anforderung,
die
.
1.
›Forderung von jm. an jn., etw. zu tun‹;
vgl.  12.

Belegblock:

v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnberg
1668
):
begehrte K. Rudolphus von den Fuͤrsten / ihme den gewoͤhnlichen Eid abzulegen / auch hiemit anzugeloben / daß sie ihm alles / was dem Reich entzogen worden / wieder ans Reich wolten bringen helffen. Als aber die Fuͤrsten / (vielleicht / wegen dieser seiner angehaͤngten strengen Anforderung / etwas unentschlossen [...]) [...] ausflucht suchten.
2.
›unfreundlicher Akt von jm. gegenüber jm., Angriff, Herausforderung‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1. H. 16. Jh.
):
ob sich aber aus solher fraflicher anvordrung begäb.
3.
›Anspruch, Forderung, Klage, die j. gegen jn. erhebt‹;
vgl.  3.
Bedeutungsverwandte:
,  3,  1,  2.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
197, 34
(
thür.
,
1474
):
dy zcwene brüder erbiten yr ußgesatcztin schulde unde anfurderunge beydersiet [...] zcu bewiesene.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1551
):
So ist die königin Maria auch noch hie, die hat bei kaiser und könig anforderung.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Doch geschach von dem kayser [...] ain vorred und melldung der spruch und anfordrung, die ain tail von den anndern vermaint zu haben.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Wer ie rechten wolt, den andern anvordrung und ansprach nit entlassen.
Rintelen, B. Walther
43, 15
(
moobd.
,
1552
/
58
):
ein yeder Glaubiger oder Ansprecher sein Anforderung in Schriften thuen [...] mag.
Grosch u. a., a. a. O.
1, 131
;
Ermisch, Sächs. Bergr. ;
Lexer, Tucher. Baumeisterb. ; ;
4.
›Anspruchs-, Forderungsbetrag, den j. von jm. verlangt‹; Metonymie zu 3.

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
33, 3
(
moobd.
,
1552
/
58
):
auf das [...] also menigklich irer pillichen Anforderungen entricht.
Ebd.
177, 15
:
so hat der Executor Macht, des verstorbnen Testators Güetter [...] den Legatarijs oder Geltern in zimblichen Werth in Abschlag irer Anforderungen volgen ze lassen.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
daß sie gehorsamblich mit irer hern anforderung alß zins und steuer selbst personlich erscheinen.