narung,
närung
(letzteres vereinzelt),
die
;
-Ø/–
;
Ansätze 1-4 metonymisch eng aufeinander beziehbar; 5 und 6 als Ütr. daran anschließbar.
– Bed. 3-6 für das Wobd. und vor allem für das Oobd. schwach belegt.
1.
›berufliche, regelhaft ausgeführte, verfassungsähnlich organisierte, auf das Auskommen (vgl. 2) gerichtete Tätigkeit‹; sie umfaßt sowohl die Produktion von Rohstoffen wie ihre Verarbeitung und den einschlägigen Handel; vereinzelt offen zu ›Lebensführung, Leben (allgemein); Dasein‹; auch (selten) auf Tiere angewandt;
vgl.  1.
Phraseme:
mit jm. in eine narung kommen
›mit jm. gemeinsam wirtschaften‹.
Bedeutungsverwandte:
(
das
2,  23,  1.
Syntagmen:
eine / die n. erkriegen / haben / hantieren / treiben / behalten / lassen
(z. B.
um js. willen
)
/ suchen
(z. B.
im schweisse des angesichtes
),
eine stat die n. niederlegen, jm. die n. weren
;
die n
. (Subj.)
jm. hart / sauer werden
;
ackerbau / flachsbau eine n. sein
;
der n
. (Gen.obj.)
gebrauchen / warten, jn. der n. entsetzen
;
jn. an der n. achtersetzen / verhindern / befürdern, mit der n. frei handeln, um die n. schwitzen, sich
[wo]
zur n. niedertun
;
die n. der Deutschen
;
die adelliche / bürgerliche / erliche / geringe / häusliche / ruhige / wolhabende
›einträgliche‹
n
.;
die notdurft / sorge, das versäumnis der n
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Die Feldmaͤus haben ein ruhiger Nahrung als die Staͤttmaͤuß.
Luther, WA (
1530
):
Wenn einer mit der andern frawen kinder hette und mit yhr lange zu hause gesessen were und ynn eine narunge komen.
Dat nuwe Boych (
rib.
,
1396
):
Ind dachten dach vnd nacht darna, dat sy yre narunge vnd der Stede vrijheit erkrigen vnd behalden mochten.
Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
167, 11
(
rhfrk.
,
um 1435
):
lieber herre. Ich ließ myn narünge alczu male vmb der konnigynne willen.
Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
eyn scheppe mag mit willen dorch notdorfft syner narunge ussczihen.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1523
):
so ich nit mit geringem vleiß, auch stetter anheltiger muhe vnnd arbait vnnd darzu mercklicher versaumnus meiner narung vil zeit erlangt hab.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 191, 20
(
Hagenau
1534
):
Ackerbaw und bawerwerck ist der Deutschen narung gewesen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
338
(
Genf
1636
):
Jm Schweiß seines Angesichts seine (nahrung) suchen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Wirt dir dein nahrung hart vnd sauer / So denck wie es der erste bauer / Mit vngehorsam hab verschuldt.
Vgl. ferner s. v.  1, (Adj.) 4, ,  12.
2.
›Nahrungsmittel, Nahrung, Speise, alles der Sättigung Dienende‹; teils auch auf Getränke bezogen; ütr.: ›Kraft, die alles Leben erhält‹; in 1 Beleg auf astronomische Verhältnisse (
sterngeschosse
) bezogen;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):  1,  2,  123,  1, , , , ,  1, ,  1, .
Syntagmen:
n. darbieten / erobern / essen / trinken / nemen / suchen
(z. B.
in der wüste
),
jm. n. schaffen, den gliedern n. geben, got
(Subj.)
die n. geben
;
die n
. (Subj.)
fisch / fleisch sein, etw. geben, jm. gebrechen, jm
. [wo]
wachsen
;
milch / brot n. sein
;
der n
. (Gen.obj.)
an etw. schonen
›mit dem Blick auf das tägliche Brot etw. durchgehen lassen‹;
jm. an der n. abbrechen, jm. etw. an n. entgehen, ein land ane n. liegen, j. nach n. trachten / stellen, auf den se faren, zu n. kommen
;
des leibes n., die n. der kinder, des viehes
;
die n. der krankheit, zum aufenthalt (der frucht)
;
die järliche / milte / ordenliche / überflüssige / wolfeile n
.;
der same, die sorge der n.
