2
abseite,
die
;
zu nhd.
Seite
().
1.
›Abhang, Hang des Geländes‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
inwendig der statmaur neben des pleichmeisters haus in der abseitten do steet ein stock mit einem hannen.
2.
›Taille, zwischen Brust und Hüfte liegender Teil des Körpers‹; vgl. Seite 1 im .

Belegblock:

Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
ir [weib] schultern sint eng und habent auch die prust unden oder die abseiten nâh der prust behend. aber si habent grôz lend.
3.
›abgelegenes Gebiet‹.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 63
.
4.
›Nebenlinie einer Familie‹.

Belegblock: