abtragen,
V., unr. abl.
1.
›(jm.) etw. (meist in der Absicht zu stehlen) weg-, forttragen‹; auch als Unsitte bei Hochzeitsfeiern belegt.
Bedeutungsverwandte:
 3,  1.

Belegblock:

Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
1729
(
osächs.
,
1607
):
Ihr Trabanndten, komb[t] alle heran | vnnd helfft sie Als(s)baldt abdragen | auff den(n) verorden(t)ten Wagen.
Bell, G. Hager
576, 2, 6
(
nobd.
,
1597
):
hat ein mesner alle nacht | Den Bauren ab dragen mit macht, | was sie jm ver draut haben.
Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
In dem dorff [...] hetten diebes lew̃tte nachtes in die kirchen doselb geprochen und under andern dingen auch die kebszen mit dem werden, heyligen sacrament abgetragen und mit in genomen.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1539
):
welicher gestalt sol es mit den knechten und dienern umb ires herrns gieter, so sie obtragen, gehalten werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15. Jh.
):
Alle die dem vederspill ze nahent holz slahent oder maisen oder vertriben oder viengen oder ab truegen ân ains richter willen.
Tittmann, Schausp. 16. Jh. Kulm
134, 143
;
Winter, Nöst. Weist. ;
Kramer, Volksl. Ansb.
1961, 206
;
219
;
Dietz, Wb. Luther .
2.
›jm. etw. entwenden, stehlen; (von Amtspersonen:) etw. (meist Geld) unterschlagen, hinterziehen, veruntreuen, jn. bestehlen‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 11,  3, ,  2,  1, , .
Syntagmen:
teils ohne Obj.;
das lehen/(un)geld/gut a.; etw. vom gut a.; der stat/dem rat etw. a.; jm. das seine a.; abgetragenes gut.

Belegblock:

Lemmer, Brant. Narrensch.
20, 19
(
Basel
1494
):
Es soll nit bliben jn dym huß | Dann es ist ab getragen gůt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, o. J.):
sollichs gelts er denn also ain anzal an sollich angezaigt end aus geben und das ubrig im selbs behalten und also das gemain gůt veruntreuet, verstolen und abgetragen hatt.
Ebd. Anm. 1 (
schwäb.
,
1562
):
Hans Adam Tochtermann [...] hat [...] dem Spital in vil wege untreulich gehauset und demselben nit allain das seinig in guͤter anzal, sonder auch gemainer stat das ungelt abgetragen.
Sappler, H. Kaufringer
1, 167
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
du pist aller untrew vol. | der wirt hat uns erboten wol, | und hast im das sein abgetragen.
Turmair (
Augsb.
1517
):
quis reipublicae furatur ‚der abtregt einer gmain‘.
3.
›jn. etw. kosten, jm. schaden, zum Nachteil gereichen‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
es habe ihm bereit etzliche tausent gulden abgetragen, das der Handel [...] durch Luneburger und Braunschweigische landt getrieben und gefuert sein.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
das die armen pfenner auch einen zeitlichen gewin darvon haben möchten [...], das solte dem rathe noch der gantzen gemeine nichts abetragen.
Dietz, Wb. Luther .
4.
›(jm.) etw. bezahlen, (jm.) etw. (Schaden o. ä.) vergüten, ersetzen, jm. Genugtuung leisten, etw. (z. B. eine Schmach) wieder gut machen, büßen‹.
Bedeutungsverwandte:
 9,  2,  7, ,  123,  12,  1; vgl.  7,  3.
Syntagmen:
oft ohne Obj.;
(jm.) den schaden / kosten / zins, die schmach / getat / sünde a.; jn. a.; jm. a.; jn. der gulden a.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
312, 26
(
thür.
,
1511
):
den (zcynß) gereden wir verkeuffer gutlich abzcutragen und zcuwiderkeren.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
113, 19
(
omd.
,
1548
):
den [schaden] sollen sie ihnen nach erkentnus berckmaister und geschworne abzutragen und zu erstatten schuldig sein.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
wo in abget, so müssens sis erfüllen und abtragen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
um 1400
):
sol die eigenschaft die zwen teil vnd das lipding den dritteil bezalen vnd abtragen.
Ebd. (
halem.
,
1467
/
73
):
sol der selb sinem ansprecher den costen [...] abtragen vnd bezalen.
Sachs (
Nürnb.
1553
):
Du must in solche schmach abtragen, | Daß du in solch schand zu thest trawen.
Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1556
/
67
):
Was sũnd hye mit peicht nit abtragen und geoͤffet werden, die werden in jener welt mit marter und jamerlichen pein geoffenwart.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
damit das übel gestraft, dem belaidigten umb sein schäden g’nueg getan, demselben abtragen werd bis an sein völligs benüegen.
Bernoulli, Basler Chron. ;
Tobler, Schilling. Bern. Chron. ; ;
Welti, a. a. O. ; ;
Winter, Nöst. Weist. ;
Siegel u. a., Salzb. Taid. ; ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ; ;
Schirmer, Kaufmannsspr. .
5.
›etw. (oft einen Rechtsstreit) schlichten, gütlich beilegen, erledigen‹.
Bedeutungsverwandte:
 7, .
Syntagmen:
die sache
(häufig) /
klage / zweiung, das stük a.; etw. gütlich a.

