action,
die
;-/-en.
2.
›Vortragsweise; Bewegungsgebärde beim Reden; Vorstellung, Aufführung von etw. (meist: Schauspielen)‹; Belegblock:
Action, das werck vnd thůn / die haltung. Die haltung einer Comedien / wirt auch actio genant.
Ebd.
288
: Action [...] weiß vnd perd / thůn vnd lassen eines Redners oder Spilhalters / so er im reden vnd Spilhalten braucht.
Die Action ist nun vollendt, | Diss trawrig Werck, das hat ein end.
Syntagmen:
a. auf etw. haben, an jn. legen, gegen jn. vornemen
; auf die a. verziehen / renunzieren
; jn. one a. schadlos halten, jn. von einer a. ausschliessen
; niessung der a.
Belegblock:
daß kein seel in der hell von den teufeln harter geplagt mög werden, dann wann ein armer den [...] advocaten [...] zů teil wirt, dann da sint so vil action, exception, replik, duplik [...] dilation [...], also daß kein entledigung ist.
Action [...] die klag oder Rechtshandel / der eim Procurator beuolhen ist.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
; Matzinger-Pfister, Paarformel.
1972, 144
.4.
›Gerichtsakten, Verhandlungsunterlagen in ihrer Gesamtheit‹; Metonymie zu 3 (erste Nuance).