beschwerde,
die
;
-Ø/-n
;
vereinzelt:
der
.
1.
›jn. überkommende objektive Not, Last, Unglück jeder Art‹; darunter speziell: ›Schwangerschaftsbeschwerden‹; ›als Last empfundenes Ereignis; psychische, religiös motivierte Belastung, Bedrückung (jeweils in allgemeinem Sinne)‹;
vgl.
1
 3.
Bedeutungsverwandte:
 12345,  1,  1,  1,  3, (
der/das
2,  2, ,  1,
1
 56, (
die
16, ,  1,  1, , , .
Syntagmen:
die b. abschaffen / bringen / haben / tragen, nacht b. bezeichnen
,
jm. b. tun
;
sich in b. freuen
;
geistliche / leibliche / grosse b.; schwangerkeit ane b
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Wie der Hund nicht kan die Floͤh ausfloͤhen / also kan ein Mensch die Beschwerden nicht alle abschaffen.
Luther, WA (
1544
):
das die frommen hertzen kein groͤssere beschwerden noch hoͤhers anligen haben denn die sünde.
Volkmar (
Danzig
1596
):
ein buͤrd / last / beschwerd.
Stoltzius, Chym. Lustg. (
Frankf./M.
1624
):
Mit deinem [Atlas] Gemuͤtt / ohn beschwerd / | Trag mit dem Himmel auch die Erd.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1584
):
Anfechtung, gfengnuͤs, truͤbsal, gschrey, | Verfolgung groß vnd mancherley, | Erleiden viel auff dieser Erd, | Gott helff in tragen solch beschwerd.
Ebd. (o. O.
1517
):
Fiel auff die erd, durch straiches beschwerd
[gen. explicativus].
Reichmann, Dietrich. Schrr.
92, 20
(
Nürnb.
1548
):
er redet mit denen / so beladen vn̄ muͤselig sind / das ist / allerley mangel / gebrechen vnnd beschwerdē an jnen haben.
Ebd.
143, 6
:
ist das auch nicht ein kleine beschwerdt / so baldt du ehelich bist / bist du gebunden / vnnd gleich alß inn einem notstall gezwenget.
Ebd.
143, 40
:
Leybliche beschwerden haben sie zum theyl geflohen / aber daneben sich inn ein geystlichen / vnwiderbringlichen beschwerden gesteckt.
Rieder, St. Georg. Pred. (Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
ich wil mich gerne vroͤwen in arbaiten und in beswaͤrd durch daz die tugend und dú gnade únsers herren in mir wone.
swenne ain swestir sihit dc ir swestir ist betruͤbit, so sol sie ir helfin ir beswerde tragin.
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
249, 34
(
els.
,
1362
):
Marien lip waz begobet mit megdelicher schamme, [...], mit swangerkeit one beswerde, mit geburt one smerzen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Beschwaͤrd deß kriegs Leyden / Muͤy vnnd arbeit im krieg erdulden.
Brandstetter, Wigoleis
208, 24
(
Augsb.
1493
):
Fraw nicht geparent also. vnnd sagt mir eür grosse beschwerde.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Jederman hat sein beschwerd. Suͤnd heisset bey der Welt ein ehr / Buß thun jhr schand heist vnd beschwerd.
Spechtler, Mönch v. Salzb.
2, 12
(
oobd.
,
3. Dr. 14. Jh.
):
Got dem slangen hat versprochen: | sein haup von / dir wurd zeprochen, | dem dein trit noch tůt beswerd.
Moscouia
E 1v, 17
(
Wien
1557
):
Sein tod hat grosse beschwaͤrdt vnd bekhuͤm͂ernuß [...] gemainer Christenhait pracht.
Rieder, a. a. O. ;
Koppitz, Trojanerkr. ;
Weber, Füetrer. Poyt.
125, 3
;
Nyberg, Birgittenkl.
1, 199, 40
;
2.
›durch Recht, religiöses Gesetz u. ä. vorgeschriebene Leistung; durch die Verfassung gedeckte finanzielle Auflage, Steuer, Abgabe oder sonstige Leistung, meist gleichzeitig als Recht und Leistungsverpflichtung wie (metonymisch) als tatsächliche Leistung gedacht‹; auch ›Hypothek‹;
vgl.
