anbringung,
die
.1.
›Vorlage von etw. (z. B. eines Tagesordnungspunktes); Meldung, Proklamation von etw.‹; Belegblock:
Item ein anbringung an ein gemeine.
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z)
1, 140
; Belegblock:
ain erber rat wolle soliche anbringung in allem guten, wie es dann ain erber gmaind auch nicht anders vermaine, verstan und dasselb mit fraintlichem willen volltziehen.