abrede,
die
;-Ø / -n.
2.
›Absprache, Abmachung, Vereinbarung, Vertrag‹; oft speziell: ›Vereinbarung der Heirat, Heiratsabsprache‹; resultativ zu abreden
1; Metonymie zu abrede
1.Syntagmen:
a. halten / fürbringen / tun / volziehen; a.
(Subj.) beschehen; verfertigte a.; brief der a.
Belegblock:
Uff vorbemelten sambstag nach trium regum ist in beysein der erscheinenden volgente vergleichung und abred beschehen.
das in gemeinen furfallenden teglichen hendeln abreden und mundliche vortrege zuweilen gemacht [...] werden.
nach anzöug darvmb vorgemachter abred.
so sein seine Erben die verlassne Praut [...] abzeferttigen oder die Abrede zu volziehen nit schuldig.
3.
›Dokument, Urkunde über eine Vereinbarung‹; Metonymie zu 2.Belegblock:
wo dann der Glaubiger dem Schuldner ein neue Verschreibung oder Abred aufricht.
4.
›Leugnung, Abrede von etw.‹; meist in der Wendung in abrede(n) sein
›etw. leugnen, bestreiten, in Abrede stellen‹; Belegblock:
das er aber ein Pauler Mönch zu S. Paull gelugen gestrafft habe, ist er nicht in Abereden.
so alß Hans von Geich nicht in abreden sey, daz [...].
Dargegen konnten die vier fünftheil der landschaft Interlaken nit in abred sein.
Grosch u. a., a. a. O.
124, 22
; Grothausmann, Stadtb. Karpfen
163, 27
; Wrede, Aköln. Sprachsch.
33a
; Preuss. Wb. (Z)
1, 50
.Belegblock:
ist der predicant zů Bern, Haller, ufgestanden und hat ein treffenlich kristliche abred und ermanung getan.