;
der geiz auf die n
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
CIBVS. Speiß ¶ furung narung vffenthaltung.
Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Tracht nach der Nahrung nicht nach der mastung.
Ein Haußhalter sol nicht allein Nahrung erobern / sondern auch etwas ervbrigen.
Stambaugh, Friederich. Saufft.
16, 10
(
Frankf./O.
1557
):
Huͤtet euch / das ewere hertzen nicht beschweret werden mit Fressen und Sauffen / und mit sorge der narung.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Nahrung. [...]. Atzung. Speiß. [...]. Futer.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
8, 14
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
es würde fressen ein mensche das ander, [...], wann narung würde in gebrechen, die erde würde in zu enge.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
v. 1496
):
Do von die frucht zu stunden | In muter leib beweglich wirt | Und suͦcht die narung zu seinn auffenthallten.
Franck, Decl.
345, 23
(
Nürnb.
1531
):
wenn yemandt schwach ist / zuhandt wirdt jm auß der aͤrtzt geheyß der wein in verpot gelegt / gleich als sey diß ein vrsach vnd narung der kranckheit.
Bremer, Voc. opt.
13224
(
schwäb.
,
15. Jh.
):
Nutrimentum [...] fuͦrung [...] narung [...] Nutrimentum (et) alimentum generaliter significant omnem rem comestibilem et transmutabilem in substanciam corporis animati ad restauracionem et conseruacionem calidi naturalis et humidi radicalis. Et dicitur (nutrimentum) a nutrio/-is/-ire, quod significat fouere, quia nutrimentum nutrit, [...].
Maaler (
Zürich
1561
):
Narung (die) Alles dz man ißt vnd trinckt / speyß vnnd tranck. Victus, Cibus [...].
Brandstetter, Wigoleis
210, 37
(
Augsb.
1493
):
In dem wz ein armer vischer [...] jm vnd seinen kindelein nach narung auf den see gefaren.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 289, 1
(
Hagenau
1534
):
Mancher wirt [...] von eynem andern beleydigt / aber es muͦß seines weibs und kinder / oder villeicht seiner narung daran schonen / daß ers nicht verfecht oder rechne / darumb verzeihet ers yhm.
Sudhoff, Paracelsus (
1530
):
sie [sterngeschoss] haben ir narung im firmament, damit sie sich erhalte vom selbigen element. dan da ist nichts geschaffen, das nit sein tegliche fütterung haben muß, als wol als der mensch, aus dem dan folget, das sie auch aus irem element essen und die narung haben. Und auf das, was sich mit speis oder trank erhalt, das muß auch sein excrementum geben.
Goldammer, Paracelsus
2, 91, 6
(
1530
/
5
):
was gott heißt, so entgeht an unser arbeit und nahrung gar nichts, [...] und ist uns auch mit solchem gebott der geiz auf die nahrung verbotten.
Päpke, Marienl. Wernher (
halem.
,
v. 1382
):
Umb das sú
[die heilige Familie,
geste
]
næmint von in [Búfel, hinden] milch, | Alten und junge | Ze libes narungen.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
diu leber behelt daz bezzer und kocht ez zuo pluot und gibt dâ von allen andern glidern narung.
etleich kicher ist haimisch, etleicher wild. des haimischen narung ist pezzer wan des wilden.
Steer, K. v. Megenberg. Sel
527
(Hs. ˹
moobd.
,
1411
˺):
die perund kraft. Nutritiua jst die chrafft vnd der tail, die die narung geit in das, das sy neren schol, als safft in pawm vnd in chraut, vnd haist die nerund chrafft.
Rechn. Hermannst.
372, 27
(
siebenb.
,
1503
):
mer hat her gethan eyn fur mit brod vnd ander naring.
Toeppen, Ständetage Preußen
2, 482, 35
;
Mieder, a. a. O. ;
Harms u. a., Alberus. Fabeln
99, 19
;
v. Tscharner, Md. Marco Polo
68, 21
;
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
159
;
Sudhoff, a. a. O. ;
Morrall, Mandev. Reiseb.
32, 9
;
Pfeiffer, a. a. O. ;
Klein, Oswald
31, 24
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Voc. Teut.-Lat.
x iiijv
;
Vgl. ferner s. v.  19,  24,  6.
