nachteil,
der
;-s/-e
.›Beeinträchtigung, Beeinflussung e. P. oder ihres gesellschaftlichen Umfeldes durch einen anderen bzw. dessen Umfeld, sofern diese Handlung als ihm / seinem Umfeld zum Schaden gereichend empfunden wird‹ (allgemein); im Folgenden wird zwischen wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen, religiösen Aspekten des
nachteils
unterschieden (ohne daß klare Zuordnungen möglich wären): –a) ›Schade, Verlust, Einbuße als eher wirtschaftliche Beeinträchtigung‹.
Syntagmen:
n. verhüten, von etw. besorgen
›befürchten‹; jm. n
. (Subj.) entstehen / erwachsen
; etw. zu js. n. fürnemen / veräussern, münze zu js. n. ausgeben, das wasser zu js. n. leiten, jm. etw. zu n. geraten, jm. jn. zu n
. [wohin] schicken
; der n. des gläubigers
; der grosse / merkliche n
.; die verhütung des nachteils
.Wortbildungen:
nachteilung
b) ›Antastung der rechtlichen Neutralität und damit der Rechtsstellung e. P.‹.
Syntagmen:
jm. etw
. (Subj.) am gang des rechtens n. bringen
; einer partei n. aus etw. entstehen
; einer partei zu n. handeln, jm. etw. zu n. verändern, jm. etw
. (Subj.) aus der jurisdiction zu n. sein
.c) ›Schmälerung des Ansehens, der Achtung e. P., Leumundsschädigung, Antastung ihrer sozialen Stellung‹.
Syntagmen:
jm. etw. einen n. bringen
; jn. ane n. halten, ane js. n. mit etw. verfaren, der beirische name in n. kommen, jm. etw. zu n. kommen, etw. zu js. n. verzeichnen
; der n. bei jm
.; der grosse n
.d) ›Beeinträchtigung der göttlichen Gebote, des Seelenheils‹.
Belegblock:
Zur allgemeinen Variante:
also gehets den Christen, sie sollen fur gutes und wolthaten einnemen schande, schaden, nachteil und undanckbarkeit.
Ist aber yemand schwach [...], der fliehe ym namen Gottes Weil er solchs thǔt on nachteil seiner pflicht gegen seinen nehisten, sondern mit gnugsamer erstattunge durch andere versorget [...]. Ists [...] viel mehr geboten, das wir ym schweis vnsers angesichts, vnser teglich narunge [...] suchen vnd schaden odder not meyden, [...], so ferñe solchs geschehe, on schaden odder nachteil der liebe vnd pflicht gegen vnsern nehesten.
Er soll sie auch [...] versichern / daß was sie in ader ausserhalb der Beicht mit jhme [...] reden werden / er darvon nicht ein einiges woͤrtlein / daß jhnen zum nachtheil gerichten moͤchte / [...] / den weltlichen Richtern offenbaren wolle.
gedenck doch das dir diss buͤchlin zuͦ keinem tratz noch nachtheil gemacht [...] ist.
[er] macht das yderman jm gram wirt / biß er zuletz der haß oder nachteyl selb wirt.
Es gereyche mir zum (nachteyl).
Zu a):
Damnum. Schad verluͤst nachteil hindernus vnrath verderben hinder abgang.
Jn Geschaͤfften ist man anfangs hitzig / wer davon Nachtheil sorgt / der sehe nur zu / daß [...].
der hat fürgenõmen einen nuwen buwe an dem ort rc. mir beschwerlich zu schaden oder nachteil.
Dwyl vnd das letstlebende solche güttere als farende habe hinweg gezogen / merglicher nachteil zuͦgestanden ist.
Abbruch. Abgang. Abschlag. Veminderung. Schwecherung. [...]. Nachtheil.
das e. cf. g. hirauß an irenn gerechtigkeytenn abbruch unnd nachteyl entstehenn werdenn.
Wöllicher dem andern seine kinder zu nachtl oder schaden in das seinig schicket und so es daran erwischt wierdet, das soll [...].
Köbler, Ref. Franckenfort
81, 12
; Zu b):
Wann sich auch erfünde das aduocat. redner. procurator [...] etwas betrüglichs vnderstünde fürzune͂men. [...] daruss syner parthy mercklicher schad. abbruch. oder nachteil. entanden were.
Ob yemants zuͦ nachteil siner fründ guͦt verenderte / sol nit krafft haben.
Ein vnwiderbringlich vnrecht / oder nachtheil.
Zu c):
In dem hohmut und trotz hat er [Teufel] uns ein gros stuͤck abgeiagt, wie wol es dem Worte Gottes kein Nachteil bringet.
Wann nymandt gezimpt, wider ein gemeinen nutz den vbellthattern jre bossheit decken zu hellffenn, die den vnschulldigen menschen zu nachteill komen mogen.
Jm selbs ein Nachteil bringen / Sein achtung oder guͦt lob selbs verschweinern. [...]. On verletzung vnnd Nachteil der freündtschafft. [...]. One Nachtheil diner großmaͤchtigkeit.
Wann ich das thaͤte / so braͤchte es mir ein groß nachtheyl bey allen die mich kennen.
als wird sich der geneigte Leser darmit vergnuͤegen lassen, bevorab weil keinem Menschen nichts zum Nachtheil darinnen verzeichnet.
In was schaden nachteil abfal und abnemen [...] der baierisch nam [...] kummen ist.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
337b, 13
; Zu d):
Aber sie haben das forteyl umkeret und ein nachteil drausz gemacht und furgenummen das gesetz durch sich selb zurfullen.
wann wir aber an nachtail unsers heils andern helfen, so tun wir got ein uberangenem werk.
da findet sich ein ander vnd grosser nachtheil / das das gebet verhindert wirt.
zwo ehe seindt: billich, und die ist götlich; unbillich, und die ist teuflisch. seindt beide den kindern ohn nachteil und fromben, zu ehren oder schaden.
Luther, WA .