action,
die
;
-/-en.
1.
›Handlung, Verlauf einer Handlung, Unternehmung allgemein‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
 7 (s. v.  11),  3, .

Belegblock:

Rot
288
(
Augsb.
1571
):
Action, handlung / werckung / haltung.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
.
2.
›Vortragsweise; Bewegungsgebärde beim Reden; Vorstellung, Aufführung von etw. (meist: Schauspielen)‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
 6,  710.

Belegblock:

Rot
286
(
Augsb.
1571
):
Action, das werck vnd thůn / die haltung. Die haltung einer Comedien / wirt auch actio genant.
Ebd.
288
:
Action [...] weiß vnd perd / thůn vnd lassen eines Redners oder Spilhalters / so er im reden vnd Spilhalten braucht.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. II,
2038
(
Basel
1616
):
Die Action ist nun vollendt, | Diss trawrig Werck, das hat ein end.
3.
›Klage vor Gericht; Rechtsanspruch; einklagbares Recht‹;
vgl.  3;
1
.
Bedeutungsverwandte:
,  8,  2 (je zweimal), .
Syntagmen:
a. auf etw. haben, an jn. legen, gegen jn. vornemen
;
auf die a. verziehen / renunzieren
;
jn. one a. schadlos halten, jn. von einer a. ausschliessen
;
niessung der a.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (
rhfrk.
1523
):
daß kein seel in der hell von den teufeln harter geplagt mög werden, dann wann ein armer den [...] advocaten [...] zů teil wirt, dann da sint so vil action, exception, replik, duplik [...] dilation [...], also daß kein entledigung ist.
Rot
288
(
Augsb.
1571
):
Action [...] die klag oder Rechtshandel / der eim Procurator beuolhen ist.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
;
Matzinger-Pfister, Paarformel.
1972, 144
.
4.
›Gerichtsakten, Verhandlungsunterlagen in ihrer Gesamtheit‹; Metonymie zu 3 (erste Nuance).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
der [richter] ime neben seinem bericht alle action umb sein gebürliche bezallung, durch sein insigl verschlossen, soll zuesteen lassen.