2.
›von einer befugten Person (meist einem Amtsträger, aber auch einer Privatperson) oder Instanz (oft: dem Rat einer Stadt) erteilter Auftrag, Befehl einer militärischen Behörde; Anweisung, Anordnung, Vollmacht‹; metonymisch auch (vereinzelt): ›Befehlsgewalt‹;
Syntagmen:
(einen / den) b. geben / sagen / verkünden / verstehen / zubringen / annemen / ausrichten / empfahen / überschreiten / übertreten / volenden, den b. haben, zu […]
;
b
. (Subj.)
ausgehen
;
des b. fro sein, sich des b. erfreuen, jm. etw. befels geben
;
dem b. nachgehen / nachkommen / stat tun / wiederstreben
;
etw. aus / auf / durch / mit b. tun, jn. mit b. abfertigen / aussenden / schicken, wieder js. b. etw. tun, in b. haben, zu […]
›beauftragt sein, zu […]‹,
etw. ane b. tun
;
b. des keisers / königs / fürsten / herren / bergmeisters / bürgermeisters / rates
(letzteres mehrfach)
/ vaters, der majestät / landschaft
;
ane b. der obrigkeit
;
ausdrüklicher / ernster / fürstlicher / königlicher / schriftlicher b
.