
):
Die stende sind ungleich, sed coram deo sinds gleich.
Ebd. (
1533
):
Quamquam saepe fit, das ein person steigt durch alle stende bis oben hin auff, doch gleichwol bleiben die stende ungleich.
Peil, Rollenhagen. Froschm. 472, Marg. zu
6525
f. (
Magdeb.
1608
):
Vnterscheid der Stende ist ein zeichen der Freyheit.
Ebd.
6529
:
wo kein stand behelt sein Ehr / | Bleibt in dem Reich kein Freyheit mehr.
Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Zahlpfenning sind vorm Rechenmeister alle gleich / sie gelten aber / wie er sie setzt. Also die Menschen vor GOtt / seynd nach den Staͤnden / darein sie GOTT setzt / ungleich.
Laufs, Reichskammergo.
279, 33
(
Mainz
1555
):
haben wir [...] für uns selbst als römischer könig, uns mit der churfürsten räthe, erscheinenden fürsten, stenden und der abwesenden bottschaften und gesandten [...] verglichen.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
7, 12
(
Frankf./M.
1568
):
wie sich so seltzame vnd wunderbarliche veraͤnderung in allen Staͤnden Menschlichs Geschlechts [...] zutragen.
Opitz. Poeterey
16, 3
(
Breslau
1624
):
wie hoch sich selbige vorneme Maͤnner / vngeachtet jhrer adelichen ankunfft vnd standes / der Poeterey angemaßet.
Gille u. a., M. Beheim
71, 119
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Davon die maister iber | das ander puch sentenciarum | vir stend der engel seczen fum | aufgang irr schopht.
Goldammer, Paracelsus
6, 193, 21
(
1530
):
ir geschrift, ir bucher, ir lehr, ir orden, ir wesen, gesatz, gebot, stend [...], das wird ausdorren wie das heu uf dem dach.
Spanier, Murner. Narrenb.
86, 92
(
Straßb.
1512
):
Eneas, darnach pius genant, | Do er kam in baͤpstlichen standt, | [...] warnet ser.
Jörg, Salat. Reformationschr.
81, 14
(
halem.
,
1534
/
5
):
[bull] darinn hoch ermant wurdend alle stend / vom meysten bis uff sigristen und hirten.
Maaler (
Zürich
1561
):
Die Staͤnd / Die staffle͂ der wirde in einem volck. Ordines. Als pfaffenthuͦmb / adel / burgerschafft.
Rot
352
(
Augsb.
1571
):
Status, Weiß form vnnd maß / stat oder stand dardurch ein person eintweders für frey / oder durch des Burgerlichen rechtens faͤhig / im Vaͤtterlichen gwalt wirt erhebt.
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
Von den Türcken hohes vnd niders stands / Manns vnd Weibs Personen.
Niewöhner, Teichner
196, 10
(
moobd.
,
1360
/
70
):
wan er chaͤm
[der
arme
]
in hohen stant, | so solt er gedultig sein.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
72, 25
;
74, 5
;
Peil, a. a. O.
293, 1021
;
Koller, Reichsreg. Albr. II.
147, 42
;
Dedekind/Scheidt. Grob.
110, 21
;
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb. ix,
39
;
Laufs, a. a. O.
105, 3
;
Brinkmann, Bad. Weist. ;
Kollnig, Weist. Schriesh.
163, 23
;
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
13, 66
;
Opitz. a. a. O.
9, 12
;
56, 1
;
v. Keller, Ayrer. Dramen ;
v. Birken. Erzh. Österreich ; ;
Welti, Stadtr. Bern ;
Jörg, a. a. O.
142, 14
;
Rauwolf. a. a. O. ;
Meisen u. a., J. Eck
60, 22
;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
125, 32
;
Schmitt, Ordo rerum
244, 30
;
Vorarlb. Wb.
2, 1259
;
Raabe, Wortsch. Murner
2, 623
;
Tpma
11, 106
ff.
Vgl. ferner s. v.  4,  3, , ,
1
 12,  7, (V.) 5,  2,  6,  3,
1
 16,  2,  2, (V.) 1.
7.
›Gliederungs-, Ordnungseinheit der Gesellschaft, die im Unterschied zu 6 eher horizontal gegliedert als vertikal geschichtet gedacht wird, ohne daß der vertikale Hierachiegedanke völlig ausgeblendet wäre‹; im einzelnen vor allem: ›Berufsstand‹ sowie: ›Geistlichkeit‹ im Gegensatz zu den weltlichen Ständen; auch: ›soziale Gruppe jedweder Art‹; als Metonymie: ›Position, Amtsstelle, Funktion einer Einzelperson‹; auch: ›Herkunft aus einer als Ordnungseinheit gesehenen Gruppe‹.
Bedeutungsverwandte:
(
das
13,  3,  8, (
das
2, (
das
2,  123,  14, (
der
4, , ; speziell auf den geistlichen Stand bezogen:  3, ,  1,  2.
Syntagmen:
einen s. abtilgen / anfangen / ausmustern / haben, an sich nemen
;
die stände sich verändern
;
js. standes sein, seines standes warten
;
in seinem s. bleiben / sitzen, sich in / nach seinem s
. [wie, z. B.
nüzlich
]
halten, jn. in einen s. setzen, zu einem s. ordnen, von einem s. abtreten, mit seinem s. zufrieden bleiben
;
der geistliche / weltliche / christliche
(bezogen auf einen Orden)
/ bischöfliche / erliche / evangelische / heilige / jüdische / priesterliche / zünftliche s
.;
die drei stände der welt, der s. der kamerei / kaufmanschaft, der s. des narren
.

