anklage,
die
;
-Ø/-.
›Anklage, Klage gegen jn. (vor Gericht)‹; vereinzelt: ›Beschuldigung von jm.‹;
zu  1.
Zur Sache:
Hrg
1, 171-175
.
Bedeutungsverwandte:
 1,  2, ; vgl.  2,  3,  3,  2.
Syntagmen:
a. zu jm. tun, eine a. schreiben / beweisen, jm. eine a. auflegen
;
der a. geständig / gichtig
;
sich der a. verantworten
;
der a. glauben
;
auf js. a.
;
von der a. entledigt
;
falsche / unrechte / peinliche / rechtliche / förmliche / tätliche a.
Wortbildungen:
anklaggeld
,
anklaghaftig
,
anklagrede
(oder zu
anklagen
1).

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Esra 4, 6
(
Wittenb.
1545
):
da Ahasueros könig ward [...] schrieben sie eine anklage wider die von Juda vnd Jerusalem.
Steer, W. v. Herrenb. Büchl.
759
(
pfälz.
,
1436
):
Jn dem geriecht der rüwe v̈be er sich selbs, sy gegenwertig die vernonfft, die anclage sy auch geinwurtig.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
24, 2
(
thür.
,
1474
):
Vor uns ist komen vor gerichte [...] Mertin Spelbergk, anclage getan zcu deme jungen Hanßen Engerer.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1479
):
sachen, so umb ander anclage ader anforderung angesatzt werden.
Schlosser, H. v. Sachsenh.
1812
(
schwäb.
,
1453
):
was zuͦm rechten sich gebürt | Mit anclag, red und ǒch antwürt, | Das mir das, herr, erlobet sy.
Edlib. Chron. (
ohalem.
,
um 1500
):
sunder bed bartyen fürich genommen, eyne vor die ander nach vnd jr anklag red vnd widerred verhörrtend.
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
459
;
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
338, 28
;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
237, 8
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
12, 10
;
Rot
286
;
Schmid, R. Cysat
6, 5
;
Haltaus
31
;