3.
›Auskommen, Kosten der Lebensführung, die durch Arbeit oder sonstige Mühe erwirtschaftet bzw. erworben werden oder (seltener belegt) aus Zinsen u. ä. anfallen und als unsicher, in Gefahr stehend betrachtet werden‹;
vgl.  12.
Syntagmen:
seine n. haben
(z. B.
von arbeit
)
/ erlangen
(z. B.
durch ritterschaft
)
/ erjagen / erhalten / gewinnen
(z. B.
mit sitzen / laufen / schwitzen
)
/ suchen
(z. B.
mit betteln
),
jm. die n. abstricken / bezalen / geben
;
der n. halben klaffen müssen, notdürftig werden
;
etw. ein behelf an der n. sein, jn. mit n. begraben, sich um n. ausmergeln / das leben um die n. geben
(von der Spinne gesagt),
wegen der n. des herren lied singen, zu n. kommen
;
die n. der kinder, die n. von renten / zehenten
;
(die) genugsame / gute / leibliche
(mehrfach)
/ mitlere / ungewisse / zeitliche n
.;
die gebresten der n
.
Wortbildungen:
narungen
›das Auskommen finden‹.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Einer gewinnet sein Nahrung mit sitzen / der ander mit lauffen vnd schwitzen.
Ebd. :
Nahrung wil Fuͦs haben.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Frankf.
1546
):
noch thoͤrlicher ist es, das du [Spinn] gibst umb die Narung das Leben, umb ein soͤlch schnoͤde Muͤck sich selbs außdaͤrmen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
129, 30
(
thür.
,
1474
):
daz frouwe Felicia synem vater addir yme eynicherleye irstatunge von der uffzcyhunge unde narunge der kindere geredt [...] habe.
Gille u. a., M. Beheim
124b, 756
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
da von der mensch sicher stat, | ob er ainen mitern stant hat | und ain mitere narung.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
es sint die dritten und sprechen, es
[Nürnberg]
heiß Narungsperg, wann vil sich ab der stat narungen.
darfuͤr im die herrschaft sein lebtag sein naruͤnge gab, nemlich 3 somerin korns.
Ebd. (
1516
):
acht menner, die schier all von renten und zinsen ir genugsame narung haben.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
um 1480
):
Dan das sie [pfaffen] mussen claffen | Ir narung halben in der frist.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
143, 4
(
Nürnb.
1548
):
es woͤllen der meuler jmmer zu vil werden die da essen / vn̄ der hende die da arbeyten / vnd die narung gewinnen sollen / zu wenig.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
ich will durch Ritterschafft | [...] | Erlangen mir mein Nahrung wol.
Harsdoerffer. Trichter (
Nürnb.
1653
):
Der Papegey ist eine Abbildung der Knechtischen Heucheley / die wegen der Nahrung / deß Herrn Lied singet.
Franck, Klagbr.
227, 30
;
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
Goldammer, Paracelsus
2, 52, 17
;
Welti, Stadtr. Bern ;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
64, 30
.
Vgl. ferner s. v. , , (
der/das
1,  1,  1.
4.
›Vermögen, Besitz, Gesamtheit materieller Werte, die relativ zu ihrem Erwerb sowie zu den Bedürfnissen der Lebensführung bemessen werden‹.
Phraseme:
grosse narung treiben
›auf großem Fuß leben‹.
Bedeutungsverwandte:
 34,
1
(
das
1,  1, , .
Syntagmen:
(seine) n. haben / besitzen / lassen, eine n. auf jn. erben, jm. die n. abnemen / bescheren / (ver)kaufen / übergeben
;
j. js. n. gewaltig werden
;
viel an n. haben, an der n. reich sein, jn. an der n. beleidigen, j. in n. bleiben, zu n. kommen, sich zu jm. mit der n. verheiraten, das weib zu der n. gehören
;
die n. an gulden
;
die anererbte / grosse / gute / redliche / trefliche / zeitliche
(mehrfach)
n
.;
nach gelegenheit der n
.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
ein Jeglicher soll haben eine buchse vom gantzen Centner, [...], darnach ein Jeder an seiner Nahrung reiche sey.
Beckers, Spinnr. Ev.
