anbringung,
die
.
1.
›Vorlage von etw. (z. B. eines Tagesordnungspunktes); Meldung, Proklamation von etw.‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
um 1449
):
Item ein anbringung an ein gemeine.
Maaler (
Zürich
1561
):
Anbringung über etwas zeradt schlagẽ. Relatio.
2.
›Beschuldigung‹;
vgl.  3.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 140
;
3.
›Anliegen, Gesuch von jm. an jn.‹;
vgl.  4.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1444
/
45
):
ain erber rat wolle soliche anbringung in allem guten, wie es dann ain erber gmaind auch nicht anders vermaine, verstan und dasselb mit fraintlichem willen volltziehen.
4.
›Antrieb, Impuls‹;
Bedeutungsverwandte:
 2.

Belegblock:

Rot
317
.