beruf,
berüf,
der
;
-(e)s/-e
.
– Zur Begriffsgeschichte von
Beruf
s.
GG
1, 490-507
(von
W. Conze
).
1.
›Bekanntmachung, amtliche Mitteilung‹; als Metonymie hier anschließbar: ›Ansehen, öffentliche Wertschätzung‹;
vgl. (V.) 1.
Schwäb. / oobd.
Bedeutungsverwandte:
1
 1, ,  1; zur Metonymie:  3, ,
1
 1.
Syntagmen
einen b. tun / ausgehen lassen
, zur Metonymie:
einen b. haben
;
b
. (Subj.)
geschehen
;
etw. in den b. einbegreifen
;
b. wegen des weines
;
aufgeschlagener / grosser / offener / verkündeter b.
;
verscheinung des berufs
.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
Beruͤf, daß niemandt wider die rö. kay. mt. reden soll.
Ebd. (zu
1564
):
Volgt ain berueff von wegen des weins.
Ebd. (
1541
):
Derhalb ein erbar, weiser rath | Viel berüef und bott ließ ausgohn, | Daß man solt fridlich leben schon.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beruff / lob / ehr / hoheit [...]. Der Doctor hat den besten beruff in diser Statt / hic Doctor nomen habet celeberrimum in ciuitate.
Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1470
):
nach der berueff, so er an offen pleczen tun hat lassen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
2.
›konstitutiver Akt, Schöpfungsakt (Gottes)‹;
vgl. (V.) 2.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1547
):
da ich [Der Herr] mit meim beruff | Den himel und die erd beschuff.
Qu. Brassó
5, 487, 28
(
siebenb.
,
1614
):
so hat man den Beruef der Ratherrn bis zu des Herrn Richters Zukunft gelassen.
3.
›jm. von Gott oder einer obrigkeitlichen Instanz zugewiesene Position, verliehener sozialer und beruflicher Stand, auferlegte Aufgabe, Funktion, zugeteiltes Amt; vollzogene berufliche Tätigkeit‹; zu (V.) 3; offen zu 4.
Zur Sache:
GG
1, 490-507
;
Rgg
1, 1957, 1071-1081
;
TRE
5, 1979/80, 654-730
.
Bedeutungsverwandte:
(
das
13,  6,
1
 3,  4,  89,  1,  7.
Syntagmen:
den b. abwarten / ausrichten
;
b
. (Subj.)
ungleich, oft gering sein
;
des berufs (ab)warten
;
jn. zu einem b. bescheiden, zu einem b. glük geben, in seinem b. beharren, fleis haben, sich in seinem b. erkennen / halten, jn. in seinem b. getreue finden, die arbeit in seinem b. tragen, aus dem b. schreiten, nach seinem b. leben, auf einen b. warten
;
grosser / ordentlicher b
.;
verrichtung des berufs
.
Wortbildungen:
berufsgeschäft
(a. 1644).

Belegblock:

Boon, St. Prätorius
97, 16
(o. O.
1593
):
warten auch nur allein jres einigen beruffs / welcher offt sehr gering ist.
Luther, WA (
1524
):
die da Gott dienen wollen und ires Beruffs, Standes und Ampts getreulich warten.
Sonder es heisset, das ein jeglicher seinen beruff vleissig nach lebe, Jst einer ein Ackerman oder handwercker, [...], das er das getrewlich warte, nicht gehe zum Biere.
Ebd. (
1544
):
wie sich ein jglicher in seinem beruf und stand erkennen und halten sol, er sey geistlich oder weltlich, hoch oder nidrig.
das nicht einer allerley, sondern einer andere Gaben, Ampt oder Beruff hat denn der ander.
e ist [...] kein edler werck denn der gehorsam des Beruffs und [...] wercks, so Gott einem jglichen aufflegt.
ob sie gleich sonst feine Gaben hetten, weil sie der selben nicht brauchen nach jrem beruff noch dem Nehesten zu dienst.
Ebd. (
1547
):
EIn gottseliger Mensch, der nach Gottes wort seines beruffs wartet, der ist jmerdar geschicket vnd bereit, viel gutes zuthun.
Ders. Hl. Schrifft.
Sir. 11, 20
(
Wittenb.
1545
):
beharre in deinem Beruff / Vnd las dich nicht jrren / wie die Gottlosen nach Gut trachten.
Reu, Süddt. Kat.
1, 262, 24
(
Heidelberg
1563
):
daß also jederman sein ampt vnd beruff so willig vnd trewlich außrichte, wie die Engel.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Beharre in deinem beruff / deñ es ist dem Herrn leicht einen armen reich zu machen.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
77, 17
(
Nürnb.
