abschied,
der
;-(e)s/
in allen Belegen -Ø
.abscheid
weitgehend parallel.Belegblock:
also ward der abschid mit traurikeyt von frawen vnd der ganczen messenej geendet.
Glorwuͤrdig Er zum Oelberg kam, | Da Er den letzten abschiedt nam.
Belegblock:
Lupari wartet seins abschids vleissig, ließ die seel gen hell faren.
3.
›Entlassung (aus einem Amtsverhältnis); Rücktritt (von einem Amt)‹; mit fließendem Übergang zu Metonymien wie unter 4 (mit Belegen), sowie zu ›beim Rücktritt empfangener Besoldungszuschlag‹; Belegblock:
so er dan nit kundschaft seines abschides fürzubringen hat.
daß ain rhat den abschidt anneme.
dem nachrichter 2 den., und zu abschied 2 ℔ ongeverdlich.
die erben [...] denselbigen obrigkeiten [...] von ihrem anerstorbenen erbe etwas [...] zu abzug, abschiede, steuer [...] geben muste.
4.
›Dokument über die Entlassung (aus dem Arbeitsverhältnis), Dienstzeugnis‹; Rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Syntagmen:
a. geben / haben / (für)bringen / versagen; jn. um a. fragen.
Belegblock:
wann einer ein mannrecht oder abschied will haben.
darumb unvermailigt Schuldbriefe, Urtheil oder Abschid oder ander [...] Schein fürbracht werden.
5.
›Entscheidung, Beschluß, Bescheid einer Rechtsinstanz‹, je nach Instanz: ›Verfügung‹, ›Verordnung‹, ›Bestimmung‹, ›Vergleich‹, ›Schiedsspruch‹, ›Urteil‹; Rechts- und wirtschaftsgeschichtliche sowie chronikalische Texte.
Syntagmen:
billiger / rechtmässiger / gegebener a.; a. geben
(oft) / handeln in / bringen vor; a.
(Subj.) ergehen / vermögen; sich des a. vergleichen.
Wortbildungen:
kreisabschied
reichsabschied.
Belegblock:
haben sich die räte [...] mit den gewercken nachvolgenden abschiedes verglichen.
diewyl loblicher Aidgnoschaft abschid vermogen, daß yede oberkeit ier armen erhalten solle.
alß wann bißweilen vor meinem stattgricht ain bschaidt, verlaß, abschiedt oder vrtl ergangen.
alle geschäft brief schrift abschied täding [...] wurden allain in der römischen sprach gehandelt.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
137, 31
; Chron. baier. Städte. Regensb. ;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
347, 6
; Rot
297
;