nachlassen,
V., unr. abl.;
Zweitglied teils
-lan
:
nachlan
.
1.
›eine im Näheverhältnis verwandtschaftlicher Art stehende Person (in der Regel:) als Erben hinterlassen‹;
vgl.  1,  12.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.
Syntagmen:
der nachgelassene erbe / son / gemal, die nachgelassene witwe / wirtin / tochter
.
Wortbildungen:
nachgelassene
(
die
) ›Witwe‹ (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Schöpper (
Dortmund
1550
):
witwe nachgelassene.
Bihlmeyer, Seuse (
alem.
,
14. Jh.
):
Dorothea, Conradt Jungen nachgelaßin eliche wertynne.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
60, 22
(
mslow. inseldt.
,
1574
):
Eliśabeth des Michl Laurers nachgelaśśene Witwe.
Moscouia
D 1v, 23
;
Vgl. ferner s. v.  8.
2.
›jm. etw. (
geld, gut
o. ä) hinterlassen, vererben‹;
zu  1, vgl.  11.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  14,  1,  1, , (V.) 2.
Syntagmen:
das nachgelassene geld / gut / geräte / geschmeide, nachgelassene kleider
.
Wortbildungen:
nachlas
1 ›Hinterlassenschaft‹ (dazu mit reichhaltiger Belegung).

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1559
):
wo etwan des verstorbnen freund und verwanten kamen und umb solchen nachlaß ansuchen werden.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
118, 26
(
thür.
,
1474
):
so enmagk sich der amptman von amptis halben synes nachgelaßin geldes unde gutis nicht underwinden.
Hertel, UB Magdeb. ;
Köbler, Ref. Franckenfort
42, 11
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
71, 6
.
3.
›nachlassen, schwinden, schwächer / geringer werden‹ (von körperlichen und geistigen Zuständen gesagt, die kaum oder nicht in der Einflußmöglichkeit des Menschen liegen);
vgl.  24.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 2,  6,  2.
Wortbildungen:
nachlas
2,
nachlassung
1.

Belegblock:

Franck, Decl.
341, 35
(
Nürnb.
1531
):
das jm vergessenheyt alles uͤbels vnd nachlassung aller trawrigkeyt zubracht / das warlich allen menschen zuschencken wer.
Maaler (
Zürich
1561
):
Im gesang ein wenig nachlassen [...] Das Abziehen oder nachlassen der stim͂.
Der zorn wirt bald Nachlassen [...]. Der schmertz laßt jm Nach. [...]. Das Nachlassen des fiebers oder froͤrens.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
334
(
Genf
1636
):
Alß man denn (nachlaß) der Kraͤncke sahe.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
habe der Schmertzen nachgelassen / vnd seye alsobald wieder gesund worden.
4.
›Nachsicht gegenüber einer negativ beurteilten Sache üben‹; speziell: ›etw. nachsichtig verzeihen, vergeben‹;
vgl.  17.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  2,  2,  6, .
Syntagmen:
(jm.) nichts, feindschaft, eine schmach, die sünden n
.
Wortbildungen:
nachlas
3 ›Vergebung (der Sünden)‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Remittere noxam. Vergeben verzeihen nachlassen schencken zu gut halten.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1610
):
[Maria Magdlen] Bat, | Der Suͤndt nachlaß von hertzen grundt.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
252, 29
(
Nürnb.
1548
):
wir sind alle suͤnder / werdenn aber also gerecht / das Got solche suͤnd [...] auß genaden durch Christum nachlassen [...] will.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eim ein [...] schmaach [...] auß liebe Nachlassen / vñ verzyhen. [...]. Fyndtschafft verzyche͂ vñ Nachlassen von waͤge͂ deß gemeinen nutzes. [...]. Niemãts in keiner sach nützid Nachlassen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
28, 27
;
5.
›etw. (Gradierbares) mindern, reduzieren, herabsetzen; jm. einen Nachlaß (auf einen Geldbetrag, eine geforderte Leistung) gewähren; jn. (Gott) unbeachtet lassen‹.
Gehäuft Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  18,
1
 1,  2,  3.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
beschwernisse, die strafe, gottes ordnung
)
n., die gülte halb n., jm. / einer stat
[einen Betrag]
n., im zol den zehenten wagen n., dem rhythmus etw. n
.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Darumb gilt es nicht solches verachten wollen oder in die lenge sparen, Denn das hiesse Gottes ordnung mutwilliglich verachten und nachlassen.
Kehrein, Kath. Gesangb. 1, S.  (
Köln
1583
):
Carmen carmine transferendo, hab ich viel lieber dem rythmo etwa nachlassen [...] dann vom Lateinischen Text abweichen wollen.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 122, 34
(
nobd.
,
1464
):
leszt man anders die guͤlt halb nach, so ist es verlorn arbeit.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1513
):
46 karren darauß
[aus dem
heimlichen gemach
]
gefurt von iedem 32 ₰, daran ließ [er] mir [A. Tucher] 3 ℔ nach.
Maaler (
Zürich
1561
):
Die straaf Nachlassen.
Rechn. Kronstadt
1, 635, 32
(
siebenb.
,
1526
):
Mer hat Er der stat noch gelossen flor. 100.
Stolz, Zollwesen
252, 6
(
Tirol
1604
):
im zoll lasst man den zechenden wagen nach.
Ebd.
247, 18
.
Vgl. ferner s. v.  4.
6.
›(ein Vorhaben) aufgeben, von etw. ablassen, absehen, Abstand nehmen‹ (von einer Tätigkeit o.ä. gesagt); ›sich von jm. abwenden, jn. übergehen, im Stich lassen‹ (von Personen gesagt);
vgl.  20.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl. (V.) 14,
2
 2,
2
 2.
Gegensätze:
 12 (zu letzterer Nuance).
Syntagmen:
j. n
. (absolut);
j. jn., gottes wort, das teiding n., von hader / leichtfertigkeit / zank n
.

