nachsehen,
V., unr. abl.
1.
›jm. nachblicken, nach-, hinterhersehen‹; vgl.  3 (ütr.).
Phraseme:
jm. das nachsehen lassen
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
als die Juͤnger Christo nachsahen, | Durch Goͤttliche macht zu Himmel fahren | Da [...].
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Daß sie wol ander lieben solt | Vnd mir lassen das nachsehen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eim Nachsaͤhen als weyt er mag.
Mollay, H. Kottanerin
17, 33
.
2.
›auf etw. achten, genau aufpassen; etw. überwachen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, ,  2,  2,  2,  2,
1
 3,  23.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
wenn aber einer dem wort nachsihet und spricht: wie dis oder jhenes muglich ist, das sol ich nicht wissen.
Päpke, Marienl. Wernher (
halem.
,
v. 1382
):
Peter gieng verre sechen na | Welen enden es welt werden da.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
, Hs.
17. Jh.
):
solle den inhabern hiemit ernstlich aufgelegt sein [...] von der herrschaft nichts enziehen zu lassen, [...], hirauf ir vleissig nahsehen halten.
Vgl. ferner s. v. .
3.
›sich gegenüber einem Ordnungsverstoß (o.ä.) nachsichtig verhalten; (jm.) etw. durchgehen lassen, nachsehen‹.
Phraseme:
ane alles nachsehen
›ohne jede Nachsicht‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, ,  3,
1
(V., unr. abl.) 1,  3,  3, , , ; vgl.  9.
Syntagmen:
jm. einen handel, ein strafgeld, einen eingrif in eine freiheit n., den juden (nicht) zu viel n
.;
der gülte n
.; subst.:
jm. ein nachsehen wiederfaren
;
dem gemeinen besten durch das nachsehen schade wiederfaren
;
das wissentliche nachsehen
.
Wortbildungen:
nachsehung
.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Nachgeben. Gestatten. Verhengen. [...]. Vbersehen. Nachsehen. Willfaren. Zugeben.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Leiden. Zulassen / gestatten / dulden / gehengen / nachsehen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
222b, 28
(
Frankf./M.
1649
):
schaden vnd Vnheil / welcher / so wohl dem gemeinen besten ins Gemein / alß auch einem jeden insonderheit durch diß nachsehen / zuwachsen moͤchte / zuerstatten.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
Wir werden / dem Ruhm einer unzeitigen Guͤtigkeit / in nachsehung so grosser Verbrechen / nachjagend / in das Netz unsres verderbens fallen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
17. Jh.
):
der ist dem herrn pharher [...] zu wandl verfallen ohn alles nachsehen zwenunddreissig phening.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
, Hs.
17. Jh.
):
damit ihr keinen eingriff in dise freiheiten keinen zue oder nochsechet.
4.
bedeutungsverwandt zu .