1
 6.
Bedeutungsverwandte:
 2,  5, ,  3,
1
 6,  3,  2, I, 2b, , (
die
2,  2,  2, (
die
2, ,
1
, (
der
111213,  1,  2.
Syntagmen:
(die) b. anzeigen / anlegen / auflegen / aufheben / ertragen / nemen / haben / geben / verrichten, auf sich nemen
;
etw
. (z. B.
den hof, das gut
)
der b. befreien
;
von allen b. frei sein, etw
. (z. B.
das gut
)
/ jn. von b. befreien, mit b. beladen werden, durch b. gedrukt sein, ane b. bauen, jn. / etw. von b. schützen / schirmen
;
b. des gesetzes / krieges
;
bürgerliche / unziemliche b
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
¶ Grauamen. Beschwerd beschwaͤrnus vberlast belestigung.
Luther, WA (
1544
):
sie sind nicht allein von solchen und andern beschwerden
[u. a.
beschneydung
]
des Gesetzes gefreyet.
das wir Heyden [...] Den Sabbath und andere beschwerden des gesetzes nicht halten.
Kollnig, Weist. Schriesh.
220, 34
(
rhfrk.
,
1559
):
hingegen seint der hoff und alle seine güeter aller anderer beschwerden befreiet vermög eines briefs.
Logau. Gott
156, 7
(
Breslau
1644
):
Schaw vns doch an / wie wir gedrucket werden | Durch viel Beschwerden.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
[sie] sind Frey von allen beschwerden vnd Aufflagen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1562
/
4
):
in welchen [abredungen] die grund und boden zins, unablösig und lösig zins, rent, gült und beschwerden der verköufer uf sich nimpt und nit beliben lath uf den güeteren, so er verkouft hat.
Ebd. (
1525
):
viler beschwärden, burdinen und lästen, als si vermeinend unzimlich beladen und zetragen nit schuldig sin.
das si söllich beschwärden lut irer artickel fürohin nit mer geben wellen.
Müller, Lands. St. Gallen
91, 11
(
halem.
,
1562
/
64
):
das stür, brůch, raiscosten und derglichen beschwerden vorbehalten sin sollen.
Rennefahrt, Stadtr. Bern (
halem.
,
1218
):
das ir korn, win und alle ander ding vrilich verkoͧffent und koͧffent, [...], añe alle beswerde und einunge.
Boos, UB Aarau (
halem.
,
1476
):
dann sy also mitt zwifaltter beschwaͤrd, muͤgg, kost und arbeitt beladen wurden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1397
):
daz man mencklich beswaͤrt haut von uffeczen der ungelt.
Ebd. (
1544
/
5
):
wöliche zunftmaister die gemaind von allen unzimlichen beschwärden, als vor wucherlichen conträcten und vor andern unzimlichen sachen, schützen und schirmen sollten.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
um 1600
):
auch den unterthonen one sondern bevelch kein newerung oder beschwert auflegen.
Turmair (
moobd.
,
1529
):
so möchten si nur vil kriegsvolk ân meniglichs peschwerd erhalten.
Köbler, Ref. Wormbs
100, 15
;
Merk, Stadtr. Neuenb. ;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ; ; ; ;
ders., Lands. St. Gallen
11, 9
;
Wintterlin, a. a. O. ; ;
Dirr, Münchner Stadtr. ;
Vgl. ferner s. v.  1,  2,  7,  5.
3.
›politische, rechtliche, wirtschaftliche Bedrängung, Belästigung, Nötigung e. P. oder Personengruppe durch Machtmißbrauch, Gravamen, politisch-sozialer Mißstand‹;
vgl.
1
 7.
Bedeutungsverwandte:
, (
der
9, ,  1,  3, , (
die
1, (
der
234,  3.
Syntagmen:
die b. abstellen, jm. die b. klagen
;
jm. b. erwachsen
;
der b. berichten, sich der b. beklagen, jn. der b. entladen
;
b. des todes
;
grosse / überflüssige / unbilliche / unleidenliche b
.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1475
):
aber sofort wieder eine Botschaft zu seiner mt. gevertigt si unsrer beschwarde und notte zu berichten.