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
die der köhre zu thun hatten und kohren Claus Oelman, [...] und liessen Laubes bruder nach.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
):
und leczst gesagt habt, das ir ine nicht nachlassen sunder ime helffen wollet.
Glatz, Chron. Bickenkl. (
önalem.
,
um 1640
):
Doch aber über dises wolt unser getreuer herr und vatter nit nahlassen, gedacht der sach uf alle weg nach.
Maaler (
Zürich
1561
):
Vom hader vnd zank abston oder Nachlassen. [...]. Von seiner leychtfertigkeit etwas Nachlassen.
Rot
304
(
Augsb.
1571
):
ablassen / nachlassen / abstehn / auffgeben.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
[der kunig] schueff daselbs durch sein ernnstlich schreyben mit seinem hawbtman, [...], solich tayding nachzelassen.
7.
›mit etw., das in der Zeit verläuft, aufhören, etw. abbrechen, einstellen‹; teils mit Ellipse des aus dem Belegkontext erschließbaren Verbs;
vgl.  19.
Bedeutungsverwandte:
 2; vgl.  15, ,  29,
4
 25.
Syntagmen:
j. n
. (absolut);
etw
. (z. B.
das gericht, die possen
)
n., mit dem saufen n., j. (nicht) n., bis [...] / zu [...], kürzhalb etw. n
.
Wortbildungen:
nachlas
4.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
Doruff der Probst drey wochen dilation gebeten, die sie ihn geweigert und in keinem wege haben wollen nachlassen, besondern von stundt von ihme Antwort wissen wollen.
Perez, Dietzin
1, 410, 13
(
Frankf.
1626
):
Vnter dessen ließ der verzweyfelte Flavius sein werbung zuverrichten nicht nach.
Böhme, Morg.R.
16, 25
(Hs. ˹
schles.
,
1612
˺):
hat der Sathan [...] nicht nachgelassen / sich mit gantzer macht darwieder zu legen.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
1501
):
dennocht ward es nochgelassen von einer statt Basel, umb fridens willen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
334
(
Genf
1636
):
Nachlaß / daß auffhoͤren.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
da er nun einsmals mit [...] Begird vor demselbigen bettete / wolte er nicht nachlassen / biß vnd so lang ihn GOtt [...] erhoͤrete.
Kurz, Waldis. Esopus ;
Küther, UB Frauensee
282, 26
;
Wickram
4, 15, 5
;
8.
›(jm.) etw. (Belastendes) erlassen, (jn.) von etw. entbinden, auf etw. verzichten, etw. aufheben‹; als resultativ zu 5 auffaßbar.
Bedeutungsverwandte:
 2; vgl.  1,  1,  4.
Syntagmen:
den eid / tribut / zins
[einen Betrag],
die acht / hut / pen / strafe / wacht, die gerichtsfälle n., jm. ein bot
›eine Gebühr‹
n
.

