aufrit,
der
.
1.
›Antritt eines Amtes, Einzug eines Beamten‹; er erfolgte feierlich und zu Pferde, gewöhnlich „waren damit große, oft mehrtägige Festlichkeiten verbunden, und die eidgen[össischen] Regierungen sahen sich der Kosten wegen vielfach genötigt, bes. mit Bezug auf die Zahl der zur Teilnahme Berechtigten einschränkende Vorschriften zu erlassen“ ();
zu
1
 1.
Halem.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.
Syntagmen:
den a. wohin nemen, an dem a. tanzen, an dem a. personen laden
;
köstlicher a.
;
a. des schultheissen.
Wortbildungen:
aufritmal.

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1628
):
Der uffrittmaͤhleren halb habend wir ... geordnet, das fürhin niemand an solche uffritt maͤhler solle beruͤfft und geladen werden, dann nur die jenigen, welche an den uffritt geladen sind und mit dem gritt ryten werden.
ordnung, namlich wie vil personen ein nuͤw erwoͤlter amptman an synem uffritt laden soͤlle.
das an den uffritten oder an ihren und der ihrigen hochzyten getantzet wurde.
2.
›Reiteraufzug, Reiterausritt (teils als Festveranstaltung, teils militärische Formation)‹;
vgl.
1
 2.
Syntagmen:
den a. haben / halten
;
zierlicher a.
;
a. nach altem brauch.

Belegblock:

v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
Rudolphus hingegen / hatte seinen Aufritt zu Seckingen / von dar aus er dem Bischoff / und seinen Helffern [...] ins Land fiele.
3.
›Zugang, dauerndes Ein- und Ausgehen‹, teils unter erotischem Aspekt, dann Euphemismus; als Metonymie: ›Quartier‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
dieser [...] helt auch sein weib und kind nicht dafur, das er ehelich bey jn wonen und bleiben solle, sondern das er einen gewissen sichern auffrit wisse, wenns jn geluste widderzukomen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
Bemelter Jacob het durch hilf ainer magt sein ufritt im selbigen haus bei den zwai jaren.
Diser herr [...] ist sonst [...] ain erlicher, wesenlicher herr gewest, bei dem seine fründ und verwandten iren ufrit gehapt.
Franke, Luthers Wortlehre. .