1
befel,
der
,
vereinzelt
das / die
;
-(e)s
(für
der / das
),
(für
die
)/
-e
, auch
;
zur Begründung des Lemmaansatzes sowie zur Homonymenangabe vgl.
1
.
1.
›Gebot (Gottes), auf göttlicher Machtvollkommenheit beruhende Setzung oder Gnadengabe absoluter Orientierungen‹; offen zu 2;
zu
1
 1.
Gehäuft Texte religiösen Inhalts.
Bedeutungsverwandte:
 1, , .

Belegblock:

Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
dweil es [Hymelbrot] durch die Engel vß sonderm beuelh Gottes / dẽ Altvaͤttern vß dẽ Wolcken verschafft.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
wenn er spricht, můß seinen willen | Das wort erfuͤllen, | Wenn sein befehl ergangen ist.
Ebd. (
Bautzen
1567
):
Der hat vns alln ein Beyspiel gebn, | Nach Gottes willen recht zu lebn, | Vnd nicht nach vnserm gfallen, | War sein befelch vollbringen ebn, | Vnser schuld zu bezalen.
Luther. Hl. Schrifft. 
Apg. 1, 2
(
Wittenb.
1545
):
Bis an den tag / da er [Jhesus] auffgenomen ward / Nach dem er den Aposteln […] befelh gethan hatte.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
176
(
Nürnb.
1517
):
richtet eure gedanken in die gebot gots und seit emsig und fleisig in seinen befelchen, wann in seinem gebot entsteet versönung.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
67, 30
(
Nürnb.
1548
):
Denn der befelh vom gebet / ist ein gemeiner befelh / der allen Christen auffgelegt ist.
Dietrich. Summaria 
23v, 8
(
Nürnb.
1578
):
was fuͤr Gottesdienst soll gerhuͤmet […] werden / das soll vnnd muß geschehen nach Gottes […] befelch.
Schade, Sat. u. Pasqu.  (
1542
):
weil wir des befelich han | Von dem des macht und herligkeit | Wir fürchten müßen alle zeit.
Ebd. (
md.
1521
):
denken sie gar nit an Christus bevelch, daß sie vom reich der himel predigen.
Goldammer, Paracelsus
2, 134, 20
(
1530
/
35
):
Der der obrigkeit laster strafen will, der schaue, daß er großen befelich von gott habe.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Gottes befelch macht das hertz fest vnd gewiß. Gottes dienst ohn Gottes befelch auffrichten / ist abgoͤtterey. […]. Wer nicht will auff Gottes befelch zu Niniue predigen / der muß in den walfisch.
Reichmann, a. a. O.
110, 6
;
123, 4
;
Anderson u. a., Flugschrr.
24, 8, 25
;
Göpfert, Wb. Katechismus
41/2
;
Dietz, Wb. Luther .
Vgl. ferner s. v.  1.
2.
›von einer befugten Person (meist einem Amtsträger, aber auch einer Privatperson) oder Instanz (oft: dem Rat einer Stadt) erteilter Auftrag, Befehl einer militärischen Behörde; Anweisung, Anordnung, Vollmacht‹; metonymisch auch (vereinzelt): ›Befehlsgewalt‹;
vgl.
1
 2.
Phraseme:
den befel seines herren austrinken
(zur Erklärung s. u. den Beleg von
Maaler
).
Bedeutungsverwandte:
, ,  1,  2,  1,  1, , .
Syntagmen:
(einen / den) b. geben / sagen / verkünden / verstehen / zubringen / annemen / ausrichten / empfahen / überschreiten / übertreten / volenden, den b. haben, zu […]
;
b
. (Subj.)
ausgehen
;
des b. fro sein, sich des b. erfreuen, jm. etw. befels geben
;
dem b. nachgehen / nachkommen / stat tun / wiederstreben
;
etw. aus / auf / durch / mit b. tun, jn. mit b. abfertigen / aussenden / schicken, wieder js. b. etw. tun, in b. haben, zu […]
›beauftragt sein, zu […]‹,
etw. ane b. tun
;
