ausschreien
(halem. vor allem im Part. Prät. auch Schreibungen mit
ü, u/au
, die zum Lemmaansatz
ausschräuen,
ausschrauen
führen würden),
V., unr. abl.,
sehr vereinzelt auch regelmäßig; vgl.
Dammers u. a., Flexion der st. und schw. Verben.
1988, 290/1
;
473
.
1.
›etw. mit lauter Stimme ausrufen, laut rufend verkünden‹; offen zu 2.
Wortbildungen:
ausschreier
1,
ausschreiung.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Sir. 20, 15
(
Wittenb.
1545
):
DEs Narren geschenck wird dir nicht viel frumen [...]. Er gibt wenig / vnd rücket einem viel auff / vnd schreiets aus / als ein Weinrüffer.
Fastnachtsp. (
nobd.
,
15. Jh.
):
Nu wird ich doch in keinem jar | Weder durch prediger noch außschreier | Gepoten.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
116
(
Nürnb.
1517
):
der [gebererin] sich die engel und menschen verwundern, die sie loben und die allerseligsten ausschreien.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Daß ich preiß den Namen dein, | So lang ich leb dein Lob schrey auß.
Roloff, Brant. Tsp.
2067
(
Straßb.
1554
):
ir Senger vohen singen an | Den verß Deposuit will ich wider han | Lont in außschreien / predigen / singen.
Buijssen, Dur. Rat.
208, 27
(
moobd.
,
1384
):
Dye auffderhebung der stym, wann gesprochen wıͤrt: NOBIS QUOQUE, das ist: auch uns etc., bedewt die auzschreiung centurionis.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Christus [...] hebt an [...] die gueten mär, [...] und huld gottes zu verkünden, berüefen und außschreien.
s. Pauls [...] ist nachmals wider gein Damasco in die groß stat kumen, hat alda auch Christum außgeschrien.
Mayer, Folz. Meisterl. ;
Kehrein, a. a. O. ;
Höver, Bonaventura. Itin. B
80
;
West, Dasypodius.
1989, 270
;
Dietz, Wb. Luther ;
2.
›etw. kraft obrigkeitlicher Macht ausrufen, bekanntgeben, proklamieren, verkünden‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 1,  2, , ; vgl.  4,  6,  1,  1,  5,  1.
Syntagmen:
den anstand / ban / fluch / frieden / markt / tag / turnei, das feuer, die abenteuer, die fasten / schulden / stunden a., etw. an der kanzel a., etw. öffentlich a., a., das [...], jn. für seinen herren a.
Wortbildungen:
ausschreier
2.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Ri. 7, 3
(
Wittenb.
1545
):
las nu ausschreien fur den ohren des Volcks vnd sagen / Wer blöde vnd verzagt ist / der kere vmb.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
191, 827
(
osächs.
,
1607
):
Bedennckt Ihr also Euern Eÿdt, | wie, dass Ihr nicht die stunden ausschreÿ(t)?
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
also ließ er das hailtumb zaigen an dem freitag darvor und stund der außschreier auf dem umblauf unser frawen capellen.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
darauff sol der Richter den andern rechttag oͤffenlich vor gericht durch den Puͤtel ausschreyen lassen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
ward darbey ausgeschrien bey merklicher straf, das ain yeder uff dem pferd sitzen bleyben, [...] sollt.
Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
die maͤss des ackers die er in sinem maisterampt uss foͤlckischer bittung uss geschrúwen hett.
Rot
341
(
Augsb.
1571
):
Proclamirn, Offentlich mit klarer lauter stim̃ ruͤffen oder außschreyen. Jtem einen vnter die leut bringen oder außschreyen.
Weber, Füetrer. Poyt.
145, 1
(
moobd.
,
1478
/
84
):
DEr hat news ausgeschreyet | ain turnay harte grossen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
; Hs.
2. H. 17. Jh.
):
wer weeg, steig im wäldern oder andern hölzern verschlueg, und man daselbst außkummen solt, und das in dreien tagen nicht außschreit.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
33, 14
;
Baumann, a. a. O. ;
Ders., Bauernkr. Oberschw. ;
Welti, Stadtr. Bern ;
Löffler, a. a. O. ;
Rot
306
;
Hulsius
J iijr
;
M ijr
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 329
;
3.
›etw. öffentlich anprangern; jn. öffentlich wegen eines Vergehens beschuldigen‹.
Syntagmen:
den übeltäter a., jn. übel / hussitisch / lutherisch a., jn. einen verräter a., jn. für den antichrist / einen ketzer a., etw.
(z. B.
den namen / wein
)
a.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Traducere. Verleumbden beruͤchtigen verunglimpffen außtragen beruͤsseln jnfamieren außschreyen außruͤffen.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
594, 4
(
halem.
,
1619
):
mögent sy dieselben [...] vermog irer fryheit ufftryben und so lang für unreedlich halten und ußschryen, biß [...].
Schottenloher, Flugschrr.
57, 23
(
Landshut
1523
):
wie negst ein onmechtig man zů Fürfelt im wirtzhauss Frantzen unnd seinem hauffen den wein ausschrier.
Rot
341
(Beleg unter 2);
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 330
;
Winkler, Flugschr.
1975, 93
.
4.
›das Rufen, die Verkündung von etw. zu Ende führen, vollenden‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  8.

Belegblock:

Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Wer sich auffs singen soll begeben, | Der muß nit all zu hoch anheben, | Das ers auch kan zum End außschreien.