ausrede,
die
;
-Ø/-n.
1.
›phonetisch in besonderer Weise bestimmte Aussprache, Tonfall, Akzent‹;
zu
1
 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Schottelius. HaubtSprache (
Braunschweig
1663
):
wegen der Ausrede / Verstuͤmlung und unkentlich Machung der Teutschen und Einmengung der froͤmden Woͤrter / fast abstimmig von jetziger Teutschen Sprache scheinen [...]. Und Zustimmige / so an sichteutsch und durch die Ausrede und Mundartweis nur unterschieden seyn.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
Die Voͤlcker Tiuitiuas seyndt hüpsche gerade Leut / geschickt zum Krieg / vnd mit solcher Außrede begabet / als ich noch kein Volck gehoͤret habe.
2.
›Entscheid, Schiedsspruch, entscheidendes Wort‹;
vgl.
1
 5.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5,  5, ,  4,  7,  2.
Syntagmen:
die a. stet haben.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a.
1314
;
1553
).
3.
›Ausrede, Ausflucht, unglaubwürdige Entschuldigung‹;
zu
1
 8.
Phraseme:
mit der ausrede daheim bleiben
;
faule ausrede.
Bedeutungsverwandte:
 1,  14,  5,  3; vgl. (
die
5, ,  6, , ,  2.
Syntagmen:
eine a. finden / haben / tun
;
sich einer a. behelfen / gebrauchen
;
sich auf a. bedenken, etw. zur a. genugsam sein
;
a. sein falsch, eine sünde, helfen nicht
;
lose / spötliche / ungegründete a.
;
a. der schützen.

Belegblock:

Gille u. a., M. Beheim
79, 475
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
dein argument und ausred ist | falsch und hilfft nicht ein phlaumen.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
v. 1496
):
Hie prufft der gleichsener um sweiffe | Mit iren außreden und falschen widerseß | Und der verstockten herczen swer.
Fischer, Folz. Reimp.
19, 148
(
Nürnb.
um 1520
):
Das sie
[Ehebrecherin]
ir schmuck und etwas stel | [...] | Und sich dan all die weyl bedenck | Auff außrede.
Ebd.
25, 121
(
1479
):
Die [sund] ich hernach erzel und verkund, | Als rumen, geuden und eitel eer, | [...] | Herschung, auszred, gleychsnerey.
Goldammer, Paracelsus.
2, 139, 8
(
1530
/
5
):
es ist doch der bösen obrigkeit witz und alle ausrede nichts.
Niewöhner, Teichner
682, 40
moobd.
,
1469
˺):
dy hetten aus red yeden tag.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
112, 40
(
tir.
,
1464
):
der münch der vand ain ausrëd, der ward verziehen von tag zue tag züe gën in das chloster.
Bauer, a. a. O.
27, 35
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
244
;
Rot
309
;
Dietz, Wb. Luther ;
Trübner, Dt. Wb.
1, 192
;
Spengler, Fischart.
1969, 176/7
.
4.
phras. an 3 anschließbar:
ane ausrede
›ohne Verzug, sofort, unmittelbar‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
zu handt von stund [a]n vnuerzogenlich on seumen on saumnuß on außred on eintrag on vffhalten stehends fusses.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Fuͤrderlich. Vnverzogenlich. Vnverlengt. Auffs erste. Von stundan. Vnauffgehalten. On verzug. On saumen. On auff halten. On verziehen. On verlengern. On außrede. On eintrag. On widerung.
5.
›Rechtfertigung, Verteidigung, Verantwortung vor Gericht‹; auch als Verwahrformel:
ane alles wiederreden und ausrede
; vgl.
1
 9; rechtssprachliche Spezialisierung zu 4.
Bedeutungsverwandte:
 4, ; vgl.  2,  11.

Belegblock:

Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
15, 1
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
Beschonter ausrede bedarf wol schuldiger man.
Koller, Reichsreg. Albr. II.
172, 9
(
1438
/
9
):
wellen wir gehorsam sein und den volfuren und enden volkomenlich on hindernisz und on alles widersprechen und ausrede.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
um 1625
):
alle händl stehen auf außrödt.
Ebd. (
1. H. 15. Jh.
):
sol man [...] den rechtspruch darüber seiner herschaft zueschikchen inner acht tagen und den zu ausred vodern.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
selbiger solle ohne ainiche ausrödt der partei schuldig sein.
Bauer, Imitatio Haller
99, 16
(
tir.
,
1466
):
das jungst gericht, da du sten muest vor dem strengen richter, [...] der da nicht erhört kchaines ausred.
Haltaus
78
;
Trübner, Dt. Wb.
1, 192
.