berufung,
berüfung,
die
.1.
›Bekanntmachung, Ausrufung von etw. (sehr Unterschiedlichem)‹; hier anschießbar als Metonymie: ›Ansehen, Anerkennung, Ruhm e. P.‹; Belegblock:
Diß ist gsagt eÿgentlich zu denen, | die sich nach frembder bruffung sehnen.
Die gewisse beruffung und den rhum, so wir von den Emptern haben, wusten wir nicht.
ded. 12 ₰ 4 haller Johanni gerichtschreiber [...] von der berüffung als man den leuten warnung tet von der behmischen groschen wegen.
2.
›Berufung, Appellation bei einer höheren Instanz; Berufung auf eine höhere Macht‹; Belegblock:
Von appellation und berufung, hat VII artikel.
Impii machen die herrliche beruffung, quod himel et terram nostram verachten propter levem rem, da hilfft Bapst, Teuffel zu.
so soll [...] sein berůfung und appellation weiter nit gestattet [...] werden.
Appelatz [...] Jst ein berůffung von einem vermeineten beschwaͤrlichen vrteil deß anderen richters / zů vnd an den oberen richter.
das sy wider derselben von Regenspurg freyheit und ir beruffung und appellacion, so sy von dem genanten lantgericht getan haben, mit recht nichts volfuren [...] solten.
3.
›Vorladung durch eine befugte Instanz an jn.‹; auch: ›militärisches Aufgebot‹; Belegblock:
N. ist darumb, das er nach solcher berufunge weggegangen ist, dem richter seiner wett verfallen.
ein gemein Ladung vnd Berüffung an die nechsten Erben oder fründt.
wer die beruefung hört vnd chumpt nicht für das tayding, der ist eins freuels verfallen.