ausmustern,
V.
1.
›jn. von etw. (z. B. einer Gemeinschaft) zurückweisen, ausschließen; jn. hinauswerfen, verstoßen, des Landes verweisen‹; mit Verschiebung des Objektes: ›eine Gemeinschaft von unerwünschten, schädlichen Personen befreien, säubern‹; speziell: ›(einen Zeugen) zurückweisen, ablehnen‹.Bedeutungsverwandte:
, (allg.); 4, , , , (zur Spezialisierung); vgl. (V.) 20, 2, 22, 2, 12, 4, 21, 1, , 2, 3, 1
1 (zur allg. Variante).Syntagmen:
jn.
(z. B. einen soldaten, kriegsleute / gesinde / poeten / zeugen, die bösen
, [eine bestimmte Anzahl] personen
) a., etw.
(z. B. das klösterliche leben, stände
) a.
; jn. aus der zal a.
Belegblock:
Sol man aber derentwegen das Kloͤsterliche Leben haben außgemustert / so muͤste man viel andere Staͤnd gar außmusteren.
Poeten / so wahrhaffte Historien außfuͤhren [...] wurden auß der Zahl außgemustert und verlacht.
[so] das almuesen verfressen und versoffen haben, dise alle seind ausgemustert und (inen) das almuesen abkindt worden.
Goldammer, Paracelsus.
5, 74, 3
; Rennefahrt, Staat/Kirche Bern ;
2.
›etw. aus einer Menge, aus einem Zusammenhang herausnehmen, aussondern‹; je nach Bezugsgröße z. B. ›(ein Lied aus einem Gesangbuch) herausnehmen, streichen‹; ›(Tiere) aussondern‹.Phraseme:
schamhüte ausmustern
›Moral und Rechtsdenken aufheben‹.Belegblock:
Die eisenschwere Kriegesmacht | Hat Diebesmützen aufgebracht | Vnd Schamhüet ausgemustert.
3.
›(Soldaten) ausmustern, entlassen‹.Bedeutungsverwandte:
.