eingeben,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. überlassen‹; überwiegend speziell: ›jm. etw. (z. B. Steuern, Abgaben) pflichtschuldig übergeben‹; ›etw. (z. B. eine Stadt, ein Territorium, eine Burg) in js. Besitz, Herrschaftsbereich übergeben, ausliefern‹; auch: ›jm. etw. (z. B. Wohnrecht, geerbtes oder mit einem Amt verbundenes Gut) rechtmäßig einräumen, anweisen‹;
vgl.  1,  14.
Gewisse Beleghäufung im Obd.; berichtende Texte (nur für das Obd.).
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  3,  8,
1
 6,  2,  1,  2, (V.) 2.
Gegensätze:
 2.
Syntagmen:
jm. etw
. (z. B.
den tron, die behausung / burg / feste / kamer / krone / possession / schatzung / stat / welt, das erbe / gemach / heiligtum / königreich / reich / schlos, hab und gut, die güter
)
e
.;
jm. etw
. [wie] (z. B.
ganz
)
e
.
Wortbildungen:
eingebung
1 ›rechtmäßige Übergabe‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1529
/
32
):
Jch hab dir das Reich nu eingeben, wer dirs nemen will, dem nimm du widerumb, was er hat.
Köbler, Ref. Wormbs
109, 14
(
Worms
1499
):
Es soll auch ein yeder [...] dem habe ingeben were vff den nechsten Rats oder gerichts tag nach solicher infürung oder ingebung [...] soͤlichs in vnser Rats oder Gerichts buͦch inschryben lassen.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
So hat er [Franciscus] sie [die Franciscanen] zu Herrn erhaben | Vnd jn die gantze Welt eingeben.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Vnd seines Vaters Dauids Thron, | Wird jm [Jesus] der HErr eingeben.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
/
50
):
ist man pflichtig den peutmaistern der gewunnen hab desselben zugs ein rechnung [...] und die schatzung in eingeben an ein gleiche peuth.
Ebd. (
15. Jh.
):
in demselben 62 jar da wart Maintz eingegeben und gewunnen von dem burgermaister.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
ir
[der Schwester]
vergönnen, ain haws zu besteen, auch sunst behawsung einzugeben oder zuzeordnen, damit des jungen herren farnuss undergepracht wurd.
Bachmann u. a., Volksb. (
alem.
,
15. Jh.
):
Do nun Malfer das land und kunigkrich zu Portigalia gancz ingeben was [...].
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
um 1454
):
fordert er, das sú im die stat ingebend, so wolte er sú des geltz ledig sagen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
E. 15. Jh.
):
und zuͦgen für Plawpeuren und gewunnen die stat und vest und gabens den von Ulm ein.
Ebd. (
1500
):
darnach haben die obgemelten fürsten den Langen (in) die Thomprobstei gefiert und im da die possession eingeben.
Ebd. (
1523
/
7
):
so hatt sie (sich) auch in dem iren eingebnen gemach verspert und gessen aus den secken.
Ebd. (zu
1550
):
so wolte ime der kaiser ain königreich in Spania eingeben.
Rauwolf. Raiß ([
Lauingen
]
1582
):
Es seind auch disen Consulibus zwo weite behausungen eingeben.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
und solt denselben seinen zbayen prüedern eingeben etliche schlos und stett, darin ir wonung und hoffhalten haben.
Roth, E. v. Wildenberg (
moobd.
,
v. 1493
):
dem herren was bevolhen und eingeben die burck und stat Krackawͦ und des reichs kron.
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
121, 42
;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ;
Chron. Augsb. 4, 36, Var. z. Z.
14
;
5, 14, 2
;
Mollay, H. Kottanerin
11, 30
;
Rintelen, B. Walther
77, 17
;
Leidinger, V. Arnpeck ;
Vgl. ferner s. v.  2,
1
 6.
2.
›etw. als Pfand einsetzen, jm. etw. als Pfand überlassen‹; auch: ›etw. für eine erwartete Gegenleistung aufwenden‹; ›jm. etw. leihen‹; eng anschließbar an 1;
vgl.  1,  6.
Rechts- und Wirtschaftstexte, gehäuft auch Chroniken (dies nur für das Obd.).
Bedeutungsverwandte:
1
 3,  1, ; vgl.  1,  16,  2,  3,  4.
Wortbildungen:
eingabe
1 ›Zahlung für geleistete Dienste‹,
eingeber
›Pfandgeber‹,
eingebung
2 ›Bestechung‹ (dazu bdv.:  2).

