anlagegeld,
das
.
›zu zahlender Steuerbetrag‹;
verdeutlichende Wortbildung zu  6.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
die under zwaintzig gulden vermügen, vier creützer zu anlaggelt entrichten.