Syntagmen:
g. haben / behalten, das g. ausrichten
›bezahlen‹,
mieten, etw
. [zu tun]
heissen, mit sich füren, nicht müssig gehen lassen, zur arbeit, zum glauben / kirchgang halten, (nicht) in die kirche bringen, zum stelen anhalten, vom handwerk, von der arbeit abziehen, jm. das g. abmieten / abspannen / abstricken / abziehen
;
das g
. (Subj.)
in js. brot / schirm sein, sich
[wohin]
legen, glaubig werden, hurerei / laster treiben, jm. schaden tun, sich 1 jar vermieten, vor der zeit austreten, keinen aussetzigen scheren sollen
;
dem g. ablonen / aufsagen / rufen, etw. sagen / klagen / verkünden, den lon geben, das almosen abstricken, in einem gropen kochen, jn. mit speise gleich dem g. halten
;
sich gebürlich gegen dem g. halten, der güte gegen dem g. pflegen, mit dem g. gütlichen leben, zu fischen ausfaren, das handwerk treiben, jm. schaden fügen
›verursachen‹,
sich mit dem g. in der stat halten, einen knecht über das g. setzen, sich vor dem g. fürchten, zu dem g. gute sorge / acht haben, jn. zu g. empfangen
›in das Gesinde aufnemen‹,
zwei knechte zu seinem g. haben; die juden und ir gesinde, der landrichter / schultheisse und sein g
.;
das g. des hauses
;
das böse / freche / rohe / erliche / gedingte / gute / getreue / dienende / kluge / kranke / junge / bestendige / preussische g
.;
der vater des gesindes, notdurft des gesindes
›Bedürfnis nach Gesinde‹;
fische, proviant, ein bette für das g., Kain mit seinem g.
Wortbildungen:
›Erbsen für das Gesinde‹,
›für das Gesinde gebrautes dünnes Bier‹ (a. 1494),
›Bedarf für das Gesinde‹ (a. 1495),
,
›Gesindekost‹ (zum Gw vgl.
1
1),
,
,
(a. 1614),
1,
›Bettlaken für das Gesinde‹ (a. 1571),
›dem Hausgesinde zur Verfügung gestellter Naturalunterhalt‹,
,
›Liste der dem Gesinde ausbezahlten Löhne‹,
(a. 1498),
(a. 1617),
,
›Hausgesinde‹ (a. 1566),
(kollektiv).