anspruch,
der
;-s/-e
+ Uml., auch -Ø
+ Uml.1.
›Rechtsanspruch auf etw., rechtlich begründete Forderung gegen jn.‹; Syntagmen:
einen a. (zu etw./zu jm.) aufgeben / gewinnen / haben / setzen / ausfüren
; sich eines a. begeben
; sich in einem a. zweien, jn. in a. nemen, jm. etw. an dem a. gestehen, jn. vor a. schadlos halten, ane a. bleiben
; fäterlicher / rechtmässiger a.
; a. an etw.
(z. B. ein gut
).Wortbildungen:
anspruchbrief.
Belegblock:
gelobende euwer weisheid vor allen ansproch und nochmanunge schadelos tzu halden.
welches er also dißmalß ihnen wolte zu einer erinnerung angezeigt und sich seines rechtmäßigen anspruchs daran [...] nicht begeben haben.
Geben sie in solche teil par uber an alle anspruche und anrede noch ordnung [...] des berges.
wir [...] von der vorgenanten erbschafft und totvalles wegen kein recht noch rechtung, vorder noch anspruch [...] haben suͥllen.
das dieselben sechs nicht mochten ubereyn komen und sich in den anspruchen zweyen wurden.
Köbler, Ref. Wormbs.
332, 26
; Röhrich u. a., a. a. O.
4, 91, 4
; Weizsäcker, a. a. O.
59, 29
; Goldammer, Paracelsus
7, 164, 8
; 2.
›Einrede‹; vgl. 9.
3.
›Gültigkeit‹.Belegblock:
wolt mans nach dem text verstan, | so waͤr holcz und tyer umb geben | und got selb mit sünden leben. | ‚all‘ hat nicht anspruch.