edict,
das
;›obrigkeitliche Verordnung, Erlass; offizielle öffentliche Bekanntmachung‹;
vgl. .
Wortbildungen:
edictenbuch
edizieren
gebieten
3).Belegblock:
Darumb so lesset er [der Koͤnig Pharao] ein offentlich Edict oder Mandat im Reich ausgehen.
Ehe denn ich dis Edict von stuͤck zu stuͤck furneme zu glosiern, mus ich zuvor den heiligen geist anzeigen, der solche weisheit, diesen boͤsewichtern hat eingeblasen.
solle [...] das edicten- und mandaten-buch eines ehrs. raths [...] erneuert oder verbeßert werden.
so eynem botten edicta, acht und dergleychen offene brieffe zu verkünden befolhen würde.
doch haben sie [die fürsten] ein edict zuͦ wurms laßen vßgon.
Edicirn, Gebieten / ein Mandat außgehn lassen. Jtem zu wissen thuͦn / kundt machen / ansetzen.