administrieren,
V.;
1.
›für etw. Sorge tragen, etw. verwalten, leiten, eine Funktion oder ein Amt ausüben‹.Syntagmen:
criminalis justitiam / ein ampt a.
Belegblock:
dan die schlüssel sein sant Peter geben / das er vnd seine nachfaren sich deren gebruchen sollen / vnd mit dem gewalt in der kirchen administrieren.
Administrirn, geben / verwalten / versorgen / regieren. Jtem ein geschaͤfft verwalten.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
71/72
.2.
›etw. (speziell: Arznei) geben, verabreichen‹.Syntagmen:
fachsprachlich ohne Dat.obj.Belegblock:
wie man die arznei sol administriren, zu welchen zeiten und wie stark.
wan nit in dem gewicht, sonder außerthalb dem gewicht sol die arznei administrirt werden.
das die selben geeder damit gesalbt werden und darbei, soweit und die selb region begreift, mit fleißiger aufwartung administrirt werde.
Rot
287
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