abscheuig,
Adj.
1.
›unwillig, nicht bereit zu etw.‹;
vgl. (Adj.) 1.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1559
):
Als vor etlichen iahren zurück in den beschwerden krieges [...] viel gewercken abscheuig und auflässig gemacht, auch ihnen ihre teil eingezogen worden.
2.
›verabscheuenswert; verabscheut‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Franke, Luthers Wortlehre ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .