beschlus,
der
;–/
auch -Ø
+ Uml.1.
›etw. Schließendes, flächig oder räumlich Umfassendes‹; im einzelnen: ›Verschluß (einer Wunde)‹; ›Behälter‹; ›Raum zur Gefangenhaltung von Personen‹; ›Grenze, Umkreis (eines Landes)‹; Wortbildungen:
beschlusknopf
beschlusmauer
beschlüssig
Belegblock:
So giengent die lefftzen der wunden wider v̈ff e du denn beschluß knopf tetest.
Und der hymmel nit follenbringen mochte, | Hant ir nu getaen und beslossen | Mit eynre verkerten massen | In also kleynen besluß.
in der herzogen landen beschlus keinen burger ufzenemen.
dieweil vnd ich aber an bemeltem ort kein sondere vengknus noch beschluß nit hab.
sy heten auch noch kein beschlußmur, daz sy sicher moͤchten wonen.
3.
›Inbegriff von etw.‹; zu 6.
4.
›Beschlußfassung (als Handlung); Beschluß, Urteil, Entscheid einer Instanz; persönliche Entscheidung; Abmachung, Vereinbarung‹; vgl. 7.
Syntagmen:
einen b. ausdrücken / ausrichten / machen
; b. der bauern, des gerichtes / rates
(gen. subj.), b. des kaufs, der freundschaft
(gen. obj.); einhelliger / mündlicher / schriftlicher b
.Wortbildungen:
beschlüslich
beschlusrede
beschlüssig
Belegblock:
soll ein ygklich Libell tzuspruch oder klag luter vßtrucken Namen des Richters. des klegers. des antworters. gestalt vnd geschicklicheit der sach vnd bschluss das ist peticion oder begerde vrteil vnnd Rechtlich entscheits.
ein yede sachen in sechs monatten nach gethanem entlichen beschluß außzurichten.
Ebd.
242, 20
: sollen hinfürter solche beschlüß durch die procuratores mündtlich beschehen und keyn schriftlich beschluß, [...], ubergeben noch angenommen werden.
Bhend zü Mariam Gabriel ward gsendet | Der auch solch beschschlußred gottes, recht vollendet | Sprach grůeß dich.
So si aber uns [...] on einichen beschluss mit etlichem unwillen von uns von Pafy gon Vigefa schieden.
Er [herr] macht aynn pslus in diser nacht, | wie er jn den dar geben mächt.
Beslus und abschid des landtags der dreyer furstentumb.
v. Ingen, Zesen. Rosenw.
89, 22
; Köbler, a. a. O.
97, 26
; ders., Ref. Franckenfort
30, 12
; Anderson u. a., Flugschrr.
24, 11, 17
; Schwartzenbach
Q iiijv
; 5.
›Ende, zeitlicher Schlußpunkt eines Geschehens (oft: einer sprachlichen Handlung, z. B. einer Predigt); Ende eines Schriftstückes, Schluß‹; speziell: ›Schlußwort der Parteien vor Gericht, Abschluß eines kontradiktorischen Verfahrens (vor Gericht)‹; ›Ende eines Aufführungstages oder einer Aufführung eines geistlichen Spiels‹; vgl. 8.
Syntagmen:
den b. verstehen, dem leben seinen b. geben
; auf den b. kommen, zum b
. [etw. tun]; b. des abendmals / amptes / artikels / buches / sermons, der rechnung, b. in einem briefe
.Wortbildungen:
beschlusrechnung
Belegblock:
so wil ich [...] meinem trawrigen Leben seinen Beschluß geben.
Wie zum beschluß der Predig das volck zum gemeynen Gebett soll vermanet werden.
Das end vñ der Beschluß in einem brieff. Clausula epistolæ. Der Beschluß vnd die letst handlung eines ampts.
will ich weiter faren mit meiner rede, [...], ee ich küm auf den beslus.
sein im beslus aller artikl unser aigen name [...] geschriben.
6.
›Ergebnis, Zusammenfassung, Pointe einer vorangehenden Argumentation, Schlußforgerung, Lehre‹; vgl. 9.
Belegblock:
will ich setzen dyße zween beschluß: Eyn Christen mensch ist eyn freyer herr.
So sey nu dis der endliche beschlus dieses ersten Artickels.
Zum Beschlus Lobet ihr Himmel den HERREN.
Im flam und schein nym den beschluß, | Pruff die hicz in ir peyder art!
zü einem beschluss, so ist sin wil, in eigner person zeziehen.
Luther, WA .