Belegblock:

Luther, WA (
1526
):
man solle kein hut, wache odder acht nachlassen.
Köbler, Ref. Wormbs
37, 28
(
Worms
1499
):
disen Eidt soll der Richter on verwilligung der parthyen nit nach lassen.
Küther, UB Frauensee
388, 23
(
thür.
,
1529
):
das etzliche zynsz von den fursten ewigklichen sin nachgelassen und aller schatzunge vorziehen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
51
(
Nürnb.
1517
):
hirinnen werden die schuld bezalt und die penen nachgelassen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1525
):
deshalb si [lüt] vermeinten, söllich bott inen nachgelassen werden.
Maaler (
Zürich
1561
):
Ein schuld Nachlassen vnd frey schencken.
v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
202, 25
(
Augsb.
1476
):
von dem knecht der seinem herren zehen tauset pfund schuldig war vnd im waren barmhertziglich von dem herrñ nachgelassen. vnd vergaß der guͦtheit.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 43, 25
;
Dietrich. Summaria
25v, 41
;
Moscouia
C 1r, 10
.
Vgl. ferner s. v.  1,  2.
9.
›(jm.) etw., das nicht in der Argumentations- und Bewertungslogik des Kontextes liegt, nachsichtigerweise zulassen, durchgehen lassen, gestatten, erlauben, zugestehen‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 1,  3, , , ; vgl.  4,  3.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
kriege, ein übel
)
n., jm. etw
. (z. B.
die dispensaz, eine ordnung / solemnität, ein gesez
)
n., den kindern zu viel n., jm. n., das [...] / zu [...]
; subst.:
das nachlassen jn. verderben
.
Wortbildungen:
nachlas
5 ›Nachlässigkeit, Unsorgfältigkeit‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Mose habe solch gesetz [leichtfertig scheiden] yhn nach gelassen umb yhres harten, storrigen hertzen willen, das sie nicht ergers theten und jhre weiber tod schlugen.
Ebd. (
1530
):
Also ist es auch mit den Teuffeln, unser Herr Gott lest yhnen yhe etwas nach.
Ebd. (
1530
):
kriege die gott nachgelassen undt befholen hat.
Ebd. (
1537
/
40
):
Das ist nun die ursache, das es
[Mängel in der Priesterbesoldung]
unser hergott nachlest und verhenget.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
71r, 4
(
Leipzig
1588
):
Vbel / was sie [Eltern] an jren Kindern zu straffen mutwillig sparen / vnd nachlassen.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
33, 27
(
osächs.
,
1541
):
Meher iß im durch den barkmeister nochgelossen worden, daß sie die bede mossen mit dem schachte mügen bauhaftik halden.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1535
):
Nachdem sich aus unordnung und mancherlei nachlasse, so in und bei unserm bergwerge [...] ezliche zeit bisher erspuert wurden, die angezeigten bergwerge ezlicher massen in abfall und geringerung komen.
Sexauer, Schrr. in Kart.
225, 28
(
Basel
,
um 1510
):
wirt inen nachgelassen. das si das schwygen nit schuldig sind zuͦ halten.
Bächtold, N. Manuel. Klagr.
240, 85
(o. O.
1528
):
Diewil uns aber nachglon ist, | Zuͦ reden alles, das uns prist, | So [...].
Maaler (
Zürich
1561
):
Es ist jm nit Nachgelassen weyter oder fürter zereden. Nec plura effari concessum est.
Dem sun mit der kleidung zeuil Nachlassen. [...]. Einem was er begaͤrt Nachlassen. [...] Vmb einsi bitt wille͂ etwz [...] Nachlassen. [...]. Zeuil Nachlassen verderbt vns / Weñ man vns zeuil nachlaße so werdend wir nun dester boͤser.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
also hat im kai. mt. nachgelassen, sich zuͦ bedencken bis auff den nachfolgenden dornstag.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
73, 23
;
Löscher, Erzgeb. Bergr.
69, 32
;
Weizsäcker, a. a. O.
87, 26
;
241, 20
;
Köbler, Stattr. Fryburg ; ;
Bächtold, H. Salat ;
Jörg, Salat. Reformationschr.
312, 14
f.
Vgl. ferner s. v.  8.
10.
›etw. einräumen, einem Argument folgen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5.

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
Jch laß nach, das der lib Christi endsam sige, So fer Endsam pro finito genommen wird.
11.
bedeutungsverwandt zu  2.