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
83, 23
(
Worms
1499
):
so einem [...] schultherrn von synem schuldner fur gelt schulden in bezalung der selben habe oder güter ingeben.
Ebd.
329, 1
:
So yemant dem andern Pfande ingebe vnd eygens gewalts wider neme.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
296, 4
(
thür.
,
1474
):
daz der lange Zschaug [...] dyselbte wese uß den guttern deme alden Gelere [...] vor zcwelff Rinsche gulden uff wedderlosunge zcu gebruchen vorsatczt unde ingegebin habe.
Ebd.
319, 36
:
syne frouwe habe yrer tochter eyn paternoster ingegebin unde gelyhen, unde begert sollich paternoster wedder.
Köbler, Ref. Nürnberg
340, 18
(
Nürnb.
1484
):
Wo yemant dem andern [...] gut. ligend oder varend. wie die namen hat. zu getrewer hand beuilhet vnd eingibt.
Ebd.
343, 14
:
Von vberantwurtung eingegebner oder beuolhner habe. wann der eingeber des begert
(Abschnittsüberschrift).
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
E. 14.
/
A. 15. Jh.
):
haben wir geordnet vnd gesetzt, das von dishin alle vrsetzze [...] vnser gemeinen stat zuͦvallen vnd dem segkelmeister ingeben soͤllen werden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1535
):
und [der burgermeister] hat protestirt von aufgebung seins ambts hoch und nider, das er lange jar mit gwalt und eingebung getriben.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
hertzog Albrecht vermaint, Er hiet sy der vorhin mit der ersten eingab überflüssig gewertt und sy wurden schuldig herauszugeben.
3.
›etw. wo einreichen, eine Eingabe machen‹; auch: ›an jn. appellieren, gegen jn. Klage führen‹;
vgl.  1,  3.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. ,  12,  5,  4.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
und uns das jene, deßhalb wir vileicht unsernhalb unschuldigklich in ewer erberkait eingeben und versagt, nit entgelten lassen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
15. Jh.
):
Swerent die nachschoͧwer des Bremgarten [...] ouch in ze geben die, so si selber seͣhent, hoͤrent vnd vernement, der wider der statt satzung im Bremgarten geholtzet hatt.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
132
(
Genf
1636
):
Jch hab meine Supplication bey einem Erbahrn rath (eingegeben).
4.
›jn. / sich e. S. überlassen, jm. unterwerfen‹; dies überwiegend spezialisiert als Äquivalent zu lat.
offerre
in der Bedeutung ›jn. / sich Gott schenken, darbringen‹ (
Georges, Neub.
2, 3390
), dann: ›jn. / sich dem Klosterleben weihen‹;
vgl.  24.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  7.

Belegblock:

Strauch, Schürebrand (
els.
,
E. 14. Jh.
):
do gent úch verwegenliche in uwerme geminten zuͦ eren.
Turmair (
moobd.
,
1529
):
canonicus ist im latein nichts anders dan ain eingebner man, der geschworen und gelobt hat, sein regel und orden, [...], zu halten.
Ebd. (
1522
/
33
):
Dergleichen schreibt Aristoteles von den haidenischen closterjunkfrauen, wie in pärt gewachsen sein, im land Cacia, alspald mans eingab.
Die kaiserin ward [...] in sant Radegunden closter in Gasconien verschickt, alda muest si sich eingeben und einsegnen lassen und ain closterfrau sein.
5.
›jm. etw. einflößen, zu schlucken geben‹; in diesem Sinne bildlich oder ütr. auf die göttliche Potenz, Leben zu spenden: ›jn. beleben, jm. das Leben einhauchen‹;
vgl.  1,  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4, ,  1.

