a) für assertierte oder negierte sinnliche und (ütr.) geistige Gegenwart, Anwesenheit von Bezugspersonen und -gegenständen.
b) für den Ort einer Bezugsperson/-handlung vor oder direkt gegenüber einer andern.
e) für Offensichtlichkeit, Augenscheinlichkeit von Handlungen.
f) für zeitlich direkte Aufeinanderfolge von Handlungen oder unmittelbares Bevorstehen von etw. Die unter a) bis f) genannten Assoziationen können sich mannigfach überlagern, oft gibt erst der weitere Kontext von Belegen Auskunft über die dominante Nuance.
Phraseme
(beispielhaft): Zu a):
in angesicht der augen
›vor js. Angesicht‹,
jm. ab den augen gehen
›sich von jm. wegbegeben‹,
sich ab den augen machen
›verschwinden, sich aus dem Staub machen‹,
aus den augen verschwinden / kommen
›verschwinden‹,
jm. aus den augen kommen
›vergessen werden‹,
von den augen faren / gehen / weichen
›vergehen, verschwinden‹,
etw. jm. vor augen verschwinden
›vor jm. verschwinden‹,
jn. aus den augen setzen
›jn. vergessen‹,
jm. in die augen stehen
›sich bei jm. einfinden‹,
jm. an die augen gehen
›sich bei jm. sehen lassen‹,
jm. der augen gönnen
›jm. Audienz gewähren‹,
unter augen sein
›anwesend sein‹,
jn. unter augen finden
›jn. als anwesend finden‹,
vor augen sein
›anwesend sein (von Personen)‹, ›vorhanden sein (von Sachen)‹,
etw. vor den augen sehen
›etw. sinnlich vor sich sehen, gegenwärtig sehen‹,
jm. etw. unter augen stehen
›jm. etw. vorgehalten werden‹,
jm. etw. unter augen schlagen
›jm. etw. vorhalten‹,
etw. vor augen tragen
›sich etw. gegenwärtig halten‹, ˹
jn./etw. vor / für augen haben, etw. für augen stellen
›sich jn./etw. vor Augen halten, vergegenwärtigen, beobachten‹˺,
jm. etw. vor augen schlagen
›jn. mit etw. bekannt machen‹. – Zu b):
unter augen stehen
›vorne stehen, vorne zu sehen sein‹,
jn. unter augen angehen
›jn. von vorne angreifen‹,
jm. unter augen ziehen
›jm. entgegenziehen‹,
jm. unter augen begegnen
›direkt auf jn. stoßen‹ sowie ›jm. direkt entgegentreten‹,
jm. unter augen stehen
›direkt vor jm. stehen‹,
jm. nicht unter augen sehen
›js. Blick scheuen, seine Nähe meiden‹,
jn. unter js. augen erstechen
›jn. vor js. Augen erstechen‹,
jn. von augen zu augen sehen
›jn. von Angesicht zu Angesicht sehen‹,
jm. für die augen kommen
›jm. zu Gesicht kommen‹,
jm. jn. vor augen stellen
›jm. jn. gegenüberstellen‹;
unter augen gegen
›gegenüber‹,
zu gesicht js. augen
›vor js. Augen‹; adverbiales
unter augen
dient auch der Kennzeichnung der auf der Mauer aufliegenden, gleichsam auf Augenhöhe befindlichen Dachlinie (im Gegensatz zu Firstlinie; so
. Jh.); – Zu c):
jm. die augen vergönnen
›sich von jm. sehen lassen‹,
jm. unter augen zureden
›jm. gegenüber offen sprechen‹,
jn. unter augen strafen
›jn. öffentlich strafen‹,
e. S. unter augen gehen
›etw. in offener Weise angehen‹; – Zu d):
jm. etw. unter augen sagen / sprechen / fürgebieten / verkünden / vorwerfen
(usw.) ›jm. etw. persönlich, direkt sagen‹ (usw.). – Zu e):
vor augen
›offensichtlich, augenscheinlich‹ (dazu bdv.:
1,
2,
,
1,
,
,
,
,
),
etw. unter augen geschehen
›deutlich sichtbar geschehen‹. – Zu f):
etw. unter augen rächen
›etw. sofort rächen‹,
etw.
(z. B. Krieg)
für augen stehen
›unmittelbar bevorstehen‹.