3.
›jn./etw. (z. B. eine Stadt) mit Vorrechten, Privilegien ausstatten, eximieren, bevollmächtigen; etw. fördern‹; offen zu
4.
Syntagmen:
den markt, die kirche / stat, das handwerk / rathaus b., jn. b., handlung zu treiben / zu reisen, jn. in freiheiten b., jn. durch dekret b., jn. mit etw., eine stat mit der niederlage b., ein hospital mit gnaden / freiheiten b
.;
mit einem burgfrieden / regal befreit sein
;
befreiter (-)markt / ort, befreites fischwasser / haus, befreite handelsleute
; mehrfach in der Doppelformel
befreit und begabt
.