atzung,
die
;-Ø/-e
(für 3).1.
als Metonymie zum nomen actionis: ›Nahrung für Menschen und Tiere‹; dazu verschiedene Spezialisierungen:a) ›Bewirtungsabgabe (von Untertanen zugunsten eines Berechtigten, meist des Grundherren)‹; dazu konvers: ›Verköstigungszuwendung, die der Berechtigte erhält‹;
b) ›Heeresverpflegung‹;
c) ›Lebensunterhalt für jn. (oft: für Häftlinge, seltener belegt: für die Beteiligten an gerichtlichen Auseinandersetzungen während der Gerichtstage)‹;
d) als nomen actionis: ›heimliche Verköstigung‹; dazu als Synekdoche: ›Unterschlupf (für Flüchtige, Landstreicher usw.)‹;
e) ›Verköstigung von Arbeitern‹, teils nur auf das Essen, meist auch auf die Getränke bezogen;
f) als nomen acti: ›Futterkosten (für untergestellte, zugelaufene, verpfändete Tiere)‹. Zu allen Verwendungen nochmals Metonymien, dann z. B.: ›Kosten für Bewirtung, Lebensunterhalt‹; ›Rechnung für Verköstigung‹; vgl. 1, 1.
Rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte, Chroniken.
Syntagmen:
(jm.) a. geben / (be)zalen / ablegen
(jeweils mehrmals) / äfern / darlegen / erlegen / ausrichten / erstatten / weisen / tun, a. nemen / verbürgen, a. ablesen
(zu letztgenannter Metonymie), a. schuldig sein, a. auf dem hof haben
(als Last); der a. benügig sein
; etw. von der a. einnemen, jm. um a. abtrag tun
; jm. mit a. fürderung tun
; a. des beklagten / gefangenen / wirtes
; gebürliche / schlechte / ziemliche a.
Wortbildungen:
atzungsleute
Belegblock:
weisen sie alle herrlichkeit und oberkeit den Landtschaden nach centlichem gebrauch als ihren rechten gerichtsherrn [...], auch atzung und frondienst.
was es [essendes pfand] vereczte, die atzung must der erlegen, des das vihe were gewest, nach rechter futterung oder atzung (rechte und) rechtes kaufes.
wellen dann di soldener von den pferden solt nemen, so sullen si dem smide die atzung und daz lon geben.
Den sol man allen genung geben zu eßen und zu trincken; und dieselben atzung sol der fronhoff geben.
das kein soldner nicht schuldig ist zu geben weder dienst noch aczung.
er eczt in ir wasen abe, das sie nit (narung den) aczung den pferden gehaben mugen.
Das dann des beclagten freunde die atzung des beclagten, auch dem cleger Cost vnd scheden [...] aussrichten woͤllen.
ein jede oberkeit [...] soll, sollicher gerichtskosten vnd Atzung halb, zimbliche vnd gleichmessige ordenung machen.
welche werkleut aber sollicher lohn, trank und atzung, wie vorsteet, nit beniegig sein.
wie er und sin botten dez ze schaden kaͤmen ez waͤr von zerung von atzzung von bottenlon.
it. 3 fl [...] fachgelt, atzung vnnd zerung, als man Götz von Berlichingen gefanngen [...] hat.
sollen sye das erste mal ain monat mit wasser und brott oder sonsten schlechter azung uff ihren costen gefangen gesezt werden.
soll er dem schuldner [...] auch des würtz atzung, so daß pfand gebürlich verthonn, auch also paar ablesen und erstatten.
Er mag zwo kuͤe haben vnd zwey schweyn, doch das hirtlonn vnd atzung selbs darleg.
v. Bunge, Livl. UB
4, 448, 39
; Krebs, Prot. Spey. Domkap.
1, 1715, 2
; Foltz, UB Friedb. ;
Kollnig, Weist. Schriesh.
135, 40
; Engel, Rats-Chron. Würzb.
173, 3
; Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
121, 38
; Schib, Urk. Laufenb.
358, 35
; Schwartzenbach
L vir
; Shess. Wb.
1, 366
; Bad. Wb.
1, 77
; Vorarlb. Wb.
1, 139
; Öst. Wb.
1, 427
; 2.
›Frucht von Eiche und Buche‹; metonymisch: ›Waldweide, Bucheckern-, Eichelweide (für Schweine); Weidegang (des Viehs)‹; dazu metonymisch: ›Weidegeld‹ sowie ›Weiderecht‹; vgl. 1 (Spezialisierung); 2.Rhfrk./obd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Syntagmen:
die a. den fremden lassen
; a. im wald wachsen
; für die a. etw.
(einen Betrag) nemen
; recht an a.
Belegblock:
Es hat auch des haus inhaber vorgemeld wäld mit atzung und weidgang, wie angeregt, allein zu geniessen.
Muß man in zwey tagen bey der straff sambtlich, wer die atzung zue geniesen, einschlagen, deßgleichen auch in zwey tagen mit einander außschlagen.
kumet oder wachset aekart oder atzung in demselben büchwald, die man ufheben mege.
beruͤren(d) den weydgang, feldfart vnd atzung des acherumbs in dem holtz.
das (unns) der von Grienenstain mit der atzŭng und holtzslagen [...] beleiben lasse.
Rhfrk./obd.
Syntagmen:
die a. äfern / machen / schlichten / verzeihen, a. gegen jn. suchen, a. wieder jn. / miteinander haben
; a.
(Subj.) auferstehen / absein.
Belegblock:
sullent die selbe meshelunge atzunge kriege und zweiunge [...] glich abe und virzehen sin.
4.
›ätzendes Mittel‹.