2
aufkeren,
V.,
zu nhd.
kehren
›fegen‹ ().
1.
›etw. zusammenfegen, aufkehren, durch Fegen sammeln‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
 1,
2
.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
150, 40
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Der müller noch sein bestalt gesinde sollen auch in der muhlen nicht aufkehren, es haben dann zuvorn die scheider und helfere den becken und mahlgesten das ihre zusammengekehret, eingesackt und vorwahret.
Grimm, Weisth. (
1450
):
so soll sie [...] dem becker kein mel da lassen, sonder ufkeren und mit ihr heime tragen.
Ermisch u. a., a. a. O.
135, 35
.
2.
›etw. wegfegen, vernichten‹, im Beleg vom Glauben gesagt.
Bedeutungsverwandte:
 2; vgl.
1
 2,  2,  7,  2.

Belegblock:

Dietz, Wb. Luther .