b. des keisers / königs / fürsten / herren / bergmeisters / bürgermeisters / rates
(letzteres mehrfach)
/ vaters, der majestät / landschaft
;
ane b. der obrigkeit
;
ausdrüklicher / ernster / fürstlicher / königlicher / schriftlicher b
.
Wortbildungen:
befelampt
›Beamtung, die über Untergebene zu gebieten hat‹ (a. 1616),
befelherre
(a. 1660),
befelplaz
(a. 1585),
befelschreiben
(seit 1601).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Edictum. Befelch gepott edict gehaiß.
Meisen, Wierstr. Hist. Nuys
244
(
Köln
1476
):
Jr wympell vrij Vntwonden strack | Dat brachten sy Aen allen lack | Zor stat wart in Nae yrm beueell.
Köbler, Ref. Wormbs
25, 7
(
Worms
1499
):
durch erlaubnus vnnd beuelh eins Burgermeisters.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
129, 20
(
omd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
der marscheidter soll ohne deß bergkmeisters bevhelch […] keinen lochstein in die grube […] fortbringen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Den befelch seines herren Außtrinken / dz ist so vast trincken das einer vergißt wz jm sein herr befolhen hat.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
das hat er mit ausdrucklichem befelch von kay. mt. gethon.
Ebd. (zu
1552
):
hat der fiscal aus befelch des bischofs von Augspurg alhie allen prelaten anzaigen […] lassen, daß […].
Barack, Zim. Chron.  (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Der hat sein bevelch gehapt, das haus […] sauber zu halten.
Das hat sich im Venediger krieg wol beschaint, do im der kaiser auch was bevelch angehengkt.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Groß befehl vnd kleine ruh / Wenig brot vnd nichts darzu.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron.  (
moobd.
,
1478
/
81
):
Nu durch bevelh des künigs understuend er sich der sachen.
Turmair 4,  (
moobd.
,
1522
/
33
):
das er sich in seinem abwesen wider sein pefelch mit den feinden geschlagen het.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
56, 9
(
mslow. inseldt.
,
1563
):
Zum Ewigen gedachtnus aus befehl eines Erwürdigen Ratts.
Qu. Brassó
5, 461, 22
(
siebenb.
,
1613
):
und bringt auf die 1000 zu Ross durch Befehlch des Kaisers, des Wayda Kriegsvolk, mit.
Chron. Magdeb. 2, 
187, 15
;
Laufs, Reichskammergo.
61, 12
;
129, 4
;
197, 26
;
Ralegh. America iijv, ;
Skála, Egerer Urgichtenb.
53, 1
;
80, 1
;
151, 14
;
Löscher, a. a. O.
134, 13
;
139, 23
;
Weise. Jugend-Lust ;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Köbler, Stattr. Fryburg ; ;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Bachmann, Haimonsk. ; ;
ders., Morgant ; ;
Jörg, Salat. Reformationschr.
335, 2
;
Qu. Schweiz. Gesch. 1, 
84, 25
;
V. Anshelm. Berner Chron. ;
Brandstetter, Wigoleis
225, 33
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Turmair 4, ;
Moscouia
B 1r, 10
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ; ;
Zingerle, Inventare ;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
69
;
70
;
97
;
Qu. Brassó
5, 489, 4
;
Alberus
qq jr
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 457
;
Vgl. ferner s. v.  5,  1,  3,  4,  13,  4.
3.
›Aufgabe, Funktion, Stellung, Amt in einer funktionierenden Ordnung‹.
Bedeutungsverwandte:
(
das
34,  3,  2,  8, ,  1, (
der
8, ,  3; vgl. .

