edict,
das
;
aus
lat.
ēdictum
›Bekanntmachung‹
(
Georges
1, 2334
).
›obrigkeitliche Verordnung, Erlass; offizielle öffentliche Bekanntmachung‹;
vgl. .
Wortbildungen:
edictenbuch
›Sammlung von Erlassen‹,
edizieren
›ein Edikt erlassen; etw. bekannt machen‹ (dazu bdv.:  7, ; ütr.:
gebieten
3).

Belegblock:

Luther, WA (
1524
):
Darumb so lesset er [der Koͤnig Pharao] ein offentlich Edict oder Mandat im Reich ausgehen.
Ehe denn ich dis Edict von stuͤck zu stuͤck furneme zu glosiern, mus ich zuvor den heiligen geist anzeigen, der solche weisheit, diesen boͤsewichtern hat eingeblasen.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
solle [...] das edicten- und mandaten-buch eines ehrs. raths [...] erneuert oder verbeßert werden.
Laufs, Reichskammergo.
136, 7
(
Mainz
1555
):
so eynem botten edicta, acht und dergleychen offene brieffe zu verkünden befolhen würde.
Sachs (
Nürnb.
1534
):
Das von in wurde außgeschickt | Inn alle reich ein schwer edict.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
8, 36, 18
(
Straßb.
1522
):
doch haben sie [die fürsten] ein edict zuͦ wurms laßen vßgon.
Rot
307
(
Augsb.
1571
):
Edicirn, Gebieten / ein Mandat außgehn lassen. Jtem zu wissen thuͦn / kundt machen / ansetzen.
Rot
307
;
Schulz/Basler, Neub.
5, 2004, 9
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 77
.
Vgl. ferner s. v.  6.