anlage,
die
;-Ø/-Ø
oder -n.
2.
›Zaun‹.Belegblock:
wo ein nachpar dem andern das wasser zu nachtail laitet und dem andern zu schaden kam mit einem fridt oder anlag.
3.
›abgenutzte, alte Bergwerksgeräte, alte Bergeisen‹.6.
›Steuerauflage, Abgabeverpflichtung; festgesetzter Steuer-, Abgabebetrag‹; offen zu 7; Syntagmen:
die a. machen / entrichten / geben / abwenden / wiederraten / die a. auf die hube schlagen
; sich der a. halben beschweren
; jn. mit einer a. bedrängen
; beschwerliche / grosse / gemeine / landfürstliche / ordenliche a.
; a. geldes / des heiligen reiches
; befreiung der a., (be)zalung der a.
; a. an jn.
Wortbildungen:
anlagsfus
Belegblock:
daß ich allein die nechste anlage ader steur von huben widerradten und abgewant habe.
mit befreiung der steuer biergeld und anderer gemeiner anlag.
damit sich die Hindersässen des Hindersässengelts halben ain jedem nach seinem Vermögen nicht von den Gemaindts Leuthen der Anlag halben zue beschweren habe.
Volgt, wie die von Augspurg ain anlag an die Türcken gemacht.
man soll ein rechnung machen, damit ein ider unbeschwerd wer, den es wuren der anlag zwo, hieß dy ein dy groß anlag, dy gehöret dem pischoff zu den expenssen, dy klain anlag [...] gehöret den pürgern.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. Corr. ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 606, 19
; Rennefahrt, Statut. Saanen ;
Chron. baier. Städte. Regensb. ;
Weissthanner, Urk. Schäftlarn
219, 37
; Schwartzenbach
N vr
; Preuss. Wb. (Z)
1, 163
(hier Sachinformation); 7.
›entrichteter Steuerbetrag‹; Metonymie zu 6.Belegblock:
wollen sie eurer f.g. nimermehr kein anlag ader steuer geben.
wöliche der statt Rom renten, gülten, schatzungen, steuren und anlagen in kriegs⸗ und burgerlichen sachen und hendlen habend einbringen.
als die in kriegs und fridens zytten mit uns lieb und leid haben, stür und anlag geben, ouch andere beschwärden tragen müßen.