Belegblock:

Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
wo anders dy sachen usserhalb rechts mit uns ader unseren ampluten gutlichen nicht mochten abe getragen werde.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
35, 3
(
osächs.
,
1542
/
70
):
apgleich die sache kegen den gerichten und parten gutlich apgetragen wurde.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
das die 6 [...] stucke nach solcher weise solten werden abgetragen.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1419
):
die [sach] sol er [...] úns und unsern nachkomen oͧch helfen usrichten und abtragen nach der statt reht.
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfriedensorg.
269, 35
(
nobd.
,
1408
):
ob dieselbe clage gutlichen abgetragen möchte werden.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1407
):
die do versuchen solten, ob sie sölch zweyung czwischen in abgetragen haben moͤchten.
Ermisch, Sächs. Bergr. ;
Berthold u. a., a. a. O.
184, 5
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
34, 27
;
6.
›etw. hinunter-, hinabtragen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
51a
. Hier anzuschließen die Spezialisierung ›die Büchse nach dem Schuß von der Wange nehmen, ablegen‹:
7.
›etw. abladen, lagern‹; Spezialisierung zu 6.
Bedeutungsverwandte:
 3; vgl.
1
 1.

Belegblock:

Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
86, 22
(
moobd.
,
1433
):
daz [salcz] sol daselbs ze Stain abgetragen, vertan und auf dem wasser nicht verrer gefurt werden.
Ebd.
90, 15
(
1436
):
daz si nicht sullen phlichtig sein, dasselb salczs ze Stain abzetragen.
8.
›etw. (z. B. eine Stimmung) ablegen, überwinden‹; Ütr. zu 6.

Belegblock:

Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Weil niemandt, den die Jar betagen, | Des Alters vnlust kan abtragen.
9.
›etw. (z. B. eine Brücke) abnehmen, fachmännisch abbrechen (um sie später wieder aufbauen zu können)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock:

Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
die, die prücklein vor iren heusern haben über den Vischpach, sullen die selber aufheben und abtragen lassen.
10.
›etw. abhalten, vor etw. schützen‹.

Belegblock:

Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
also zugeten die burgundere ledderne kogele, das dass wasser abe trug.
Turmair (
Nürnb.
1541
):
Sie baueten mêr hütten denn heuser, nur das si den regen, wind, kelten und hitz abtrügen.
11.
›etw. wegschwemmen, fortspülen, mit sich reißen (von Niederschlägen o. ä.)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4.

Belegblock:

Chron. baier. Städte. Regensb. (
oobd.
,
16. Jh.
):
ein warmer fruchtbarer reng [...] tett [...] mit abtragen grosser gemeur, stöckh, wurzen und alles miteinander aus dem erdtrich in die Thuna geworffen.
Es hat 4 tag nacheinander gescheuert [...] grossen schaden im abtragen gethan.
Es war ein graußamlicher merz, gwaltiger gfrür, das es allenthalben abtrug, ein gewaltiger schne
(hierher?, vgl.
Dwb
, Neub. 1, 1144, 1 d).
12.
›sich erschöpfen, im Ertrag zurückgehen‹.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
204, 24
(
osächs.
,
1570
/
77
):
Alte abgetragene teiche wiederumb anzubringen.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
51b
.
13.
in der Wendung
den hals abtragen
›sich abrackern‹.

Belegblock:

Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
1483
):
as danne Johan dat gut gehailt ind die secke up die karre gedraigen hait, [hait] hei [...] verwissen, dat die secke zo groiss weren, ind moiste den hals avedraigen.
14.
›jn. abseits führen (von Wegen o. ä.)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Sahr, Dt. Literaturdenkm. II, Sachs
101, 2
(
Nürnb.
o. J.):
Vor jaren, als mir [...] | Ein edelman ein pfert solt zalen, | Vnd gleich auf Osenpruck zw zuͤeg | Durch einen walt, da mich abdruͤeg | Ein peyweg.
15.
›(Beizvögel) dressieren, abrichten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  10.

Belegblock:

Schmidt, Falknerei
1909, 69
.