apostel,
der
;-s/-Ø
oder -en
;aposter.
1.
›Apostel, einer der zwölf von Christus zur Verkündigung des Evangeliums ausgesandten Jünger‹, von da ausgehend auch Verwendung für andere Missionare des Urchristentums, z. B. Paulus, sowie für Anhänger einer nicht göttlichen Person (z. B. des Papstes) und Verkünder von Heilslehren; Abbildung der Apostel (z. B. auf Altarvorhängen); ütr. verwendet für Personen, die in irgendeine Ähnlichkeitsbeziehung zu den Aposteln gesetzt werden. – Vgl. LThK
; 1, 734-740
Realenz. f. Theol. u. Kirche
; 3, 430-483
Lex. d. Mal.
.1, 781-790
Syntagmen:
den a. setzen / ausschicken / senden, jn. a. nennen
; a. fliehen, schreiben / vermelden etw., leren jn., nemen etw. auf sich, bringen jn. zum glauben
; dem a. folgen, dem a. den geist / die gabe der zunge geben
; jn. zu einem a. machen
; gerechter / heiliger / warer / falscher / zukünftiger / güldener / silberner a.
; fest / lere / name / rat / rede / sünde / werk / wunder / zeit des a., fraue der a.
Wortbildungen:
apostelname
apostelstand.
Belegblock:
dorczu gehoren solberin aposteln obirgolt.
seiner Zeit die Kirch eine solche Gleichheit zwischen Petro vnd andern Apostelen / item zwischen den Roͤmischen vnd anderen Bischoffen erkennt hette.
der knecht ist niht grôzir wan sîn herre, noch der apostole grôzir wan der, der en gesant hât.
dar nach sine apostelen sande | got hin zu vremedem lande, | daz si daz volk bekerten sider.
alz Paulus der apostel tut | klerlich vermelden.
Ebd.
447, 193
: als in [Krist] die juden vingen, | da fluhen sein apostel all von dan.
Knecht gots sein gewesen und noch: patriarchen, propheten, apostel, jünger Christi, prediger und heilig menschen.
wie vnser HERR Christus seine zwoͤlff Apostel außschickt.
do werden ausgenumen die falschen christen, die falschen apostel, die falschen propheten.
Ebd.
6, 62, 28
: die falschen apostel furen apostlnamen.
Außerthalb den propheten, sibyllen und aposteln seind weissager.
wie der babstesel [...] das babsttuͦm abmalet, also malet eigenlich dis muͤnchskalb die apostel und schuͦler des babsts.
Etlich beredend sich selbs / sy syend [...] hoch geleerte Doctores / etliche sy syend prophetẽ oder Apostel selbs.
Sy (die Jünger) bliben aber bestaͤndig in der Apostel lehr.
Die zwölf apostel an der zal | Teten künig Rudolfen den fussfal.
ward er nur der apostel genannt, dieweil er sein botschaft [...] nur zu fuess ussrichten thette
˺.
Thielen, Gr. Zinsb. Dt. Ord.
56, 22
; Rosenthal. a. a. O.
24, 14
; Dienes, E. Gros. Witwenb.
5, 10
; Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
92, 10
; Eschenloher. Medicus ;
Brévart, K. v. Megenberg. Sphaera
3, 19
; Schmitt, Ordo rerum
4, 8
; Rot
290
; Aland, Lutherlexikon
24
; Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 26
.2.
›Schreiben eines Unterrichters an den Richter einer höheren Instanz, das den ordnungsgemäßen Abschluß eines Verfahrens feststellt und die Genehmigung zur Appellation einschließt‹; dieses Schreiben wurde dem Appellierenden mitgegeben.Zur Sache:
Hrg
(s. v. 1, 195
apostelbrief
).Rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Syntagmen:
den a. begeren / bitten / fordern / heischen / ansuchen / verfassen / geben / entfahen / erlangen
; etw. a. nennen
; gebung des a.
; erlangter a.
Wortbildungen:
referentialapostel
Laufs, Reichskammergo.
).292
Belegblock:
In meinongen ind sin zo provoceren, zo appelleren, apostolen heischen ind zo untfangen.
soll [...] der underrichter [...] sich mit gebung der apostel, ansetzung der zeit und sunst allermassen, als ob vor ime selbst were appellirt worden, zu halten schüldig sein.
Ebd.
209, 12
: soll eynem jeden appellanten [...] durch den oder die richter in voriger instantzen in antwurtung und gebung der refutatorien oder reverential-aposteln [...] angesetzt [...] werden.
Apostel. Vrkund vnd abscheide einer Appellation. Zeugniß Brieff / die ein Richter [...] an den Oberrichter gibt.
sal appellant vom tage erlangeter aposteln binnen zweien monden seine appellation an obern richter prengen.
deme als dann obbemelte unser berckgericht apostl und abschidt ordenlich an uns geben [...] sollen.
dass alle acta aposter und abscheid [...] in deutscher sprach zugesendet [...] werden soll.
der mag [...] appellieren und zum ersten, andern und dritten mal vleissig, vleissiger und allervleissigist apostel und abschidbrief begeren.
Ebd.
275, 27
: so solle der gerichtschreiber [...] dem appellanten alle acta [...] den apostolis oder abschidbriefen einverleibt volkommenlich zue geben schuldig sein.
alßdann solle [...] durch das stattgricht der apostl verfast [...] werden.