1.
›Tätigkeit, Geschäft, Verrichtung, Tun und Lassen aller Art; Handlungen, die einem besonderen Anliegen oder der sozialen Tagespraxis unterliegen, die eine Aufgabe darstellen‹; meist auf das tägliche Ausüben von Alltagsgeschäften, häufig auf Geschäfts- und Berufspraktiken, in Einzelfällen auch auf Kriegshandlungen bezogen; vielfach einzelne Tropisierungen im Sinne von: ›Interesse‹; ›Gewerbe‹; ›Handlungserfolg, -verdienst‹; ›Auftrag‹; ›Handlungsbereich, Haus‹.
Syntagmen:
ein g. ausrichten / schaffen / treiben / tun / volenden / haben / ordinieren / wissen / faren lassen / fallen lassen / sein lassen / versäumen / ablegen / verhindern, jm. ein g. aufgeben
;
ein g. jn. nicht angehen, ausserhalb der stat fallen, die hochzeit ein g. sein, geschäfte eine arzenei sein
;
sich eines geschäftes annemen / unterziehen, eines geschäftes pflegen
;
dem g. auswarten, nachgehen, sich einem g. unterziehen
;
geschäft halben
[wohin]
ziehen, des geschäftes halben nicht kommen, etw. nicht tugendlich sein, von wegen eines geschäftes e. S.
(Gen.)
nicht gedenken, in js. g. sein, an sein g. gehen, an geschefte müssig sein, in geschäften ausreisen / leben / stecken, sich in geschäften willen, in geschäfte mengen, mit geschäften beladen / verfangen sein, sich mit geschäften behaften, aus geschäften aus sein, von geschäften frei / ungehindert sein, sich ane g. nicht in ein wirtshaus begeben, ane geschäfte das leben nicht sein, jn. zu einem g. brauchen, um geschäfte
[wohin]
ziehen
;
das g. des fleisches, des hauses, der christen, das g. gegen Ungarn, die geschäfte der welt; das aufgetragene / auswendige / eigene / grosse / fremde / lügenhaftige / nötliche / notwendige / nüzliche / ritterliche / schwere / weltliche
(mehrfach)
g
.;
die bindung / handlung / verrichtung / sache, der berg
›Gipfel‹
des geschäftes
;
das wunder von g
.;
in js
. (z. B.
seines herren
)
g
.