adelsperson,
die
;
-/-en.
›Angehöriger des Adels, Adliger, Edelmann‹;
zu
1
 2,  5.
Syntagmen:
jn. für eine a. halten; a. lassen etw. in abgang kommen; freie / eingesessene a.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 738, 6
(
schwäb.
,
um 1585
):
frawenzimmer, adelspersonen und dergleichen hierinnen außgeschlossen.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1628
):
stands und adelspersohnen [...] sollend die wamist allein mit einer oder zweyen zugelassenen schnuͤren den naͤtten nach [...] besetzen lassen.