Gewisse Beleghäufung für Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen
(in Auswahl):
recht begeren / erbieten / erfordern / nemen / (über jn.) sitzen / tun / verschlagen
›eine Schlichtung auf dem Rechtsweg ausschlagen‹,
ein r. gehen lassen
›jm. ein Gerichtsverfahren ermöglichen‹,
ein r. miteinander haben, (der richter) das r. annemen
›eine Klage zulassen‹, ˹
j. das r. anrufen / anschreien
˺ ›zur Klärung einer Rechtsangelegenheit vor Gericht ziehen‹ /
gewinnen / verlieren, bis an das ende treiben
›bis in die letzte Instanz prozessieren‹,
vor den kaiserlichen hof schieben
,
(ein richter) das r. volfüren, über jn. halten, zu sich bringen, zu einem ende bringen, j. jm. r. bieten
›jn. verklagen‹,
jm. sein r. halten
›jm. den Prozess machen, jn. anklagen‹,
jm. sein r. verstehen
›jm. Rechtsbeistand leisten‹,
jm. sein r. entraten / verziehen
,
r. von jm. fordern / nemen, um etw. walten
;
rechtes
(Gen.obj., teils partitiv, teils als Gen. der Zuwendung verstehbar)
geniessen, gegen jn. gestatten, jn. rechtes helfen
,
eines rechten fragen / warten
, ˹
jm. eines / des rechten sein, gegeneinander / mit jm. des rechten pflegen
˺ ›einen Rechtsstreit austragen‹,
einander des rechten zulegen
›in einer Rechtsstreitigkeit für jn. Partei ergeifen‹;
bis an das vierte r. klagen, dem rechten seinen gang lassen
; ˹
an dem rechten, zu r. sitzen
˺ ›eine Gerichtsverhandlung durchführen‹, ˹
jn. am rechten klagen, jn. auf r. annemen / anschreien
˺ ›jn. gerichtlich belangen‹,
jn. auf r. niederwerfen, etw. auf das r. legen
›etw. einklagen‹,
jn. bei r. behalten
›jn. in einem Rechtsverfahren beschützen, verteidigen‹,
etw. bei r. handhaben
›einen Streitfall juristisch klären‹,
etw. durch r. ersuchen, durch das r. entscheiden, jn. für r. stellen
,
j. in r. treten
›einen Rechtsstreit austragen‹,
jn. in r. fordern
›jn. anklagen‹,
jn. in r. verfemen / verfüren, sich ins r. begeben, etw
. (Subj.)
sich in r. gebüren, sich mit jm. ins r. legen, miteinander in den rechten hangen / liegen, etw. ins r. ziehen, mit jm. in recht(en) stehen
›mit jm. prozessieren‹,
im rechten prozedieren, jm. antworten, jn. im r. beklagen
, ˹
jn. mit r. ansprechen / beklagen / hängen / (voneinander) scheiden / suchen / vernemen
˺ ›jn. anklagen; jn. verklagen‹,
jn. mit r. füren / hängen, von einander scheiden
›die Ehescheidung juristisch durchführen‹,
etw. mit (dem) r. absetzen / anbehaben / anerlangen / aufholen / ausbringen / ausrichten / austragen / erhalten / erkennen / erlangen / erörtern / erwinnen / fordern / urteilen / versprechen / vertreten / weisen, mit r. vor jn. kommen, um etw. richten, j. (jn.) mit dem rechten enbresten
›Recht bekommen; sich / jn. vor Gericht entlasten‹
/ fürnemen
›einen Streitfall juristisch austragen‹,
etw. von r. nemen, von dem rechten lassen
›eine Klage zurückziehen‹,
etw. vor dem rechten gestätigen
, ˹
jn. zu r., zum rechten stellen, jn. zu r. bemühen / bieten / einlegen / halten / stellen
˺ ›jn. anklagen‹,
jn. zu r. überweisen
›jn. einer Straftat überführen‹,
j. auf jn. zu r. kommen
›ein Rechtsverfahren austragen‹,
j. zu r. / dem rechten gehen / stehen
›zu Gericht gehen, sich vor Gericht verantworten‹;
das anhangende / hängende / heimliche r
. ›Femegericht‹,
das erste / vierte r., das geistliche / weltliche / niederste / oberste / ordenliche / ernstliche / peinliche / strenge / unverzogene r
. (bezogen auf die Halsgerichtsbarkeit);
der beisitzer / fürsprech des rechten, die ansprache mit dem rechten
;
ausserhalb / innerhalb des rechtens
.
Wortbildungen:
›Rechtsanwalt‹,
,
›den Rechtsweg einschlagend, vorziehend‹, ˹
,
˺ ›Rechtsersuchen, Bereitschaft, einen Rechtsstreit vor Gericht zu lösen‹,
›Gerichtsverhandlung, Prozess‹,
›Richter einer höheren Instanz‹,
›bei Rechtstagen von den Gerichtsteilnehmern zu entrichtende Gebühr‹,
›Kläger‹,
›Gerichtskosten‹,
›unkorrekte, nicht den Regeln entsprechende Art der Rechtsprechung‹,
›Klageschrift‹ (dazu bdv.:
2,
),
(›Anwalt, Fürsprecher vor Gericht‹; a. 1599),
›„Sicherheit für das Prozessrisiko“‹ (a. 1498;
),
›Gerichtsverhandlung‹ (dazu bdv.:
),
›feindlich eingestellt, gegnerisch‹ (in Rechtsangelegenheiten).