ackersteuer,
die
.
›Abgabe für Ackergrundstücke‹;
zu  2,  1.
Wortbildungen:
ackersteuereinzieher.

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1573
):
Der ackerstür inzieher soll schwören ainen aid.