V., unr. abl.;
1-5 zusammengehörig aufgrund der möglichen Assoziation ‚konkret tragen‘; 6-9 dazu im Übertragungsverhältnis, davon 7-9 auf Verbales; 10-12 ‚etw. rechtlich / wirtschaftlich vollziehen‘ und Zugehöriges; 13-15 auf den wirtschaftlichen Ertrag bezogen; 16-17 schwer anzuschließen.
3.
›etw. beiseiteschaffen, entwenden, stehlen; jm. etw. abnehmen‹; bei Pfändungen sowie in Notsituationen (wie Feuersbrünsten): ›etw. durch Wegbringen sicherstellen‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›(einen Raum) leerplündern, ausrauben‹.
Bedeutungsverwandte:
1,
3; vgl.
7,
18.
Syntagmen
den mantel, das geschirre / gewand / gut / kleinod / pfand a., etw. dieblich a.
; ohne Obj.:
aus dem hause a.
(für das Retten des Hausinventars bei Feuersbrünsten, das aus Sicherheitsgründen sowie zur Vermeidung von Diebstahl strengen Regeln unterlag), (verschoben:)
die kapelle a.
Belegblock:
Große, Schwabensp.
(Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Treit einer deme anderen sinen mantel vz vnde seit, daz her iz gemeyne nicht vnz an den vierden tach, wil iener, her hat iz vor důbe.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch
(
rhfrk.
,
um 1405
):
Sij ist ußdregerynne | Des uberigen und ußgeberynne.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
(
mosfrk.
,
1530
):
das sie allen abend [...], umb vieles austragens und heimlich saufens willen, die thor vleissig zuschließen.
wurd im ein pfand uszgetragen von des nuwen graben wegen.
Jörg, Salat. Reformationschr.
240, 9
(
halem.
,
1534
/
5
):
Sant Anna pfleger [...] was der erst so die cappell anfiel / beroubtt und ustrůg.
von des sacraments / helltums / maͤßgwender und zierden waͤgen / waͤr jmm nit wüssend wer das tan / dann es haͤtte jederman ustragen / und bsunder des gotzhus lüt den groͤsten schaden tan.
[man] hett im all sein clainet außgetragen.
Dirr, Münchner Stadtr.
(
moobd.
,
v. 1347
):
so sol ez [gůt] ener versprechen, dez aigen ez ist. Waer auch daz ez mit fronboten aus wurd getragen, als der stat recht ist, und verchauft.
11.
›etw. in gegenseitigem Einvernehmen regeln; etw. zum Austrag bringen, etw. entscheiden; etw. vereinbaren, verabreden, über etw. verhandeln; e. S. schlichten‹; mit dem größten Teil der Belege resultativ zu
10.
Vorwiegend rechtsrelevante Texte, Chroniken.
Bedeutungsverwandte:
15,
7,
1
1,
,
,
,
; vgl.
1
5.
Syntagmen:
etw.
(z. B.
die klage, den punkt / anspruch
, oft:
die sache
)
a.
, mit Obj.satz:
a., wer [...] /das [...], etw. mit jm., mit recht, mit / nach dem rechten, mit den waffen, mit einem urteil, an / vor dem gericht, vor der oberkeit, vor jm., bei dem lebenden leibe a., etw. gütlich / peinlich / rechtlich a.
Wortbildungen
2 ›Schiedsrichter‹ (dazu bdv.:
,
).
Belegblock:
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
(
osächs.
,
1523
/
4
):
das ein itzlicher [...] gelobt gegen dem andern, die sachen peinlichen auszutragen.
trag mit den steten aygenlichen awz, ob sie uns den hawffen wollen leihen.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
84, 12
(
nobd.
,
um 1430
):
was clag furkommen [...], dieselben (sollen) vor einem herrn außgetragen werden.
Mayer, Folz. Meisterl.
(o. O. o. J.):
Er wolt vor mit ir tragen auß | War bey eß solt beleyben.
Merk, Stadtr. Neuenb.
(
nalem.
,
1491
):
das es in zweien monaten [...] nit geendet noch usgetragen wurde.
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
122, 44
(
nobd.
,
1391
):
sol der von Hohenloch austragen, wer die gut erb.
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
(
Bamb.
1507
):
das soͤllen sie [...] vor meins gnedigen herren von Bambergs Hoffreten ausstragen.
Koller, Ref. Siegmunds
(Hs. ˹
Basel
,
um 1440
˺):
wart ein concily geordenet gon Basel, do uszůtragen nemblich drige puncten.
Hartman Onsorg [...] wolt [...] mit hohem muet sein sach gen der stat Augspurg außtragen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
1478
; Hs.
16. Jh.
):
das soll zu Irning in der lantschranne mit recht außtragen werden.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V.
;
Tobler, Schilling. Bern. Chron.
;
Mell u. a., Steir. Taid.
;
Raabe, Wortsch. Murner
2, 65
;
13.
›etw. abwerfen, ergeben, erbringen; jm. etw. nutzen, jn. weiterbringen‹; hier als Substantivierung anzuschließen die im
Rwb
(
1, 1123) genannte Spezialisierung: ›Ertrag, Ausbeute (im Salzwesen)‹ mit der angenommenen Ausgangsbedeutung: ›die Sole vom Brunnen zur Pfanne hinauftragen‹; insofern anschließbar an
1; wahrscheinlicher für den Beleg bei
Opel
(s. u.) ist Synonymie von
austragen
mit
(s. d.).
Syntagmen:
ablasbriefe / gewerbe / kunst / jagen / rede etw. a., etw. ergiebiges / fiel a.
Belegblock:
Opel, Spittendorf
(
osächs.
,
um 1480
):
das macht, etliche haben die hartzsole oder das austragen oder amptssole.
Lemmer, Brant. Narrensch.
74
Vorr. (
Basel
1494
):
Mancher vil kost vff jagen leytt | Das jm doch wenig nutz vß dreyt.
Ein kunst koͤnnen die vil Außtregt / Mit seiner kunst vil gewünnen.
es mocht in [herr] aber nit fast helfen noch außtragen.
Niewöhner, Teichner
433, 64
(Hs. ˹
moobd.
,
1360
/
70
˺):
wann mir denn beschaidenhait | und mein gutew red auz trait | mer denn vechten.