Belegblock:

Luther, WA (
1527
):
Jr habt nu das offt gehoͤrt, daz ein yeglicher des stands sol warten, darynn er ist.
Ebd. (
1533
):
Alle stende sind gut. Das man ein Christe werde, da darff man keines standes zu.
Ebd. (
1538
):
Vatter unndt mutter ist köstlich Ding, Baur, burger, Regenten, Juristen ein köstlicher standt, pfarher, prediger der gleichen.
v. Ingen, Zesen Rosenw.
85, 22
(
Hamburg
1646
):
und sein so wohl die sitten / als die staͤnde veraͤndert.
Alberus, Barf. (
Wittenb.
,
1542
):
Hie werden nicht allein aller Heuchler vnd Muͤnch orden verdampt [...] sondern auch alle Christliche Stende / vnd der gantz Christlich Glaub.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
CLERVS. Clerisey priesterschafft geistlicher standt pfaffheit geistligkeit.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
das die viere vom tale und auch der kemmerer Peter Nawman in ihren gekornen stenden gesessen hetten.
Anderson u. a., Flugschrr.
7, 7, 29
(
Straßb.
1524
):
dz einer sich halt gegen seinem naͤchsten nützlich vnd besserlich ein ieglicher in seinem stand.
Gajek, Seidelius. Tych.
16, 27
(
Breslau
1613
):
nutzlich handwerck treiben / | Weil das Lebn nicht kan ruhig bleiben / | Ohn allerley Standt vnd gewerb.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
das wenig / so durch weibliche Leibes kraͤffte als in meinem einsamkeit liebend- und uͤbendem Stande [...] nutzbares zu wircken sey.
Franck, Decl.
331, 18
(
Nürnb.
1531
):
was der wirtstand zu vnseren zeitten fuͤr eyn Euangelisch standt sey / seytenmal sie gemeincklich zuͦ solicher gaͤst boßheyt vnd buͦberey [...] helffen.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
so ire sün erst messe hielten / doctorat / oder ander der glichen staͤnd an sich nemen.
wañ der vatter eelich sün vnd doͤchtern hett / vnd eins erlichen geschlechts stand vnd namens / deßglichen die sün geschickt weren / so mag er dieselbe͂ sün in der teilung / nach sinem gefallen wyter bedencken / dañ die toͤchtern.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
6, 39, 26
(
Straßb.
1520
):
Nen mir aber ein stant vff erden / geistlich oder weltlich / in dem nit alle glider siechen.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 20, 26
(
Hagenau
1534
):
Eynem yeglichen gefellet eynes anderen wesen und standt besser denn der seine.
Ebd.
201, 10
:
Eyn yeder soll sich halten nach seinem stand.
Wyss, Luz. Ostersp.
3, 57, 2
(
Luzern
1616
):
allso ist auch min stand, | Die bottschafft zuͦ verrichten recht | gegen dem gantzen menschlich gschlecht.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
502
(
Genf
1636
):
Standt / Beruff / m. Vocation.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
daß wir [...] den zunftlichen standt und regierung [...] halten wollen.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 305, 9
(
oobd.
,
1554
):
Das der Steger icz vmblaufft, het gern ein standt pey vnnsserm closter, aber er hat nit ansehen pey seinen leuten.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
16. Jh.
):
der were seiner herrschaft verfallen 10 tal. ₰ und soll abtretten der gemain vom stant.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
118, 1
(
tir.
,
1464
):
in ist vil nüczer, das si peleiben in dem weltleichen stant vnd das si vmgen mit den zeitleichen vnd weltleichen dingen, wend das si als pösleichen leben in dem pischolfleichen stant vnd wirdikhait.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
41, 14
;
71, 867
;
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
253b, 27
;
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
32, 49
;
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
101, 837
;
Gajek, a. a. O.
9, 12
;
Gille u. a., M. Beheim
123, 245
;
Reichert, Gesamtausl. Messe
27, 22
;
Reichmann, Dietrich. Schrr.
77, 11
;
v. Keller, Ayrer. Dramen ; ;
Gilman, a. a. O.
1, 20, 16
;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
ders., Wirtsch. Bern
610, 39
;
8.
›durch Ehe oder Ehelosigkeit bestimmte gesellschaftliche Position e. P.; Zivilstand‹; als Spezialisierung zu 7 auffaßbar.
Bedeutungsverwandte:
(
der
5.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
8, 18
(
Köln
1653
):
Daß Hunger [...] pflege anzutreiben zur erwehlung vnd haltung deß ledigen keuschen Stands.
Ulner (
Frankf.
1577
):
zum Stande der heiligen Ehe greiffen / ein Weib nemmen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
Von dreyerley ständen. Dreyerley stände seind von gott geordnet, darinnen er alle menschen begriffen und gefaßet haben wil [...]. Der erste und brunenquell der andern, ist der ehe- und haußstand, als der eltest im paradeiß [...]. Der ander der politische und weltlich regier ampt. Der dritte der kirchenstand, nach den dreyen personen der dreyfaltigkeit.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
142, 34
(
Nürnb.
1548
):
denn sie [welt] sihet / das inn solchem stand
[Z. 31:
Ehestandt
]
allerey beschwerde vnd ergernuß fuͤrfallen.
Goldammer, Paracelsus
7, 171, 15
(
1530
):
dieweil der ehelich stand ehrlich und gerecht für got ist.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
das sy begerten zu dem künig, das er sich begäb zu dem standt der heiligen ee.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 339, 29
;
9.
›Rechtsanspruch‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  6,  1, .

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
63, 7
(
Mainz
1509
):
So ordenen vnd woͤllen wir / [...] / das die Tutores so in testammenten gegeben sein / den ersten stant haben.