Anderson u. a., Flugschrr.
24, 2, 10
([
Nürnb.
]
1525
):
vrsach habe͂ mag / sich vnbillicher oder vnleydenlicher beschwerden zu beklagen.
Jörg, Salat. Reformationschr.
292, 27
(
halem.
,
1534
/
5
):
wie wir uns und unsern gmeynen armen man / der überflussigen beschwaͤrden und misbrüchen entladen und abkon mogend.
Maaler (
Zürich
1561
):
Beschwaͤrd (die) Oppressio, Molestia. Kein Beschwaͤrd habe͂ / On alle vnrůw vñ überlast seyn. Omni molestia uacare.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1558
):
Des probsts zum Creutze vermainte beschwerden oder gravamina und aines rats verordneten zechpfleger daselbst darauf volgender warhafter bericht.
Ebd. (zu
1563
):
Damit dann dise [...] beschwerden, [...], one verzug abgestelt werden mögen.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
Der pabst Deusdedit pat Constantinum umb hilf, und insunderhait so klagt er sein beswärt dem manlichen fürsten Hugberto.
Moscouia
C 1r, 37
(
Wien
1557
):
Verttiget den Basilium ab / vnd setzet den in daß Großfuͤrstenthumb / des het Georg ain grosse beschwaͤrd.
Vgl. ferner s. v.  2.
4.
›förmlich vorgetragene Beschwerde gegen politische, soziale, rechtliche Mißstände; Einwand, Einspruch gegen etw.; Einwand gegen e. P.‹; vgl.
1
 10; Metonymie zu 3.
Phraseme:
ane beschwerde
als Verwahrformel: ›ohne Einspruchsmöglichkeit‹;
mit beschwerde
›ungern‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 10, .
Syntagmen:
die b. anzeigen / dartun / (vor)tragen / empfangen, die beschwerden in artikel stellen, eine b. gegen jn. haben; der b. wegen betagt werden; jm. auf die b. einen gütlichen tag benennen
;
b. der barbierer, der bürgerschaft
;
angebrachte / grosse / unbefugte / ungegründete b.
;
artikel / erkantnis der b
.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
66, 8
(
Worms
1499
):
So aber yemandt von einicher Byurteil oder einicher anderen beschwerde appellirt das soll gescheen in gege͂wertickeit des Richters innerhalb zehen tagen.
Meisen u. a., J. Eck
37, 24
(
Ingolst.
1526
):
Wo aber ein e. ratt ab unseren personen gemainglich oder sunnderlich etwas beschwaͤrd oder mangel trieg.
Rennefahrt, Stadtr. Bern (
halem.
,
1323
):
und sullen wir von des hin die stat und burg von Thune ane widerrede und beswerde inne han unz an die stund, dz [...].
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1525
):
Daruf aber herr abbt vermeint, dwil si etlich artickel irer beschwärden gestellt und sich dero erclagt, beschwärdt zesin, darumb inen den gotzhuslüten gezime und zůstand, das si ir beschwärden und anligen darthůn, so welle sin gnad daruf antwurt geben.
ir beschwärden und anliegen von einem artickel zů dem andern und jeden artickel besonder in clags wis [...] nach der leng fürtragen [...] lassen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Schwarlich / Mit beschwaͤrd / Vngern.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
so haben doch die 13 iren doctorn bevelch geben, ain antwort zegeben, ire beschwerden anzuͤzaigen.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 203, 24
(
oobd.
,
1546
):
benennen wir euch vff eure abermals angebrachte beschwerden ainen guetlichen tag.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1532
):
wo aber ander herrn holden gegen uns ain beschwert hetten.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
182, 29
(
tir.
,
1525
):
zŭgelassen worden ist, das menigklich sein beschwărde fŭrtragen und antzaigen mŭge.
Köbler, Ref. Nürnberg
152, 17
;
ders., Stattr. Fryburg ; ;
Müller, a. a. O. ; ; ;
Vgl. ferner s. v.  1, , .
5.
bedeutungsverwandt zu  2.
6.
bedeutungsverwandt zu .