V., unr. abl.;
1-3 ‚Menschen oder Tiere aus einem Bezugsraum hinausbewegen‘; 4-7 mit entsprechendem Merkmal, aber auf Sachen bezogen; 8-10 Ütr. zu
1-
7;
11-
15 mit Tendenz zu assoziativer Isolierung.
2.
›jn. mit Gewalt verjagen, vertreiben; jn. aus einem Rechts-, Schutzbezirk hinausjagen; (Tiere) verjagen‹; ütr.: ›(die Armut) vertreiben‹; auch: ›jn. von einem bestimmten sozialen oder wirtschaftlichen Platz verdrängen‹ (z. B. im Bergbau: ›jn. am Abbau hindern‹; in der Landwirtschaft: ›jn. von einer nutzbaren Fläche verdrängen‹; im Rechtswesen: ›jn. wegen Befangenheit ablehnen‹; jeweils Synekdoche).
Bedeutungsverwandte:
1,
21,
,
,
,
,
,
,
; vgl.
,
3,
4,
,
2,
1,
2,
2,
,
6,
2
1,
1,
1.
Syntagmen:
den feind / gast, got, die juden / christen / predicanten / mönche / pfaffen / kaufleute a., den menschen aus dem paradiese a., jn. aus der herberge / stat / werkstat a., das volk / die magd a., das vieh / die fische a., die armut a.
Belegblock:
Helm, H. v. Hesler. Apok.
(
nrddt.
,
14. Jh.
):
Der [mensche] waz als unreine, | [...] | Und wart schuldic uz getriben.
Vmb eines Ehebruchs willen sind die Koͤnige zu Rom verjagt vnd außgetrieben worden.
Feudel, Evangelistar
22, 4
(
omd.
,
M. 14. Jh.
):
[Jhesus] trep uz alle dy dy vorkouften [...] in dem tempil.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 3, 24
(
Wittenb.
1545
):
[Gott der HERR] treib Adam aus / vnd lagert fur den garten Eden den Cherubim.
Treibe diese Magd aus mit jrem Son / Denn dieser magd Son sol nicht erben mit meinem son Jsaac.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
104, 31
(
omd.
,
1548
):
so mag er den jungern, so er [...] beweist und laut seiner belehnung zu ihme kumbt, austreiben.
Gille u. a., M. Beheim
97, 14
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Mit knüteln triben sie [studenten] in [esel] auss, | mit grossen slegen von dem hauss.
Eichler, Ruusbr. obd. Brul.
1, 901
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
Cristus, der [...] den vient vs getriben hat.
Die armůt ist Außtriben / da ist kein armůt nit mer / die armůt ist inn das ellend verschickt.
Außtreyber / der einen vertreybt.
Straus, Juden Regensb.
213, 4
(
oobd.
,
um 1475
):
in der Fursten von Bayrn landen [...] die J(uden) abgetilgt und ausgetriben sind.
Bauer, Zist.-Pred. Haller
71, 510
(
tir.
,
1466
):
der erst mensch der ward darumb ausgetriben aus dem paradis.
Feudel, a. a. O.
107, 30
;
125, 5
;
Gille u. a., a. a. O.
129, 105
;
Päpke, Marienl. Wernher
;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 690, 44
;
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
11, 2
;
Türk, Wortsch. Dietr. v. Gotha.
1926, 139
.