1.
›Eintritt, Einzug (als Wegstrecke, die eine Person auf einen Ort zu bzw. in ihn hinein zurücklegt)‹; ›Betreten eines Ortes‹; im Einzelnen: ›Auftritt, Erscheinen eines Darstellers auf einer Bühne‹; auf die Erreichbarkeit einer räumlichen Bezugsgröße bezogen: ›Zugang, Zugangsmöglichkeit‹; auf die Legitimation des Zugangs bezogen: ›Einlass, Zutritt bzw. die Berechtigung, Gewährung dieses Zutritts‹; dies mit dem Blick auf Personen (z. B. in einem Kloster): ›Besuch, Besuchserlaubnis‹; metonymisch: ›Eintritts-, Aufnahmegebühr‹; ütr. auf Einstellungs- und Verhaltensänderungen von Personen: ›Hinwendung zu, auf etw. (z. B. auf das Innere, auf die Natur)‹; ütr. als Einfluss abstrakter Bezugsgrößen auf Personen, soziale Räume: ›Hineingelangen, Eindringen von etw.‹; ütr. als Möglichkeit einer Person zur Teilhabe an etw.: ›Zugang zu, Erreichbarkeit von etw. (z. B. zu Ehre, von Gottes Nähe)‹;
Phraseme:
etw
. (Subj.)
einen eingang für jn. haben
›jm. zu Ohren kommen, bei jm. ankommen‹.