auflage,
die
;
-Ø/-n.
1.
›auferlegte Last, drückende Verpflichtung‹; zu  7; offen zu 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, .

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1528
):
Nachdem [...] uff berckwerch grosser cost und auflage halben in etlichen feiertagen gearbeit muss werden.
Memminger Chron. B (
Ulm
1660
):
vnder deren Regierung sie [Burgerschafft] gleichwol ohne vnnoͤthige Aufflagen vnd Beschwerungen jhrem Thun vnd Lassen [...] abwarten kan.
Dietz, Wb. Luther ;
2.
›finanzielle Verpflichtung, Auflage‹; metonymisch: ›Steuer, Abgabe, finanzieller Beitrag; Gebühr‹;
vgl.  8.
Bedeutungsverwandte:
 2,  4,
1
 2,
1
 9, ,  1 (mehrmals),  2, , , ; vgl.  8, (
die
),  1, ,  3, ,  6,  4, ,  6,  5,  2, ,  5.
Syntagmen:
die a. aufrichten
;
der a. entbresten / ledig sein
;
jn. mit einer a. belegen, etw. durch eine a. verursachen, ane a. verbleiben
;
frei von a. sein
;
beschwerliche / bürgerliche / gemeine / neue a.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1537
):
die gewercken sowol die einwoner ferner ohne alle beschwer oder auflage verbleiben.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
die pawrn [...] wern nit ursach, das die pawrn also erschlagen, [...] wurden, sondern die oberkait hett durch ir beschwerlich ufflag und verwurkung sölichs geursacht.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1502
):
daß der selbig mit keiner anderen auflag, als allein mit der gewonlichen steür [...] belegt [...] werden [...] soll.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
sind Frey von allen beschwerden vnd Aufflagen, Zollfrey, keiner Jurisdiction noch botmässigkeit vnderworffen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
97, 19
(
mslow. inseldt.
,
1611
):
gegen entrichtung gemeiner Stad drauf liegunten Lośung, Anśchnit vnd anderer Bürgerlicher auf lagen.
Moscherosch. a. a. O. ;
Rennefahrt, Statut. Saanen ;
Ders., Wirtsch. Bern ;
Schib, Urk. Laufenb.
345, 28
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 240
;
241
;
Bad. Wb.
1, 83
;
3.
›Vorwurf, Beschuldigung, Verdächtigung‹;
vgl.  9.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.
Syntagmen:
sich der a. enthalten
;
falsche / nichtige / untragenliche / unwarhafte a.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 240
(a.
1623
);
Schweiz. Id. (a.
1606
;
1623
;
1666
).
4.
›Anordnung, Befehl, Auftrag‹;
vgl.  11.
Bedeutungsverwandte:
1
 2,  8; vgl. , .
Syntagmen:
der a. nachkommen / gehorsamen
;
gerichtliche / scharfe a.
;
a. des richters, der herschaft.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1658
/
78
):
welche nun darwider thuen und der herrschaft auflag nicht gehorsamben wurden.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
n. 1623
):
das doch dieselbe entweder den bschechnen auflogen gonz und gor niemahlen nachkomen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
Dennen wachtern die gemessen scharpfe auflag zu thuen daß sie die wachtstunden an dennen ordentlichen stänten [...] außruefen.
5.
›Vertagung, Aufschub‹;
vgl.  18.
Syntagmen:
a. geben
;
um a. anrufen.

Belegblock:

Rwb (a.
1419
).