abhandeln,
V.;
differenziertes und gut belegtes Bedeutungsspektrum im Dwb, Neub.
.1, 356-359
1.
›etw. (meist gerichtlich) abhandeln, verhandeln, erledigen‹.Syntagmen:
richter a. rumor / verbrechen / sache.
2.
›jn. rechtlich belangen, verurteilen‹.3.
›von jm. etw. abkaufen, jm. etw. abhandeln‹.