Belegblock:

Buch Weinsb. 2, 
268, 18
(
rib.
,
1574
):
min swager sult proviantmeister sin oder ander befelch haben.
Ebd.
4, 28, 21
(
1588
):
alle ratzhern […] haben auch die provisorschaften der universiteten und hospitalen under innen und von den hoichsten und besten befillen mehe.
Köbler, Ref. Wormbs 
325, 20
(
Worms
1499
):
so einer vnser Burgermeister […] in vnser Stat vmbgeen von ires ampts vñ beuelchs wegẽ.
Kurz, Waldis. Esopus  (
Frankf.
1557
):
Ein jeder soll zu frieden sein | Mit seim befelh, Ampt vnd beruff.
Ein andern bfehl die Pfaffen haben. | Dazu du nicht beruffen bist.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Setze deinem Ampt vnd befehl / treuwlich vnd mit fleiß nach.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
das sie in kainer statt das regiment, die ambt und befelhe, so sie von gemainer statt wegen hetten, abtun.
Anderson u. a., Flugschrr.
4, 6, 14
([
Straßb.
]
1524
):
Die weyl sie aber (leyder) jr ampt vnd beuelch / mit vnserm […] nachteyl in vergessz stellend.
Maaler (
Zürich
1561
):
von seiner pflicht Abtraͤtten / Sein ampt vñ befaͤlch übersaͤhen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Befelch / ampt / geschaͤfft / handel / beruff.
4.
›Botschaft, jm. zur Überbringung aufgetragene Mitteilung an einen andern‹.

Belegblock:

v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
daß Eu. M. ich mein befelch vnd Bottschafft in gegenwertigkeit der ansehnlichsten Herrn dieses Königreichs entdecke.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
was sie aber als die gesanten der gmaind für befelch und werbung an ain erberen rat zu bringen hetten.
Moscouia
B 3r, 11
(
Wien
1557
):
die Olha hat […] jre leut zu den Drewlianern abgeuerttigt / mit solchẽ beuelch / Souerr si Sy zu jrer Frauẽ […] haben woͤllen / sollen sy […] ehrlichere Potten zu jr senden.
Bächtold, N. Manuel Papst
65, 887
;
Hulsius
B ir
;
5.
›Erlaubnis zu etw. Erbetenem‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4.

Belegblock:

Barack, Zim. Chron.  (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Wann zwai sich hand geschickt darzu | Und hettend gern nach mittag ruo, | Von stund thut im der apt befell.
6.
›wohlwollende Einstellung (einer Person oder Stadt gegenüber), Gunst; Empfehlung‹;
vgl.
1
 3.
Bedeutungsverwandte:
,
1
 16, (
der
2.

Belegblock:

Tobler, Schilling. Bern. Chron. 1, 
276, 23
(
whalem.
,
1484
):
Unser gar empsig bevelh alzit zůvor.
Chron. Augsb. 4, 
245, 16
(
schwäb.
,
v. 1536
):
daß sie abbt und convent zů sant Urlich in bevelch haben.
Ebd.
7, 76, 16
(zu
1548
):
Wiewol Jrer mt. hochlöbliche vorfaren am heiligen reich […] die stat Augspurg je und albegen in genedigstem bevelch gehabt, dieselb mit vilfeltigen gnaden […] begabt.
Ebd.
336, 14
(zu
1559
):
Die rö. kay. mt. […] will Euch und gemaine stat Augspurg in genedigem bevelch haben.
Rot
296
(
Augsb.
1571
):
Beuelch […] Fuͤrdernuß. Jtem lob vnd růhm.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.  (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
das sy […] den frumen Romischen kunig in getrewen bevelh habe und zu seiner ledigung furdern welle.
7.
›Aufsicht, Obsorge über eine Person oder Sache, Zuständigkeitsbereich eines Amtsinhabers, übertragene Verwaltung von etw.‹; metonymisch: ›anvertraute Sache‹;
vgl.
1
 36.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1501
):
so hab ich Anthoni Tucher […] das pachen hie in der stat in bevelh gehabt.
Bachmann, Morgant (
halem.
,
1530
):
Der frucht halb bit ich dich, daz du sy in befelch habest.
Ders., Haimonsk. (
halem.
,
1530
):
bin (ich) har kommen ǔch bitten, das ir mich inn befälch habend.
daz ǔch geliebe min heren und gmachel inn befelch zehaben.
Maaler (
Zürich
1561
):
Vertrauwte gaab oder befelch / Etwas so einem Vertrauwt oder hinder einen gelegt vñ zegehalten geben ist.