ausschlahen,
V., unr. abl.
(letzteres im Inf. und im Präs. bis ins 16. Jh. mit größerer Häufigkeit als ersteres; im Sing. Prät. nahezu durchgehend
-g
; im Pl. Prät. und im Part. Perf. durchgehend
-g-
). – Sehr komplexes, schwer gliederbares Bedeutungsfeld: 1-19 zusammengehörig unter dem Aspekt ‚schlagen, eine schlagende Bewegung vollziehen‘, davon 1-4 für zerstörerisches Schlagen, 5-19 für kontrolliertes, konstruktives Schlagen; 20-32 Übertragungen, davon 20-22 auf soziale Handlungen (o. ä.), die mittels Schlagen vollzogen werden, 23-27 auf natürliche Entwicklungen / Vorgänge, 28-32 auf soziale und geistige / psychische Handlungen; 33-36 nicht sicher einzuordnen.
21.
›jn. verjagen, vertreiben; jn. hinausprügeln; jn. aus einem Rechtsbezirk verweisen, verbannen; jn. aus dem Hause weisen, verstoßen; jn. militärisch vertreiben‹; auch: ›jn. von einem bestimmten sozialen Platz (z. B. einem Handwerk) verdrängen‹.
Bedeutungsverwandte:
1,
6,
2,
7,
,
,
; vgl.
,
,
4,
(V.)
20,
2,
,
4,
2,
12,
1;
2,
10,
,
9,
,
,
1.
Syntagmen:
jn.
(z. B.
eine jungfrau
, oft: Gruppen, z. B.:
die juden / kaufleute, die pfafheit
)
a., jn. aus der stat, aus dem hause, von des glaubens, von der missetat wegen, als einen hund a.
;
ausgeschlagene bürger.
Belegblock:
Außstossen. Vertreiben / verjagen / verweisen / außtreiben / außwerffen / außjagen / außschlagen.
Helm, Maccabäer
(
omd.
/
nrddt.
, Hs.
A. 15. Jh.
):
Do karte Judas zu Masphat, | die slug er uz, gewan die stat.
Ziesemer, Proph. Cranc. Jes.
18, 6
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
sine stengelyn werden mit senzen vorhouwen und was do blibet, daz wirt abgesnetin. si werden uzgeslan und werden gelasen gliche den vogiln der berge.
Kehrein, Kath. Gesangb.
(o. O.
n. 1586
):
Sie
[Christi Eltern]
kamen vor eines wirten hauß, | Sie hatten kein gelt man schlug sie auß.
Quint, Eckharts Pred.
(
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
welhez die koufliute dâ wâren [...], die unser herre ûzsluoc und ûztreip.
Vetter, Pred. Taulers
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
schirment vaste al umb úch mit dem swerte des heilgen Gottes wortes, und vallent ir wol us und werdent ussgeslagen, hebent aber wider an.
Alsust schlach got aus ein igklichen man der do nit derfúllt ditz wort von seim haus vnd von seinen arbeitern. Der werde alsust ausgeschlagen.
Dierauer, Chron. Zürich
(
halem.
,
1415
/
20
):
also kriegte der obgenant von Habspurg und die usgeslagnen von Zúrich lang mit dem burgermeister.
Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 121, 13
(
halem.
,
1508
/
16
):
die ir üch [...] gegen einander verbunden hand von frowen wegen, sie sigend usgeschlagen oder nach us sollind getrieben werden zů schmach und schand der pfaffheit.
Koller, Ref. Siegmunds
(Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
das nymant den andern außslach von allen hantwercken und gen zusammen.
Fischer, Eunuchus d. Terenz
(
Ulm
1486
):
Der wirt freilich [...] nit uß geslossen oder uß getriben. sunder uß geslagen. als man den hunden tůt.
Winter, Nöst. Weist.
(
moobd.
,
1582
):
wan man den selben ankem, so soll man si ausschlachen und weren.
22.
›(Vieh) zur Weide treiben, austreiben‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›(die Weide) zum Austrieb freigeben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
,
8,
1
3.
Syntagmen:
fachtextlich oft ohne Obj.;
vieh, das ros, den farren / stier / widder, die geis a., vieh auf / in die weide a., vieh ungehütet / unbehirtet a.
Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
63, 9
(
rhfrk.
,
1628
):
Wann ein aicheläckerich ist, so ist das aichelleßen verbotten [...], wie dann auch deßwegen, ehe man außschlägt, haußsuch getan.
Müller, Stadtr. Ravensb.
290, 15
(
oschwäb.
,
1544
):
nachdem ain erbare gemaind zu Zusstorf bisher ain ordnung irer trib und trät ald ausschlahens halben [...] gehäpt.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 523, 7
(
schwäb.
,
1599
):
wellicher vich oder roß [...] für den gemainen hirten außschlüge.
Winter, Nöst. Weist.
(
moobd.
,
M. 16. Jh.
):
das der pott das viech an ainem andern art ausschlueg.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
1508
):
so sol im der ander den frid ongeverlich besteen lassen [...] und die eetz nicht ausslahen.
27.
›einen bestimmten Verlauf, Ausgang nehmen; (jm.) zu etw. (z. B. zur Ehre) gereichen‹.
Phraseme:
wol / übel ausschlagen, in luft ausschlagen
›erfolglos sein‹,
ler ausschlagen
›ungestraft bleiben‹.
Bedeutungsverwandte:
,
2,
,
; vgl.
13,
8,
.
Gegensätze:
1,
(s. v.
2),
,
.
Syntagmen:
etw. einen anderen weg a.
;
etw. (jm.) zu ere / lob / schaden / verderbnis a., etw. im besten, zu guten
(!)
a.
Belegblock:
Foeliciter credere. fur sich gehen fuͤrgang haben wollgerathen gluͤcken gelingen wolgehen wol auß schlahen.
Male succedere. Mißlingen mißgehen mißgerathen verungeluͤcken mißgeluͤcken vbel außschlahen.
Roder, Hugs Vill. Chron.
(
önalem.
,
1526
):
Wie es ußschlach, waist gott woll.
Es was in allen stetten die grosst rusting, [...], kund niema wissen, wie oder wo es uße wůrde schlachen.
Die sach were feindtlich Außgeschlagen / Es were ein feyndschafft darauß entstanden.
Es wirdt übel Außschlahen / Es wirdt ein groß vnglück darauß entspringen. [...]. Es wirt jnen nit also laͤr Außschlahen / Es wirt jnen nit geschenckt.