administrieren,
V.;
aus
lat.
administrare
›etw. verwalten, verrichten‹
(
Georges
1, 133
).
1.
›für etw. Sorge tragen, etw. verwalten, leiten, eine Funktion oder ein Amt ausüben‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, , (je mehrmals).
Syntagmen:
criminalis justitiam / ein ampt a.

Belegblock:

Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
7, 21, 1
(
Straßb.
1520
):
dan die schlüssel sein sant Peter geben / das er vnd seine nachfaren sich deren gebruchen sollen / vnd mit dem gewalt in der kirchen administrieren.
Rot
287
(
Augsb.
1571
):
Administrirn, geben / verwalten / versorgen / regieren. Jtem ein geschaͤfft verwalten.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
71/72
.
2.
›etw. (speziell: Arznei) geben, verabreichen‹.
Bedeutungsverwandte:
,  5.
Syntagmen:
fachsprachlich ohne Dat.obj.

Belegblock:

Sudhoff, Paracelsus (
1527
):
wie man die arznei sol administriren, zu welchen zeiten und wie stark.
Ebd. (
1529
):
wan nit in dem gewicht, sonder außerthalb dem gewicht sol die arznei administrirt werden.
Ebd. (
1536
):
das die selben geeder damit gesalbt werden und darbei, soweit und die selb region begreift, mit fleißiger aufwartung administrirt werde.
Rot
287
.