abhang,
der
;
-/-Ø
oder
-e
(+ Uml.).
– In allen Bedeutungen rib.; vgl. aber
abhänge
und
abhängig.
1.
›herabhängendes Band oder Tuch‹; speziell an der Kleidung: ›Behänge an der Rückseite der Mitra‹; ›lang über den Hinterkopf bis in den Nacken herabfallende Seite des Hutes‹;

Belegblock:

Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
799
(
rib.
,
1444
):
tzwey schone afhange tzyerlich | Die van den hornen hangent gelijch.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
21b
.
2.
›Hang, Abhang im Gelände‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
 1,  2,  2.

Belegblock:

Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
7334
(
rib.
,
1444
):
Up dẽ affhange van eyme eislichen dale.
3.
›an ein Gebäude angelehnter kleinerer Anbau‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,
1
 2.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
n. 1639
):
Wan die kirch zu Lonrich baufellig, soll die frau abdißin das bödtgen, der pastor den chör und den einbau und die nachpauren den torn und die abhang zu bawen schuldig sein.
Ebd. (
1628
):
Zweitens sollen die nachparen und kirspelsundertanen den bütgen oder die kirch mit ihren abhangen bauen.
Wilkes, Ev. Gem. Duisb.
110, 1
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
21b
.