aufkaufen,
V.
1.
›etw. kaufen; etw. (oft mit der Absicht wucherischen Weiterverkaufs) aufkaufen‹; dies letztere war Gegenstand zahlreicher Verbote.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Syntagmen:
etw.
(z. B.
fleisch / korn, ein buch / recht, eine haut / sau / ware
)
a., etw. auf dem markt a., etw. ganz / gar a., etw. auf fürkauf a., etw. gefärlichen a.
Wortbildungen:
aufkäufer
(a. 1560),
aufkaufung
(a. 1473).

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Das Aufkauffen oder hinderhaltẽ der jaͤrlichen früchten damit vnd sy dester theürer verkaufft werdind oder das man dester mer darauff moͤge schlahen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1535
):
fuern die metzgker zue und ire anhenger und kauften die seu auf vor der stat.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1547
):
die löderer oder fleischhacker sollen ihnen selbst die rauchn fell oder heit nit aufkaufen.
2.
›durch finanzielle Leistungen ein Gericht zu erneuter Sitzung bewegen‹.

Belegblock:

Rwb (a.
1604
).