1
beschwerung,
die
;
-Ø/
auch
;
zu
1
.
1.
›Beschwerde, Leid, Schmerz, Beeinträchtigung, Belästigung e. P. hinsichtlich ihres Wohlbefindens‹; speziell: ›Leiden, Unwohlsein während der Schwangerschaft‹;
vgl.
1
 3.
Bedeutungsverwandte:
 1,  23,
1
 1, ,  1, (
die
2, (
der
1, ,  2, , , .
Syntagmen:
b. gewinnen / haben / leiden, jm. eine b. auflegen; etw. ane b. [tun], jm. aus der b. helfen; b. des gewissens / leibes, der sele, der oren; grosse / leibliche b
.

Belegblock:

Luther, WA (
1526
):
uber die welt, dar Jnne mancherley wilde bestien und thiere sein, das ist mancherley nott, anfechtung und beschwerung.
Ders. Hl. Schrifft.
Apg. 15, 28
(
Wittenb.
1545
):
es gefelt dem heiligen Geiste vnd vns / euch keine Beschwerung mehr auff zu legen.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
32, 48
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
Das ist alles eitelkeit über eitelkeit und beswerung der sele.
Gille u. a., M. Beheim
78, 157
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
also trug in die cluge, | An peswerung und ande, | das sy nicht het wetag noch ser, | noch selczam glust.
Ebd.
111, 229
:
sam sy | in on mendlichen sam enpfy | und on leipleich geluste | Und on peswerung truge.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
1517
/
8
):
Dw drügst den aller hochsten gast | An al beschwerung sünder last.
Anderson u. a., Flugschrr.
9, 2, 24
([
Straßb.
]
1524
):
das zů mercklicher verletzu͂g des gemeynen Christe͂ volcks / vnd beschwerung der schwachen gewissen reicht.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
213, 16
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
so ist got ein sache der verblendung unde der beswerunge der oren unde der verhertung der herzen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Mit beschwerung dulden / vbel zufriden sein [...]. In grossen beschwerungen sein [...]. Niemand ist / der gar keine beschwerung haben solle.
Karnein, de amore dt.
167, 396
(
moobd.
,
v. 1440
):
von der lieb gewint weder fraw noch junckfraw noch witib anderst kain schaden noch beswärung.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
17, 15
;
Heydn. maister
38v, 6
;
Bauer, Imitatio Haller
82, 10
;
Vgl. ferner s. v.  1.
2.
›aufgrund des Rechtsystems und der politischen Verhältnisse Personen und Wirtschaftseinheiten auferlegte Belastungen in Form von Abgaben, Steuern, Diensten; Buße, Strafe‹; vom Verpflichteten aus gesehen: ›überhöhte Abgabeverpflichtung, ins Unerträgliche gesteigerte Belastung, wirtschaftliche Benachteiligung, Ausbeutung durch die Machtverhältnisse, sozialer und rechtlicher Mißstand‹; im einzelnen auch : ›Hypothek (auf ein Grundstück)‹; ›Christenverfolgung‹;
vgl.
1
 67.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte, auch Chroniken.
Bedeutungsverwandte:
,  12, ,  5,
1
 4,  2, ,  8, , (
die
2, , (mehrfach, als Begründung erhöhter Belastungen, im Gegensatz zu
recht
), , , , ,  1,  2, , , , , , .
Gegensätze:
, , (
das
6.
Syntagmen:
die b. setzen / tun / abschaffen / abstellen / abtun / bezalen / geben / tragen, dem gut eine b. auflegen, die b. von jm. wenden
;
b
. (Subj.)
aufnemen; sich der b. beklagen, jn. der b. entledigen, der b. frei sein
;
über die b. klagen, jn. mit b. leidigen, das land frei von b. halten, das volk, den markt ane b. erhalten
;
b. des armuts / reiches, der gewerken
(jeweils gen. obj.),
b. der annaten
;
bürgerliche / ungehäbe b
.;
anstifter der b
.