Belegblock:

Scholz, Lanfrank. Chir. Parva
234r, 7
(
md.
/
oobd.
,
1446
/
8
):
vnd salt ein ertztey
[gegen Wundbrand]
in wenig / ein gebinn, das do peßer ist: [...].
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
120, 7
(
Frankf.
1535
):
so man jn [Cristallus] stoßt vnd mit honig vermischet / vnd das einer frawen inngibt / so füllet es jr die bruͤst voll milch.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
250
(
Nürnb.
1517
):
einem doten wirdet die erznei vergebenlich eingeben.
Rohland, Schäden
444
(
nalem.
/
schwäb.
,
1400
/
33
):
sol die [bocholder wurczlen] im in geben in eim löffel vol wins.
Warnock, Pred. Paulis
21, 136
(
önalem.
,
1490
/
4
):
wenn er [der böse figint] denn am end kundt und sin vergift und falschait dir wil ingeben.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
75, 30
(
tir.
,
1464
):
da gab in der ewig got wider ein den geist des lebens.
6.
›(alkoholische Getränke) ausschenken‹; Spezialisierung zu 5.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  1,  1.

Belegblock:

Auer, Stadtr. München (
moobd.
,
1343
):
und sol auch chain schenk über den ostertag niemant eingeben.
Dirr, Münchner Stadtr. ;
7.
›jm. etw. eingeben, ins Herz geben‹; auch: ›jm. etw. raten‹; überwiegend in religiösen, moraldidaktischen Kontexten mit je spezifischer, von der Geltung der Bezugsinstanz (Gott oder Teufel) abhängiger positiver oder negativer Konnotation: ›auf jn. einwirken, jn. beeinflussen‹; ›jm. etw. suggerieren, einreden‹; ›jn. anleiten, jm. etw. vorschreiben‹; als Ütr. zu 5 auffassbar; häufig subst.: ›Inspiration, Eingebung, Einflüsterung‹;
vgl.  1,  8.
Wortbildungen:
eingabe
2 ›Einfluss‹,
eingebung
3 ›Einflüsterung, Eingebung, Inspiration‹ (dazu bdv.:  2,  1).

Belegblock:

Luther, WA (
1518
):
die heiligen Menschen Gottes haben geredt aus eingebunge des Heiligen Geistes.
das sind die von zukunfftigen dingen sagen, als die sternnkucker und falschen propheten durch eyngeben des teuffels.
wenn yemand die propheten und schrifft durch eyngeben des geysts wol verstehen und auslegen kan, das ist gar eyne feyne gabe.
Ebd. (
1528
):
der son koͤnigs Salomons [...] beschweret sein volck sehre, wie yhm von seinen iungen rethen eingeben ward.
Stambaugh, Friederich. Saufft.
23, 18
(
Frankf./O.
1557
):
das er [der Sauffteuffel] dem armen Menschen eingibt / Volsauffen sey nicht so grosse Suͤnde.
Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
sie befleissigen sich hierin durch Teuffelisch eyngeben gantz vergeblich.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Eingeben. Einblasen. [...] Jn die ohren predigen.
Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
7, 19
(
Frankf./M.
1626
):
Auff diese gethane Reden rieffen / ohnzweiffentlich auß sonderlicher Eingebung Gottes / alle Anwesende einhelliglich [...].
Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
do hub sich fele unfrede, umme das dy von erffort nicht wolden state synes willen dorch ingobe synes vaters unnd vettern.
Roloff, Naogeorg/Tyrolff. Pamm.
107, 886
(
Zwickau
um 1540
):
Wer hat dir solch boͤß ding doch geben ein?
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
aus anregung / getrieb vnd eingebung des Heiligen Geistes / vnd gar nicht aus Menschlichem willen herfuͤr gebracht.
Bachmann u. a., Volksb. (
alem.
,
15. Jh.
):
Er gab im ouch in, wie er ouch almuesen mitt dem zittlichen guett mochte geben.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
259
(
Genf
1636
):
Jngeben / in ein Ohr sagen [...] in das Hertz trucken.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
unangesehen deß, daß auch andere [...] widerraten, gaben der Jlsing und der Pilgram ainem rat die sachen so guͦt ein, daß [...].
Anderson u. a., Flugschrr.
28, 5, 14
([
Augsb.
]
1524
):
o hayliger dominice hailiger thoma gebent mir ein was ich reden sol.
Wolf, Norm im sp. Ma.
30, 14
(
oobd.
,
1486
):
das sy [dy bruͤder] freywillig thun mit yren guttern alles, das jn der herr ein gibt.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
42, 11
(
tir.
,
1464
):
Alle götleiche geschrifft, die da ein würt gëben von dem heiligen geist, die ist gar nucz zu der lernung.
Lemmer, Brant. Narrensch.
31, 1
;
Fuchs, Murner. Geuchmat
556
;
v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
178, 23
;
Qu. Brassó
4, 15, 23
;