1548
):
das Gott zu vnser arbeyt vnd beruff / gluͤck vn̄ heyl geben [...] woͤlle.
Dietrich. Summaria
22r, 23
(
Nürnb.
1578
):
Die Prediger sollen derhalb auß jrem beruff nicht schreiten.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Darzu mich Gott hat bescheiden, | In meim Beruff vnd Standt.
Goldammer, Paracelsus
2, 90, 12
(
1530
/
5
):
also ein ieder in seinem beruf, der ist ein knecht seines ampts.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beruff / beruffung / erforderung zu einem ampt / ein ampt / befelch / dienst / geschaͤfft / stand / ars, genus vitæ, officium. [...]. Gottes wort / vnd ein (Christlicher) beruff / sind zwo grosse seulen fuͤr den Tempel Salomonis. Ein grossen beruf haben / in maxima administratione esse.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1618-81
):
sollen auch die wahter des morgens nit zu fruehe vor tags von der waht abgehen, sondern verbleiben und ihre beruef abwarthen.
Vgl. ferner s. v.  1,  6.
4.
›Berufung e. P. zu einer bestimmten Aufgabe durch Gott, von Gott kommender Ruf zu einem Amt‹;
vgl. (V.) 4.
Zur Sache:
Rgg
1, 1083-1089
;
TRE
5, 676-713
.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
17, 9, 6
([
Wittenb.
]
1523
):
da darff er keyns anders beruffs / denn das er eyn Christen ist.
Ebd.
3, 3, 29
(
1525
):
aus eygener vermessenheyt ane beruff vnd befelh zu predigen.
Luther, WA (
1524
):
Es were denn, das man [...] soͤlchen hohen beruff von Gott bekeme.
vom Beruff Mosi, das er der Kinder von Jsrael Hertzog und Heerfuͤrer sein solle.
Die erste [Beruffung] geschiet allein von Gott one einig mittel, und dieser Beruff mus eusserliche zeichen und zeugnis haben.
Ebd. f. (
1529
):
Daran erkennet man, welche Christus Apostel und des Teuffels Apostel sind, Nemlich am Beruff und an der Sendung. Christus Apostel werden von Christo beruffen und gesand und komen offentlich. Des Teuffels Apostel [...] schleichen heimlich wie die Schlangen und Ottern on Beruff und Befelh.
Zu einem guten werck gehöret ein gewiser Goͤttlicher beruff, und nicht eigen andacht.
Weren sie von Gott und rechtschaffen, so wuͤrden sie zu aller erst sich zum Pfarrer finden und mit dem selbigen handeln jren beruff anzeigen und erzelen, was sie gleubeten.
Ebd. (
1531
):
Er [Christus] setzet seinen Beruff jnen
[den Bischöfen]
statlich fur die Nase und redet als ein Prediger von seinem Ampt.
Ders. Hl. Schrifft. 1. Cor.
1, 26
(
Wittenb.
1545
):
SEhet an / lieben Brüder / ewren beruff
[
Mentel
:
rüffunge
;
Emser
1527:
beruffung
;
Eck
1537:
berüefung
].
Ebd.
Eph. 1, 18
:
Das jr erkennen müget / welche da sey die hoffnung ewres Beruffs.
Goldammer, Paracelsus
7, 175, 24
(
1530
):
dieser beruf, den er angehet, der helt ihn von ihm selbst willig und keusch.
Heydn. maister
35v, 25
(
Augsb.
1490
):
vom Beruff der Heyden / vnd von vnsern Irreweg vnd Suͤnden aller mit einander.
Ralegh. America ;
Andreae. Ber. Nachtmal
27v, 15
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 542
.
Vgl. ferner s. v.  2.
5.
›Appellation, Berufung; Hilfe, Stütze (durch Christus als oberste Berufungsinstanz)‹;
vgl. (V.) 6.
Zur Sache:
Hrg
1, 1971, 385
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
4, 23, 23
(
preuß.
,
1453
):
lewte [...] sich berufende an den herren homeister, sein geworfen in den thorm, und haben ire berufe nicht mocht haben gebrauchen.
Goldammer, Paracelsus. B. d. Erk.
48, 10
(
obd.
, Hs.
n. 1570
):
das wir nichts annemen / allain es habe dann von jm [Cristus] furderung / vnd berueff.
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
Im ward ouch antwort und berůf fuͤr gmein burger [...] abgeschlagen.
Toeppen, a. a. O.
4, 415, 9
.
6.
s. (V.) 5.
7.
s. (V.) 7.
8.
bedeutungsverwandt zu ;
vgl. (V.) 6.