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
dieweil er die Jsraeliten aus jren beschwerungen errettet.
Ebd. (
1530
):
Wenn vns vonwegen Gottes wortes beschwerung, trubsal vnd vorfolgung zusteht.
Toeppen, Ständetage Preußen
2, 221, 7
(
preuß.
,
1440
):
Noch mehr beschwerunge yn der mulen, das ein iglich brewer mus geben zwene gutte schillinge von iglichem mallze.
Ebd.
496, 33
(
1442
):
laessen is [land] frey von beswerunge des pfundczolles, anderer czolle und beswerungen, und halden sie bey sulcher freyheit, recht und privilegien, alse her sie gefunden hette.
Köbler, Ref. Wormbs
145, 20
(
Worms
1499
):
So einich oder meer Schuldner zu [...] betrug der Schulthern oder glaubiger ir habe vnd güter verkaufft. vergeben. verpfendt. beschwert. oder in ander wyse verschafft oder verandert hette. Soliche kauff vbergabe verpfendung beschwerung oder veranderu͂g soll crafftlos syn.
Ebd.
181, 14
:
so ligenden gütern etwas beschwerunge als dinstparkait gült oder zinse vñ derglychen vffgelegt werden sollen.
Laufs, Reichskammergo.
269, 18
(
Mainz
1555
):
uff sein eigen kosten, on nachtheyl und beschwerung des gewinnenden theils.
Küther, UB Frauensee
282, 16
(
thür.
,
1496
):
habe ich in davor gebeten, mir sulche beswerung zcu abbruch myner gerechtikeitt zcu enzcyhen.
Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1487
):
das solliche zcyse und ungelt und auch beswerung billich alle abegestalt wurde.
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
5, 17
(
schles.
,
1375
):
denselben czins fry an allis dienst, geschos vnd beswerung czu gebin, geldin, ouch czu beczaln.
Franck, Klagbr.
234, 23
(˹wohl
Nürnb.
˺
1529
):
das du die groͤsseren stuck / deines reichs plag vnd beschwerung moͤgest schmecken.
Jörg, Salat. Reformationschr.
297, 13
(
halem.
,
1534
/
5
):
So [...] am tag waͤr vilerley misbrüch und beschwaͤrungen / von geystlichen und welltlichen oberkeyten uff die armen lüt allenthalben gewachsen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
fürgangne schwere enderungen, welche irer art und aigenschaft nach nichts anders dann beschwerung auf ir tragen.
Ebd. (zu
1558
):
Die beschwerung oder gravamina, so bishero das gottshaus [...] tragen hat.
Auer, Stadtr. München Anh. (
moobd.
,
n. 1343
):
in glaubwirdigem form under des statrichters insigel mitsambt der beswärung und dartzu, was yeder tail neus fürzubringen hat.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
13, 14
(
moobd.
,
1305
):
Ob ieman den andern an swelcherslacht beswerung oder serung laidigt und wil der schuldig daz bezzern nach gesatztem recht var gericht dem chlager und widert er daz ze nemen, das ist unrecht.
Seemüller, Chron. 95 Herrsch. (
oobd.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
Severus Pertinax [...] tet die fümfte beswërung.
Turmair (
moobd.
,
1529
):
es kombt ain beschwerung über die ander, ain neuerung auf die ander über den armen man.
die beschwerung nemmen immer je lenger je mêr auf.
Ebd. (
1522
/
33
):
er wölt ir gnädiger herr sein und wie ein vater an in tuen alle beschwärung abtuen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
damit gemainer markt und das arme hantwerchsvolk ohne beschwärung erhalten werden möge.
Fuchs, Kart. Aggsbach (
moobd.
,
1476
):
auch ohne sondern unsern geschaͤfft unnd befehlen kheinerleÿ steuer, robbath noch ander beschwaͤhrung auf sŷe leget.
Toeppen, a. a. O.
133, 4
;
Köbler, a. a. O.
225, 20
;
Laufs, a. a. O.
122, 34
;
Küther, a. a. O.
36, 24
;
Löscher, Erzgeb. Bergr.
195, 17
;
Bindewald, a. a. O.
57, 16
;
131, 6, 17
;
156, 21
;
Dietrich. Summaria
24v, 38
;
Kurrelmeyer, Dt. Bibel Var.;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Wickram
4, 24, 7, 31
;
Siegel u. a., Salzb. Taid. ;
Bischoff, a. a. O. ;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
84
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 558
.
Vgl. ferner s. v. ,  1, ,  1,  5, .
3.
s.
1
 9.
4.
›Beschwerde e. P. oder Organisation über rechtliche, soziale Mißstände vor befugter Instanz‹;
vgl.
1
 10.
Rechtstexte, Texte aus dem Umfeld des Bauernkrieges.
Syntagmen:
die b. abstellen / erledigen
;
b. der bauerschaft / stat, knechte
;
partikulare b
.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
207, 12
(
Mainz
1555
):
als teglich durch [...] appellation, die von beyurtheylen, interlocutoriae gnant, gefehrlich und umb verlengerung des rechtens geschehen, vil kosten und scheden erlitten werden: So soll hinfüro das cammergericht die appellation von sollichen interlocutorien nit annemen, wo die beschwerung, in der appellation bestimpt, durch die appellation von der endturtheyl der hauptsach möcht erstatt [...] werden.
Anderson u. a., Flugschrr.
21, 1, 1
([
Zwickau
]
1525
):
Beschwerung vnd freuntlich begeren mit angehefftem Christlichem erbieten der gantzen Bawerschafft.
Köbler, Ref. Nürnberg
158, 9
(
Nürnb.
1484
):
Von Rechtlicher nachuolg der appellacion der vntern gerichte In zehen wochen den nehsten nach eroffe͂ter vrteil. oder gefugter beschweru͂g vor eine͂ Rate.
Ebd.
159, 14
:
ob die appellierend parthey derselben vnderredlichen vrteyl oder beschwerunghalb icht Cost gelitten vnd sein widerparthey die appellacion od’ beschwerung abgestelt hette.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
192, 36
(
moobd.
,
1524
):
Beschwärung der hauerkhnecht, so sich in der prelatten höffe aufhalten.
Laufs, a. a. O.
249, 8
;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Siegel u. a., Salzb. Taid. ;
Wopfner, Bauernkr. Tirol
29, 22
;
99, 1
.