193
(
Köln
1537
):
er treybt grosse narung
[Var. A
neringhe
]
mit dem gutt, das mine vorige männer seürlich gewunnen vnd erworben haben.
Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
3. Dr. 14. Jh.
, Hs.
2. H. 16. Jh.
):
manich ritter unde knecht [...] worden selig unde bleben in großer narunge
(auf Kosten der
juden
).
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
um 1450
):
welcher burger nit zunfftig [...] ist und biß an hundert gulden wert narung hat, der [...].
Köbler, Ref. Franckenfort
67, 6
(
Mainz
1509
):
So woͤllen wir / das den selbigen kindern [...] / nach gelegenheit jrer narung / die nechsten gesipten fründe zu Curatores [...] gegeben sollen werde͂.
Ders., Ref. Nürnberg
178, 12
(
Nürnb.
1484
):
ob er zu pesserm gluͤcke. das ist. das er zu narung vnd guͦt koͤm. das er denselben glaubiger vnd schuldiger soͤllicher seiner erstanden schuld [...] entrichten [...] wolle.
Ders., Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
diewil zuͦ ziten from͂lüt in schulden fallen / [...] aber an ir narung vnd gloube͂ wol so vil haben / so sy nit überylt werden / das sy bezalen moͤgen.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
8, 19
(
Frankf./M.
1568
):
warumb hat Gott / [...] / disem vnd andern / so in grossem armut vdn
[sic!]
truͤbsal jr leben verschleissen / nit auch wie jenen / die in allerley pracht vnd zeitlichem Reichtumb schweben / ein so gut vnd treffliche narung bescheret.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1608
):
[herdrecht, wadmal], welches die nechsten erben des verstorbnen teidigen, nach dem ein nahrung von ihme
[dem Verstorbenen]
verlaßen worden.
Perez, Dietzin
2, 536, 9
(
Frankf.
1627
):
es wohnen neben mir etliche Studenten / welche alle Nachbauren [...] (wie jhr gewonheit ist) beydes an Ehr vnd Nahrung ohne Vnterlaß beleydigen.
v. Tscharner, Md. Marco Polo
34, 17
(
osächs.
,
2. H. 14. Jh.
):
alle andir ding tun di wip di do gehorn czu der nerunge.
Bechstein, M. v. Beheim. Evang. Lk. (
osächs.
,
1343
):
dise [witewe] hât ûz deme daz ir gebrichet, alle ire nerunge hât si gelâzen.
Gille u. a., M. Beheim
237, 143
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
ir narung chu und chelber, | Ir haus gerët und armen hab | nÿmt man in da mit unrecht ab.
Knape, Messerschmidt. Bris.
1, 24
;
Bauer, Geiler. Pred.
103, 3
;
5.
›fürsorgliche Behandlung, Sorge, Pflege, Aufwartung, die e. P. einer anderen zukommen läßt‹;
vgl.  3.
Bedeutungsverwandte:
1
 12, (
der
13,
1
 3; vgl.  2.

Belegblock:

v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
77, 7
(
omd.
,
1487
):
Nicht dÿe arbeith damitt sÿe dich getragen, nicht dÿe narung da mitt sye dich irzcogen hatt.
Bechstein, M. v. Beheim. Evang. Lk. (
osächs.
,
1343
):
her [Samaritân] fuͦrte en in den stal und gap ime sîne nerunge
[
Mentel
1466:
het sein ruͦch
; nd. Bibel 1478:
hadde siner acht
;
Froschauer
1530:
thett jm radt
;
Luther
1545:
pfleget sein
].
6.
›Hostie des hl. Abendmahls‹;
vgl. (
die
3,  5.
Bedeutungsverwandte:
1
 1, (
der
4; vgl.  4, ,
1
 9.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Mainz
1605
):
Mit dieser Nahrung wuͦrdigkeit, | Wolstu vns deinen kindern, | Jn wahrer lieb vnd einigkeit, | Gantz krefftiglich verbinden.
Thiele, Minner. II,
14, 248
(Hs. ˹
wobd.
,
15. Jh.
˺):
so wirt dir von got gegeben | das du des argen wintters frist
[ütr. für ›Lebensabend‹] |
mit narung
[Vers 243:
fronleichnam, bluͤt
]
wol versorget bist.