4.
›Heerlager, Ort, an dem sich ein Heer sammelt‹; mehrstufig metonymisch: ›Belagerung einer Stadt oder eines Feindes durch ein Heer‹; ›Heer‹; ›Königslager, Rechtsbrauch, wonach der neugewählte deutsche König vor seiner Krönung vor Aachen oder Frankfurt im Felde liegen muß‹ (
mit 1 Beleg);
Gehäuft berichtende Texte.
Syntagmen:
ein l. anfangen / angreifen / aufbrechen / machen / nemen / schlagen / stärken / umschanzen / verrücken / zerstören, das l. in flucht treiben; das l.
(Subj.)
aufbrechen; sich seines l. gerümen, des l. verdriessen; ane urlaub aus dem l. gehen, aus dem l. auf- / ausbrechen, in l. ankommen, in das l. fallen / verreisen, etw.
(z. B.
einen absagebrief, ein geschüz
)
in das l. bringen, seinen weg in das l. nemen, etw.
(z. B.
ein kriegsvolk
)
in dem l. haben, das lob in dem l. erschallen, etw.
(z. B.
die botschaft / zeitung
)
in das l. kommen, jn. in dem l. schlagen, etw.
(z. B.
das regiment
)
aus dem l. schlagen, etw.
(z. B.
die stat
)
von dem l. erledigen, jn. von dem l. treiben, mit dem l. hin und wieder rücken, mit dem l. vor der stat aufziehen; l. der heiden; äusserstes / türkisches l
.
Wortbildungen:
,
1 ›Feldherr, Lagerkommandant‹ (a. 1561ff.),
›Lagerkommandant, Quartiermeister‹ (dazu bdv.:
,
).