abstossung,
die
.1.
›Bezahlung (einer Schuld o. ä.)‹; zu dem im ohne Beleg aufgeführten abstossen
›abzahlen‹. Dwb, Neub. hat keine entsprechende Bedeutung angesetz
t.2.
›Abhang (im Gelände), Steilhang‹.Belegblock:
der [turn] hette das gesicht zů der abstossung oder schúpffung.